Aufenthaltstitel in neuen Pass übertragen

12. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
sers32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufenthaltstitel in neuen Pass übertragen

Hallo, ich bin in einer etwas komplizierten Situation und würde mich über Hilfe sehr freuen.

Meine Freundin (Serbin) hat vor 4 Jahren ihren serbischen Reisepass verloren. Erst vor kurzem ist es uns nach einer wahren Odyssee gelungen, einen neuen zu erhalten. In ihrem alten Pass war ein Aufenthaltstitel drin, der bis 2018 gültig ist. Mittlerweile lebt sie mit mir in einem anderen Bundesland und daher ist jetzt auch ein anderes Ausländeramt zuständig.

Meine Freundin lebt von ALGII, welches ihr problemlos gewährt wurde nachdem sie ihre Situation dargelegt (Passverlust) und Kopien des Aufenthaltstitels vorgelegt hatte.

Mittlerweile ist sie schwanger von mir (ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit). Ich habe beim Jugendamt die Vaterschaft anerkannt und wir haben eine gemeinsame Sorgeerklärung für das im März erwartete Kind abgegeben.

Meine Frage ist jetzt, welcher Schritt als nächstes folgen sollte. Kann der alte Aufenthaltstitel einfach in den neuen Pass übertragen werden oder kann sich die ABH quer stellen? Sollten wir einen Anwalt konsultieren bevor wir zur ABH gehen? Ich weiß nicht ob es problematisch ist, dass sie von ALGII lebt (aber theoretisch hatte sie ja die ganze Zeit einen gültigen Aufenthaltstitel oder?). Außerdem hat es sehr lange gedauert, den neuen Pass zu erhalten. Wir hatten die ABH aber dahingehend auf dem Laufenden gehalten und erklärt, dass es sehr schwierig ist weil sich das serbische Konsulat lange Zeit quer gestellt hat.


Danke und viele Grüße

-- Editier von sers32 am 12.11.2015 11:54

-- Editier von sers32 am 12.11.2015 11:56

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32803 Beiträge, 17240x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sers32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Frau und meine Freundin sind die gleiche Person. Genauer gesagt sind wir verlobt aber leider noch nicht verheiratet, was auch an der serbischen Staatsangehörigkeit meiner Freundin liegt. Zum heiraten brauch man beispielsweise ihre Geburtsurkunde mit Apostille oder aber eine internationale in 8 Sprachen. Das Konsulat in Stuttgart sagt, dass sie grundsätzlich keine Dokumente mit Apostille ausstellen und die angeblich internationale, die wir beantragt hatten, war dann doch nur die normale serbische.... Gehört zwar nicht zum eigentlichen Thema aber zeigt vielleicht, wie nervig die Besuche beim serbischen Konsulat waren und warum es so lange gedauert hat.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32803 Beiträge, 17240x hilfreich)

Meine Frau und meine Freundin sind die gleiche Person. Nun ja - es macht aber mitunter einen gravierenden Unterschied, ob man einen dt. Freund oder einen dt. Ehegatten hat. Alg 2 sollte hier aber auch künftig kein Problem sein: Ihre Freundin erwartet ja ein bis zwei Kinder (im anderen Thread waren es jedenfalls Zwillinge). Damit ist sie die Mutter von ein bis zwei dt. Staatsangehörigen, womit der Alg-2-Bezug kein Thema mehr ist: Eine AE stünde ihr schon deswegen zu, unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Kann der alte Aufenthaltstitel einfach in den neuen Pass übertragen werden oder kann sich die ABH quer stellen?
Warum sollte sich die ABH querstellen ? An Hand der Akte lässt sich doch umgehend feststellen, welchen Aufenthaltstitel sie innehat.
Zitat:
Sollten wir einen Anwalt konsultieren bevor wir zur ABH gehen?

Wozu ?

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