Hallo, hier die Frage:
Muss eine Ausländerin mit AE nach § 25(2) AufenthG für ihr in D geborenes und lebendes Kind zwingend eine AE beantragen?
Oder erteilt die ABH uU auch von sich aus *von Amts wegen*?
gem. § 33 AufenthG
Kindsmutter und Kind (<1 Jahr) leben in häuslicher Gemeinschaft.
Danke für input.
-- Editiert von Anami am 22.05.2020 14:02
Aufenthaltstitel für ein in D geborenes Kind einer Ausländerin
22. Mai 2020
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Frage vom 22. Mai 2020 | 13:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32256 Beiträge, 5669x hilfreich)
Aufenthaltstitel für ein in D geborenes Kind einer Ausländerin
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#1
Antwort vom 30. Mai 2020 | 13:02
Von
Status: Unbeschreiblich (32256 Beiträge, 5669x hilfreich)
Ich antworte mir mal selbst:
Nein, das ist nicht erforderlich. Jedenfalls nicht solange keine Behörde eine AE für das Kind vorgelegt haben will.
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