Aufenthaltstitel/Familie

30. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
mimito
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufenthaltstitel/Familie

Hallo,
Meine Familie lebt hier in Deutschland , sprich meine Mutter und Geschwister!Meine Mutter besitzt deutscher Pass! Ich bin seit 6 Jahren nach Deutschland gereist zwecks Studium, sodass ich Studentenaufenthalt bekomme.
Ich wuerde bitte gern wissen, ob es Anspruch darauf habe eine normale bzw. unbefristeten Aufenthaltstitel zu bekommen, schliesslich meine Familie lebt hier:)
Ich bedanke mich im Voraus:)

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-- Editiert von Moderator am 30.12.2014 15:19

-- Thema wurde verschoben am 30.12.2014 15:19

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nein, haben Sie nicht, da man von volljährigen Verwandten nie einen Anspruch auf eine AE ableiten kann, wenn man selbst schon volljährig ist.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich wuerde bitte gern wissen, ob es Anspruch darauf habe eine normale bzw. unbefristeten Aufenthaltstitel zu bekommen, schliesslich meine Familie lebt hier
<hr size=1 noshade>

Wegen der Familie hast du keine Sonderrechte, bzw. keine leichtere Möglichkeit an einen Aufenthaltstitel zu kommen.
Nach dem Studium hast du aber die gleichen Rechte, wie alle anderen ausländischen Stuenten auch:
Erst Aufenthaltserlaubnis zur Stellensuche, und dann (wenn man eine Stelle gefunden hat, die dem Studienabschluss entspricht) auch eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mimito
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

echt schade:) aber darf ich denn Bafoeg beziehen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nach 6 Jahren Studium kann niemand mehr Bafög beziehen, auch kein Deutscher. Bei Ihnen allerdings bestand die Möglichkeit von vornherein nicht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

quote:
Nach 6 Jahren Studium kann niemand mehr Bafög beziehen, auch kein Deutscher. Bei Ihnen allerdings bestand die Möglichkeit von vornherein nicht.

So generell kann man das nicht sagen. Die Förderungshöchstdauer nach Bafög orientiert sich an der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiums. Wenn der Fragesteller vor dem Studium ein Studienkolleg besucht hat (was wohl für die meisten Ausländer gilt), wird das nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Sechs Jahre Aufenthalt in Deutschland zum Studium sind nicht unbedingt sechs Jahre Regelstudium. Deshalb wäre (abhängig vom Studiengang) ein Bafög-Anspruch durchaus noch möglich - wenn auch sicher nur noch kurze Zeit.

Dass von vornherein kein Anspruch auf Bafög bestanden habe, ist auch nicht so eindeutig. Auch wenn ein Ausländer mit einer AE zum Studium in Deutschland ist, kann sich ein Bafög-Anspruch ergeben, wenn die Eltern/ein Elternteil hier berufstätig sind/ist. § 8 (3) BAföG:

quote:
Im Übrigen wird Ausländern Ausbildungsförderung geleistet, wenn (...)

2. zumindest ein Elternteil während der letzten sechs Jahre vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts sich insgesamt drei Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist, (...)

Das ist natürlich alles nur hypothetisch bei den spärlichen Angaben. Und fraglich ist, ob der Aufwand für eine evtl. mögliche kurze Bezugsdauer lohnt. Im Zweifel sollte man im Forum "Sozialrecht und staatliche Leistungen" nachfragen oder sich an der Hochschule beraten lassen.

1x Hilfreiche Antwort

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