Aufenthaltstitel ändern

10. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Perun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltstitel ändern

Ich komme aus nicht EU land und hab mein Aufenthaltstitel bis März 2020 für Ausbildung in Sozial bereich. Als ich habe nicht so viel Interesse in diese Bereich ich bin nicht sicher das ich könnte das bestanden. Darf ich jetzt neue Ausbildung anfangen, was wäre mehr interesaant für mich? Dürfte ich Job suchen? Ich will nicht warten bis März, ein lösung muss ich haben.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Perun):
Ausbildung in Sozial bereich.
Wann hast du mit dieser Ausbildung begonnen?
Wie heißt deine Ausbildung genau?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Perun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab angefangen mit mein Ausbildung vor 3 Jahre, bevor Ausbilding ich hab BFD (Bundes Freiwilliges Dienst) absolviert 1,5Jahre insgesamt mit verlängerung.

Mein Ausbildung heißt zum Altenpfleger.

Ich hab mich auch erkundig dürfte ich nach 5 Jahre in Deutschland ein Antrag stellen für Unbefristet Aufenthaltstitel? Das wäre auch ein möglichkeit für mich. In ABH manchmal sagen zu mir das ich kann das ab Sommer 2020 und lätztes mal Beamterin hat mir gesagt das ich könnte das machen am endes des Jahres 2019, die sagen immer was anderes , merkwurdig...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von Perun):
Als ich habe nicht so viel Interesse in diese Bereich ich bin nicht sicher das ich könnte das bestanden. Darf ich jetzt neue Ausbildung anfangen, was wäre mehr interesaant für mich?


Ausgeschlossen ist es nicht, dass du eine andere Ausbildung beginnen kannst. Doch wird sich die Behörde sehr gut anschauen, ob das Sinn macht. Drei Jahre für eine Ausbildung, die kurz vor Abschluss geschmissen wird, sind schon verschwendete Zeit. Ob die Behörde glaubt, dass du die neue Ausbildung nun abschließen wirst, ist fraglich.

Zitat (von Perun):
Ich hab mich auch erkundig dürfte ich nach 5 Jahre in Deutschland ein Antrag stellen für Unbefristet Aufenthaltstitel?


Nein. Wenn die Ausbildung zum Altenpfleger geschmissen wird, um eine andere Ausbildung aufzunehmen, kann kein unbefristeter Aufenthaltstitel (= Niederlassungserlaubnis) erteilt werden. Mit einem "Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung" (nach § 16 oder § 17 AufenthG) kann man ohne Abschluss keinen anderen Aufenthaltstitel erhalten, auch keine Niederlassungserlaubnis.

Der einzige Weg zu einem unbefristeten Aufenthaltstitel wäre eine abgeschlossene Ausbildung (ob zum Altenpfleger oder die neue Ausbildung) und eine feste Arbeit in dem Beruf.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Perun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz schwierig.

Muss ich sehen.

In ABH die haben mir gesagt das ich kann antrag stellen am ende des Jahres 2019.

Ich kann versuchen we weißt.

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