Aufenthaltstitel verloren

4. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ild
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)
Aufenthaltstitel verloren

Hallo

Ein Freund von mir hat seinen unbefristeten Aufenthaltstitel verloren und will keinen neuen beantragen, weil er noch Schulden hat und deswegen nicht in der Stadt wo er wohnt angemeldet ist.
Was würde mit ihm passieren falls er mal kontrolliert wird?

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Was würde mit ihm passieren falls er mal kontrolliert wird?

Ohne gültigen Aufenthaltstitel ist sein weiterer Aufenthalt illegal. Schlimmstenfalls wird er festgenommen.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nicht nur festgenommen, sondern er kann auch in Abschiebehaft kommen und dann ist er draußen. Sein Verhalten ist mehr als töricht.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ild
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

Er hat aber 2 Kinder die in Deutschland geboren sind. Kann er dann trotzdem abgeschoben werden?
Ja und falls er sich beim Einwohneramt anmeldet, dann kommen sofort die Gerichtsvollzieher.
Bei der Arbeit ist er auch nicht gemeldet.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
Er hat aber 2 Kinder die in Deutschland geboren sind. Kann er dann trotzdem abgeschoben werden?



Egal ob er hier 15 Kinder hat oder nicht, wenn sein Titel abgelaufen und nicht verlängert ist, wird er abgeschoben.

quote:
Ja und falls er sich beim Einwohneramt anmeldet, dann kommen sofort die Gerichtsvollzieher.


Er kann sich jetzt aussuchen, ob er lieber mit dem Gerichtsvollzieher vorlieb nimmt, oder mit der Ausländerbehörde und der Polizei zwecks Abschiebung.


quote:
Bei der Arbeit ist er auch nicht gemeldet.


Sollte er schleunigst nachholen, Schwarzarbeit und illegaler Aufenthalt machen sich nicht wirklich gut!

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Ein Freund von mir hat seinen unbefristeten Aufenthaltstitel verloren und...


...dann müsste er aber zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sein. Einen anderen Grund sehe ich im Moment nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ild
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Egal ob er hier 15 Kinder hat oder nicht, wenn sein Titel abgelaufen und nicht verlängert ist, wird er abgeschoben.


Der ist ja nicht abgelaufen, er hat ja einen unbefristeten, nur halt verloren.
Er ist schon seit über 15 Jahren in Deutschland.

quote:
...dann müsste er aber zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sein. Einen anderen Grund sehe ich im Moment nicht.


Er hat einen Brief bekommen, da stand etwas mit 365 Tagen Freiheitsstrafe, aber wenn die Behörden nicht wissen wo er steckt, weil er nirgends angemeldet ist, werden die ihn ja nicht kriegen oder?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Hallo,
Was willst du eigentlich hier hören.
Der Ausländerbehörde ist es vollkommen egal ob der verloren wurde oder nicht.
Wenn mit dem Aufenthaltstitel Blödsinn gemacht wird, Menschen schleusen usw. ist das sein Problem, weil er ihn ja nicht als verloren gemeldet hat und das interessiert die Behörde wiederum.
Zudem wenn er auf der Arbeit nicht gemeldet ist arbeite er wohl schwarz und wenn er eine Freiheitsstrafe hat, ist der verlorene Aufenthaltstitel bei der Kontrolle wohl sein kleinstes Problem.

Wenn er auch nirgends gemeldet ist, helfen ihm die dt. Kinder vielleicht auch nicht, da er sich ja um die Kinder kümmern muss um irgendwelche Rechte von ihnen abzuleiten, muss er das erst mal belegen, aber als Bourne Identität schwierig...






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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

-- Editiert Greg0r am 05.03.2014 17:28

-- Editiert Greg0r am 05.03.2014 17:29

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:

....aber wenn die Behörden nicht wissen wo er steckt, weil er nirgends angemeldet ist, werden die ihn ja nicht kriegen oder?

Er kann ganz zufällig in eine Polizeikontrolle kommen, einen Unfall haben, krank werden oder, oder, oder und dann fliegt er auf und diejenigen, die ihm bei seinem illegalen Aufenthalt unterstützt haben, gleich mit.


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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ild
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Wenn er auch nirgends gemeldet ist, helfen ihm die dt. Kinder vielleicht auch nicht, da er sich ja um die Kinder kümmern muss um irgendwelche Rechte von ihnen abzuleiten, muss er das erst mal belegen, aber als Bourne Identität schwierig...


Naja, er hat ja die Schulden wegen Nichtzahlung des Unterhaltes für die Kinder.

quote:
Er kann ganz zufällig in eine Polizeikontrolle kommen, einen Unfall haben, krank werden oder, oder, oder und dann fliegt er auf und diejenigen, die ihm bei seinem illegalen Aufenthalt unterstützt haben, gleich mit.


Er hatte mir mal erzählt, dass er mal kontrolliert wurde und nichts passiert ist :???:
Er wohnt immer bei unterschiedlichen Leuten, ob man das nachweisen kann?

Also falls er mal erwischt wird, wird er sofort abgeschoben oder muss er ins Gefängnis?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
Er hatte mir mal erzählt, dass er mal kontrolliert wurde und nichts passiert ist


Wahrscheinlich aus dem Grund, dass kein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Das wird sich allerdings ändern, wenn er nicht zeitnah etwas unternimmt.

quote:
Also falls er mal erwischt wird, wird er sofort abgeschoben oder muss er ins Gefängnis?


Glaskugel kaputt, aber voraussichtlich gehts ins Gefängnis (Abschiebehaft) und dann recht zügig Richtung ursprüngliche Heimat.

quote:
Er wohnt immer bei unterschiedlichen Leuten, ob man das nachweisen kann?


Kommt darauf an wieviel Wert darauf gelegt wird die "Helfer" zu ermitteln, ändert aber auch nichts an der grundsätzlichen Problematik.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Er wohnt immer bei unterschiedlichen Leuten, ob man das nachweisen kann?



Die 'unterschiedlichen Leute' machen sich ggf. wegen Strafvereitelung und wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt selbst strafbar.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Also noch mal.
Nein er wird wohl nicht abgeschoben, warum auch.
Er hat einen unbefristet Aufenthaltserlaubnis und die ist auch trotz verloren Pass wo der Aufkleber drin ist weiter gültig außer die Ausländerbehörde stellt etwas anderes fest.

Wenn er irgendwann mal so schlau ist und sich einen neuen Pass besorgt muss er halt darlegen wo er sich aufgehalten hat sonst ist ggf die Niederlassungserlaubnis gem. §51 AufenthG erloschen.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Die 'unterschiedlichen Leute' machen sich ggf. wegen Strafvereitelung und wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt selbst strafbar.

Zur Lektüre sei Kapitel IX empfohlen:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Er hat einen Brief bekommen, da stand etwas mit 365 Tagen Freiheitsstrafe, aber wenn die Behörden nicht wissen wo er steckt, weil er nirgends angemeldet ist, werden die ihn ja nicht kriegen oder? <hr size=1 noshade>


Das kann nicht dein Ernst sein: Es geht unbestritten um strafbare Handlungen und du willst hier erfragen, wie hoch die Chance ist, damit unentdeckt zu bleiben? Das ist ein Rechtsforum und kein Gaunerforum, wo man Tipps bekommen kann, wie man am besten unentdeckt Straftaten verüben kann.

Die Strafandrohung für seinen illegalen Aufenthalt hat er schriftlich erhalten. Dazu kommen noch die Verletzung der Unterhaltspflicht (nach § 170 StGB droht hier eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) und die Schwarzarbeit. Je länger er diese Situation weitertreibt, desto dicker wird es für ihn kommen. Nur weil er Geld sparen will, verbaut er sich die Möglichkeit, wieder rechtmäßig in Deutschland leben zu können. Selbst wenn der Gerichtsvollzieher kommt, belässt er dem Schuldner alles zum Leben Notwendige. Auch bei einer Lohnpfändung gibt es Freibeträge.

Gerade wenn er seinen Aufenthalt mit seinen Kindern begründen will, ist sein derzeitiges Vorgehen wirklich idiotisch. Wenn er seine Kinder um ihren Lebensunterhalt betrügt und den Kontakt mit ihnen abbricht, um unterzutauchen, verliert er jeden Anspruch auf einen Aufenthalt als Vater. Wofür sollten die Kinder einen solchen Vater brauchen?

Wichtig ist, weshalb er seine Niederlassungserlaubnis verloren hat. Zudem: Wie lange lebt er schon illegal in Deutschland? Auf welche Weise und wie lange hat er sich um seine Kinder gekümmert? Wie alt sind die Kinder? Nur wenn diese Fragen beantwortet werden, könnte man Hinweise geben, wie es ihm gelingen könnte, wieder in eine rechtmäßige Fahrspur zu kommen.

Nachtrag: Frage an Greg0r: Geht es hier nur um einen verlorenen Pass? Habe ich da was überlesen?

-- Editiert Felicite am 06.03.2014 16:07

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Er hat einen unbefristet Aufenthaltserlaubnis und die ist auch trotz verloren Pass wo der Aufkleber drin ist weiter gültig

Er hat nicht seinen Pass verloren, sondern - aus welchen Gründen auch immer - seinen Aufenthaltsstatus, deshalb ist er ja untergetaucht. Wegen eines verlorengegangen Passes wäre das wohl kaum nötig gewesen.

So habe ich es jedenfalls aus dem Eingangsbeitrag verstanden.

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Ihr habt da nicht überlesen, oder missverstanden, der Verständnisfehler liegt bei Greg0r.


Eventuell hätte der Thread besser "Aufenthaltstitel entzogen/aberkannt" als "verloren" heißen sollen

-- Editiert spatenklopper am 06.03.2014 16:33

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Oh,
Dann habe ich es in der Tat falsch verstanden.
Bin davon ausgegangen das wenn man die Niederlassungserlaubnis verloren hat auch auch dann ausgewiesen wird bzw zur Ausreise aufgefordert wurde oder zumindest weiß wie es mit einem Aufenthaltsrechtlich weiter gehen wird.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ild
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Das kann nicht dein Ernst sein: Es geht unbestritten um strafbare Handlungen und du willst hier erfragen, wie hoch die Chance ist, damit unentdeckt zu bleiben? Das ist ein Rechtsforum und kein Gaunerforum, wo man Tipps bekommen kann, wie man am besten unentdeckt Straftaten verüben kann.


Ich wollte nur wissen was alles mit ihm passieren kann.

quote:
Nein er wird wohl nicht abgeschoben, warum auch.
Er hat einen unbefristet Aufenthaltserlaubnis und die ist auch trotz verloren Pass wo der Aufkleber drin ist weiter gültig außer die Ausländerbehörde stellt etwas anderes fest.


Er hat 2 Pässe und er ist im Besitz beider Pässe, nur der Aufkleber ist weg.

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das wird mit ihm passieren: er wird die verhängte Freiheitsstrafe absitzen müssen. Gleichzeitig wird eine neue Anklage erhoben werden, einmal wieder wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, wegen Schwarzarbeit, wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz. Diese Freiheitsstrafe wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zur Bewährung ausgesetzt. Wenn das neue Verfahren abgeschlossen ist, wird die Vollstreckungsbehörde prüfen, ob er die Strafe auch in seinem Heimatland absitzen kann. Wenn ja, dann wird er seinem Heimatland übergeben. Wenn nicht, wird er hier einsitzen und dann direkt aus dem Knast in sein Heimatland abgeschoben werden.

Da helfen ihm die Kinder in Deutschland, um die er sich ja sowohl in finanzieller Form als auch in anderer Form so vorzüglich kümmert, auch nichts.

Die Abschiebungskosten, da wird geprüft werden, ob die seinen Kumpels oder seinem Arbeitgeber aufgehalst werden können, sonst kommen die paar Tausend Euronen noch zusätzlich auf sein Schuldenkonto, ebenso die Gerichtskosten für die ganzen Verfahren.

Ist eigentlich klar, dass der Mann nicht krankenversichert ist? Der Mindestbeitrag für "Freischaffende" liegt derzeit so ungefähr bei 350 € im Monat. Auch da laufen Schulden auf, die er bezahlen muss.

Der Kumpel ist wirklich ein Cleverle!

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

quote:

ww schrieb:
Der Kumpel ist wirklich ein Cleverle!


Da kann aus einem "Freund" schnell ein Brieffreund werden.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ild
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Das wird mit ihm passieren: er wird die verhängte Freiheitsstrafe absitzen müssen. Gleichzeitig wird eine neue Anklage erhoben werden, einmal wieder wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, wegen Schwarzarbeit, wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz. Diese Freiheitsstrafe wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zur Bewährung ausgesetzt. Wenn das neue Verfahren abgeschlossen ist, wird die Vollstreckungsbehörde prüfen, ob er die Strafe auch in seinem Heimatland absitzen kann. Wenn ja, dann wird er seinem Heimatland übergeben. Wenn nicht, wird er hier einsitzen und dann direkt aus dem Knast in sein Heimatland abgeschoben werden.


Danke, genau das wollte ich wissen :)

quote:
Da helfen ihm die Kinder in Deutschland, um die er sich ja sowohl in finanzieller Form als auch in anderer Form so vorzüglich kümmert, auch nichts.


Bezüglich dem Punkt ist mir nur bekannt, dass er sie alle paar Jahre 1 mal sieht.
Zuletzt letztes Jahr, seine Exfrau wollte Geld wegen Schulmaterialien. Er hat ihr paar Hunderter gegeben. Gilt sowas als Beweis, dass er sich um seine Kinder "kümmert".



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2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
Er hat ihr paar Hunderter gegeben. Gilt sowas als Beweis, dass er sich um seine Kinder "kümmert".


Wo hat er denn das Geld her?

Das macht die Sache doch nur noch schlimmer.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ edy: es ist doch schon vom Strafgericht rechtskräftig festgestellt worden, dass er in der Lage gewesen wäre, Unterhalt zu zahlen. Andernfalls wäre er ja nicht verurteilt worden. Unter diesem kriminellen Hintergrund ist es völlig einerlei, ob er der Mutter was gibt oder nicht. Und da er sich um die Kinder überhaupt nicht kümmert, ist die Sachlage doch eindeutig.

wirdwerden

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""

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ild
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Wo hat er denn das Geld her?


Von der Arbeit. So schlecht verdient er nicht.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo lld,

ich glaube du verstehst die Zusammenhänge nicht?

Er will also nachweisen, das er von schwarz verdientem Geld

Mutter und Kinder unterstützt?

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Bei einer Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wird der Aufenthaltstitel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht entzogen.
Im Gegenteil. In solchen Fällen kann sogar der Paß/Personalausweis entzogen werden, damit man die Bundesrepublik gar nicht verlassen kann.
Er muss also wesentlich mehr auf dem Kerbholz haben, sprich: Weitere Vorverurteilungen.

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""

-- Editiert meri am 07.03.2014 13:09

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Im Gegenteil. In solchen Fällen kann sogar der Paß/Personalausweis entzogen werden, damit man die Bundesrepublik gar nicht verlassen kann.


Ach, auf dem Weg von Deutschland nach Frankreich wurde ich noch nie kontrolliert.


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" "

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
dass er sie alle paar Jahre 1 mal sieht.

Das nenne ich eine enge Beziehung zu seinen Kindern!

Nur zum Verständnis:
Er hat auch keine Krankenversicherung?

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Aufenthaltstitel "verloren"

Bei manchen eingestellten Threads sträuben sich bei mir die Nackenhaare.

Und da gibt es auch noch einen gutmeinenden Kumpel, der all diese Fragen in diesem Forum stellt? Ich fass es grad mal wieder nicht.

Scheint verurteilt zu sein, ist abgetaucht, wechselend ständig seine Behausungh, arbeitet schwarz und verdient gut !!!!, zieht mal eben ein paar Hunderter aus der Tasche, betrügt die Sozialkassen, kümmert sich rührend (alle paar Jahre einmal) um die Kinder......Was noch?

Ein wertvolles Mitglied dieser Gesellschaft.

Ich wünsche ihm, daß er in kürzester Zeit mit all diesen Fragen konfrontiert und zur Verantwortung gezogen wird.

Ehrlich gesagt, solche cleveren Spezialisten haben wir in unserem Land viel zu viele.

sternchen08

Was schon jemand schrieb: Dies ist kein Forum, um sich kriminelle Machenschaften glatt machen zu lassen oder sich Hilfe und Anleitung zu holen, wie man den Staat, also uns alle, nach Strich und Faden betrügen und austricksen kann.

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2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
Sternchen schrieb:
Ehrlich gesagt, solche cleveren Spezialisten haben wir in unserem Land viel zu viele.


Und der/die TE glaubt wirklich, das könnte auf Dauer gut gehen.

Wer so naive Fragen stellt.

Wie schon geschrieben:
Aus einem Freund könnte schnell ein Brieffreund werden.( Briefe
ins Ausland oder in die Haftanstalt.)

lg
edy





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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
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