Aufenthaltstitel nach Heirat von Nicht-EU-Bürgern

27. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
bbmuc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltstitel nach Heirat von Nicht-EU-Bürgern

Hallo!

Folgender Fall:
Ich bin türkischer Herkunft, lebe schon lange in Deutschland und habe entsprechend eine Niederlassungserlaubnis.
Dieses Jahr habe ich vor einem deutschen Standesamt einen Iraner geheiratet. Dieser hat initial einen Aufenthaltstitel nach § 20 Abs. 1 erhalten (in der Forschung tätig), zuletzt dann als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Er schließt sein Promotionsstudium (PhD) Anfang des nächsten Jahres ab. Er ist noch auf Jobsuche. Kriterien für eine blaue Karte sind nicht erfüllt (aktuell nur PhD-Gehalt). Er ist nun 4 Jahre in Deutschland.
Ist es möglich einen Aufenthaltstitel über die Heirat mit mir zu erhalten. Ich habe ein geregeltes, ausreichendes Einkommen (Ärztin). Er aktuell auch. Sein Vertrag läuft noch bis Ende Januar 2020, so auch sein Aufenthaltstitel.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von bbmuc):
Ist es möglich einen Aufenthaltstitel über die Heirat mit mir zu erhalten.
Ja. Das ist möglich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
bbmuc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von bbmuc):
Ist es möglich einen Aufenthaltstitel über die Heirat mit mir zu erhalten.
Ja. Das ist möglich.


Vielen Dank! Können Sie mir auch sagen, auf welchen Paragraphen ich mich berufen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Die zuständige ABH kennt die entspr. Rechtsgrundlagen. Ein Antragsteller muss sie nicht kennen.

Ich meine, es ist Abs. 1
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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