Aufenthaltstitelverlängerung von Zweck Studium zu Studentenvorbereitender Sprachkurs

23. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
m0xai
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltstitelverlängerung von Zweck Studium zu Studentenvorbereitender Sprachkurs

Hallo, Ich bin Kerem. Ich studiere derzeit ein BWL Studium als Austauschstudent. Ich mochte eigentlich dieses Semester ein Intensiv Deutschkurs besuchen um C1 Zertifikat zu bekommen. Aber wegen Pandemie alle Sprachzentren wurden geschlossen.

Ich habe mich ein Studienvorbereitender Sprachkurs, der von meiner FH angebotenen, angemeldet. Ich möchte nächstes Semester dieses Kurs besuchen. Dann möchte ich in WiSe 2021/2022 mein BWL Studium mit Wirtschaftsinformatik Studium umwandeln.

Ich habe ein Termin im Januar für die Verlängerung des Aufenthaltserlaubnis und bis meiner Termin habe ich ein Fiktionsbescheinigung erhalten.

Ist es möglich, dass man mit seiner Aufenthaltserlaubnis zum Zweck Studium an einer Studienvorbereitender Sprachkurs besuchen?

Ich habe grundsätzlich nur zwei Semester in Deutschland studiert aber habe ich insgesamt 6 Semester BWL studiert. (BWL Studium dauert 8 Semester in meinem Heimatland.) Ist es möglich, dass ich meiner Fach nach dem Sprachkurs umwandeln?

Ich besitze übrigens eine bedingte Zulassung für Wirtschaftsinformatik Studium.

Ich bitte um Ihre Verständnis für meine ungenügende Sprachkenntnisse

Mit besten Grüßen.


-- Editiert von m0xai am 23.07.2020 21:37

-- Editiert von m0xai am 23.07.2020 21:42

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13 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von m0xai):
Ist es möglich, dass man mit seiner Aufenthaltserlaubnis zum Zweck Studium an einer Studienvorbereitender Sprachkurs besuchen?
Es ist grundsätzlich möglich, dass man den Zweck einer Aufenthaltserlaubnis ändern lassen kann.
Das entscheidet die Ausländerbehörde, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Zitat (von m0xai):
Ich besitze übrigens eine bedingte Zulassung für Wirtschaftsinformatik Studium.
Warum --bedingt--? Ist diese Zulassung vom Spracherwerb C1 abhängig?
Zitat (von m0xai):
Ich habe mich ein Studienvorbereitender Sprachkurs, der von meiner FH angebotenen, angemeldet.
Welches Level bietet der Kurs an? B2/C1?
Welcher § AufenthG steht jetzt in deiner Fiktionsbescheinigung?
Ist diese Fiktionsbescheinigung bis zum Januar 2021 gültig?
Oder von Januar 2020 bis Ende Juli 2020?

Austauschstudent nach welchem Gesetz/ § ?
Bist du EU-Bürger?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
m0xai
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort!

In meiner Aufenthaltstitel hat geschrieben, dass 16 Abs. 1 und in meiner Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 4 AufenthaltG und ich komme aus der Türkei.

Ich möchte eigentlich mein derzeitige Aufenthaltserlaubnis verlängern, denn ich bin beschäftigt mit einer Minijob und mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck Studienvorbereitender Sprachkurs kann man nicht während Vorlesungszeiten arbeiten.

Ich besitze eine bedingte Zulassung, denn ich glaube, dass das beim Termin für Verlängerung helfen kann. Es ist besser ohne Zulassung zur Termin gehen, glaube ich.

Der Kurs bietet fortgeschrittene Sprachkurs, ich meine von B2 bis C1 und am ende des Kurses findet ein TestDaF Prüfung statt. Damit kann man in Deutschland als normale (nicht Austausch) Student sein. Für die Austausch Studium braucht man nur B1 Sprachniveau.
Der Kurs bietet von meiner FH und besitze ich nach der Einstufungstest(16.09.2020) ein Studienbescheinigung und Semesterticket von FH, wie normale Student.

Ich habe von Ausländersbehörde nur für die Verlängerung gesprochen. Sie haben mit mir ein Termin am 25.01.2021 vereinbart und haben mir ein Fiktionsbescheinigung bis 09.01.2021(denn Fiktionsbescheinigungen dauert 6 Monaten oder 12 Monaten) gesendet.

Ich hoffe, dass meine Nachricht verständlich sein.

Mit besten Grüßen

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ok. Ich denke, ich verstehe.
Deine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG ist beendet und du hast nun die Fiktionsbescheinigung nach § 81(4)AufenthG bis zum Januar 2021.

Zitat (von m0xai):
Der Kurs bietet von meiner FH und besitze ich nach der Einstufungstest(16.09.2020) ein Studienbescheinigung und Semesterticket von FH, wie normale Student.
Damit kannst du im September bei der Ausländerbehörde einen anderen Zweck des Aufenthaltes beantragen.
Dann könnte die Fiktionsbescheinigung in eine AE nach § 16b AufenthG umgewandelt werden. (für das Studium)

Zitat (von m0xai):
Dann möchte ich in WiSe 2021/2022 mein BWL Studium mit Wirtschaftsinformatik Studium umwandeln.
Dafür kannst du später eine Verlängerung beantragen. Dann, wenn du die bedingte richtige Zulassung für WiSe hast.

Bitte warte noch andere Antworten hier ab.
Ich bin mir bei diesem besonderen Fall nicht sicher.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
m0xai
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Ich bin aber nicht sicher, wenn ich im September einen anderen Zweck beantragen und dann meine Minijob Beschäftigung weitermachen kann. Und kann man nicht bis Januar, (nun sogar später) ein Termin vereinbaren.
Ohne Termin (persönlich Sprechen) kann ich hochwahrscheinlich nich mein Situation deutlich erklären. Denn gibt es mehrere Probleme (z.B. Der Kurs endet am 26.03.2021 und TestDaF Prüfung findet 20.04.2021 statt. Aber für die Bewerbungfristen der Hochschulen 15. Januar. Die Ergebnisse von TestDaF Prüfung und die Bearbeitung von meiner Unterlagen dauert mindestens noch 10 Woche. Das bedeutet, dass ich kann nicht bis WiSe 2020/2021 an einer FH oder Uni bewerben.)

Wie wäre es, wenn ich bis Termin meiner Studienvorbereitender Sprachkurs besuche und mein Minijob weitermache, dann zur meinem Termin für Verlängerung des Aufenthaltserlaubnis gehe.
Ist es möglich, dass man mit seiner Studium Aufenthaltserlaubnis ein Studentenvorbereitender Sprachkurs besuchen kann?

Ich weiß, dass ich in sehr besonderen Fall steht und danke Ihnen nochmal für nette Antworten.

Mit besten Grüßen.

-- Editiert von m0xai am 24.07.2020 13:05

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#5
 Von 
m0xai
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Als ich verstanden habe, diese Fiktionsbescheinigung kann meine vorherige Aufenthaltserlaubnis Status weitermachen.

Zitat (von Anami):
Damit kannst du im September bei der Ausländerbehörde einen anderen Zweck des Aufenthaltes beantragen.
Dann könnte die Fiktionsbescheinigung in eine AE nach § 16b AufenthG umgewandelt werden. (für das Studium)

Ich glaube, dass Sie haben mir das empfohlen, denn am 09.01.2021 wird mein Aufenthaltserlaubnis beendet und wenn ich beim Termin beantrage, wird mein Beantragung als neue Beantragung bewertet. Damit der Zweck mein Aufenthaltserlaubnis wird verändert an Studienvorbereitender Sprachkurs und das möchte ich nicht. Habe ich richtig verstanden?

Wie wäre es wenn ich im September von Auslandersbehörde eine Verlängerung für mein Fiktionsbescheinigung bis 25.01.2021 bitte? Ist es möglich? Denn wie ich gesagt habe, ich könnte nur ein persönlicher Gespräch mein Situation erklären.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

AE= Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltstitel/ Aufenthaltsgenehmigung
FB =Fiktionsbescheinigung mit alter AE für eine Übergangszeit
ABH = Ausländerbehörde
(wir kürzen gerne alles ab ;) )

Zitat (von m0xai):
diese Fiktionsbescheinigung kann meine vorherige Aufenthaltserlaubnis Status weitermachen.
Ja, die FB läuft mit § 16 weiter, bis eine Änderung kommt. Die Änderung muss spätestens im Januar kommen. Der andere Zweck wäre dann die AE nach § 16 b.

Zitat (von m0xai):
wird verändert an Studienvorbereitender Sprachkurs und das möchte ich nicht.
Ich meine, eine AE nach § 16b umfasst die Erlaubnis zum Aufenthalt für Studiumsvorbereitende Sprachkurse + anschließendes Studium. Also beides.

Zitat (von m0xai):
und mein Minijob weitermache, dann zur meinem Termin für Verlängerung des Aufenthaltserlaubnis gehe.
Ja, das wäre eine Möglichkeit.
Aber : Ist es auch erlaubt, mit der FB nach § 16 einen studienvorbereitenden Sprachkurs zu machen?
Oder ist die nur für das Studium gültig?

Ich habe verstanden, du möchtest:
-Den Sprachkurs ab Sept/Okt. als FH-Student machen,
-Die TestDaf-Prüfung im März erfolgreich bestehen
-Dann ab Wintersemester 2021 zu WiSe an einer anderen FH oder Uni wechseln und dort weiterstudieren.
Habe ich das auch richtig verstanden?

Diese AE nach § 16 b kann dann für die Dauer des Studiums gelten, ein Fachwechsel zu WiSe wird auch möglich sein.
Du kannst das schriftlich bei der ABH beantragen, wenn du im Sept. den Test zum Sprachkurs fertig hast. Den Test schaffst du auf jeden Fall, wenn du ---das hier-- selbst schreibst. :respekt:
Ich denke, im September haben die Behörden auch wieder für persönliche Vorsprachen geöffnet oder arbeiten mit Terminvergabe. Dann fällt das Schlange-stehen weg...

Zitat (von m0xai):
eine Verlängerung für mein Fiktionsbescheinigung bis 25.01.2021 bitte?
Du meinst, wegen 9.1. und 25.1.
Das könntest du auch schriftlich beantragen. Einfach mit Hinweis auf das Datum.

Dass du Terminprobleme wegen Prüfungen/Bewerbungen hast---interessiert die ABH nicht. Diese Behörde schaut nur, welche AE du erhalten kannst.
Ja, ich kenne das Problem mit den Bewerbungsfristen/Überschneidungen für die Semester... leider schlecht, nicht nur für ausländische Studenten. Schnell ist ein Semester verloren.

Frage: Hast du dir die Vorbereitung zur Prüfung TestDaf mal online angeschaut? Du könntest dich mit dem Modelltest schon vorbereiten und die Prüfung evtl. schon VOR dem Sprachkurs-Ende machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
m0xai
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Ja ich schreibe hier selbst und habe in Corona-Zeit selbst gearbeitet aber für die TestDaF Modaltest und andere Beispielen auf YouTube finde ich noch schwer. Ich habe darüber viel zu viel gedacht aber wenn ich Wirtschaftsinformatik studieren kann, kann ich meine Traum Projekte verwirklichen und das wirklich sich lohnt. Ein Jahr sogar nichts für meine zukünftige Pläne :grins:

Übrigens wegen ich fast keine deutsche Freunde habe, könnte meine mündliche Ausdruck nicht verbessert. Deswegen möchte ich nicht mein Minijob verlassen. Denn dort habe ich Mitarbeitern, die ich immer Möglichkeit für Sprechen habe :wipp:

Vielleicht kann ich vor Ende des Sprachkurses den TestDaF Prüfung schaffen aber fast alle Unis oder FHs bietet den Wirtschaftsinformatik Studium nur WiSe. Ehrlich zu sagen, dass ich Angst habe vor die Zeitraum, die zwischen Ende des Kurses und Bearbeitung meiner Unterlagen. ABH könnte mir für diesen Zeitraum nicht erlauben um in Deutschland zu bleiben.

Ich habe eine Vorstellung, die ich selbst gedacht habe. In folgenden Monaten (sobald ich vielleicht meine Studienbescheinigung bekomme) gehe ich zur ABH und ich bitte eine Nachweis für Aufenthalt bis 25.01.2021 (der Datum meines Termins) und Frage ich ob ich mit Abs. 16 einen Studienvorbereitender Sprachkurs besuchen kann. Dann beim Termin liege ich meine Studentenausweis für Studienvorbereitender Sprachkurs vor und zeige ich sie die Datum des TestDaF Prüfung (20.04.2021) und zeige ich sie auch die Bearbeitungszeit der Ergebnisse auf der TestDaF Internetseite. Und dann erkläre ich meine Fachwechsel mit meine zukünftige Web-Projekte und vielleicht sogar mit Prototyp Designen und natürlich warum ich in Deutschland studieren möchte. Könnte es funktioniert?
Oder soll ich eine andere Weg zu finden?

Noch eine kleine Frage; kann man mit Abs. 16b, ein Minijob üben bis 120 Voll oder 240 Tage? Ich meine wenn mein Aufenthaltserlaubnis mit Abs. 16b verwechselt, bleibt meine bisherige Arbeitsaufträge (Abs. 16) gleich?

Ich würde übrigens sagen, dass Ihre Antworten macht meine Hoffnungen besser. Am Anfang waren sie ganz negativ aber jetzt fühle ich mich besser :banana:

Mit besten Grüßen.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von m0xai):
Deswegen möchte ich nicht mein Minijob verlassen.
Ja, das ist wichtig. Und was auch hilft, weil du ja schon einen großen Wortschatz hast--- LESEN. Einfache deutsche Texte lesen, den Satzbau, die Kommas, die Nebensätze... das alles kann man gut lernen, wenn man deutsche Texte liest. Laut!!
Das Aufenthaltsgesetz ist zwar kein einfacher Text, mit dem man schneller deutsch lernen kann, aber du kannst die § und Absätze hier nachlesen, die für dich zutreffen würden.

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/index.html#BJNR195010004BJNE018602311

Zitat (von m0xai):
und Frage ich ob ich mit Abs. 16 einen Studienvorbereitender Sprachkurs besuchen kann.
Der § 16 ist ein allgemeines Gesetz zum Studium. Dann gibt es noch §16 a bis §16 f. Dort wird das speziell und für unterschiedliche Situationen geregelt.
Zitat (von m0xai):
kann man mit Abs. 16b, ein Minijob üben bis 120 Voll oder 240 Tage? Ich meine wenn mein Aufenthaltserlaubnis mit Abs. 16b verwechselt, bleibt meine bisherige Arbeitsaufträge (Abs. 16) gleich?
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dann gilt Absatz 3--- und du kannst den Minijob ( 120/240) weitermachen. Das Gesetz soll nur verhindern, dass Studenten immerzu arbeiten und ihr Studium verlängern müssen oder gar nicht abschließen können und im 1.Jahr sollen sie im Sprachkurs vor allem erst deutsch lernen, nur in den Ferien arbeiten.
Dort steht zu § 16 b:
(3) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nur zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten. Während des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen [i]im ersten Jahr des Aufenthalts berechtigt die Aufenthaltserlaubnis nur zur Beschäftigung in der Ferienzeit.[/i]

Aber: Wenn du die AE nach §16 b bekommst, hast du dein erstes Jahr Aufenthalt in D schon längst gelebt und hinter dir. Hast auch schon gearbeitet/studiert/studierst dann weiter. Du hängst den Sprachkurs nur an dein erstes Jahr hinten an. Nur das ist der Unterschied.

Zitat (von m0xai):
ABH könnte mir für diesen Zeitraum nicht erlauben um in Deutschland zu bleiben.
Das Problem sehe ich nicht. Die ABH kennen das auch. Dann könnten sie notfalls noch eine FB geben, bis alles geklärt ist mit der Zulassung.

Deine Vorstellung ist zwar gut, aber wirklich: Die ABH erteilen AE und FB, wenn die Voraussetzungen für die Person vorliegen. Die hören doch jeden Tag, was Ausländer dann noch machen wollen.
Wegen der Pläne und Traumprojekte dürfen die ABH keine AE geben. Wirklich nicht, für alle geht das nicht.

Ob du das persönlich in der ABH erzählst oder einfach einen schriftlichen Antrag stellst--- das ist deine eigene Entscheidung.

Du hast doch insgesamt recht gute Chancen. Es geht nur nicht ganz glatt und Corona bringt für alle verschiedene Probleme. Du hast erkannt, dass du Nachweise für alles mögliche brauchst. Hier TestDaf und Sprachkurs...und viele Studenten wechseln ihr Fach nochmal.
Hast du deine Semester in der Türkei für BWL schon anerkennen lassen?

Bitte warte doch hier das Wochenende ab. Da schreibt meist ein User @Felicite, mit sehr viel mehr Wissen zu AE-Möglichkeiten in besonderen Situationen.
Was möglich wäre---was auf keinen Fall möglich wäre.
Ich bin nur ein Laie, der ausländischen Personen und Studenten manchmal hilft--- mit einem kleinen Wegweiser.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
m0xai
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihre Antworten hat mir viel geholfen und habe ich mich über mehrere Sachen von Ihnen informiert.

Ich habe vor 3 - 4 Monaten solche Fragen bei Ausländersbehörde per Mail gestellt und sie haben mir etwa undetaillierte Informationen gegeben. Aber jetzt habe ich noch mehr gelernt, danke schön!

Meine derzeitige FH hat an meine türkische Uni schon mein Transkript durch Erasmus+ Connections gesendet und ich habe übrigens von FH eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten. Das könnte auch beim Beantragung für Verlängerung oder für Fachwechsel von ABH nachfragen.

Noch eine außergewöhnliche Frage :)
Wenn ich richtig verstanden habe, ist es kein Problem für Minijob, denn ich bin nach Deutschland vor ein Jahr gekommen bin. Das habe ich auch von irgendwer gehören und hochwahrscheinlich gilt für mich auch.

Es wird am 13.09 ein wunderschönes Jahr :) Könnte es aber ein Problem zu sein, dass ich nachdem 31.07 mit meiner Fiktionsbescheinigung arbeite? Könnten diese Tagen, die ich mit meiner FB arbeite, auch als normale Arbeitszeiten der Aufenthaltserlaubnis annehmen?

ich bedanke mich, für die Empehlungen, die von Ihnen im ersten Satz geschrieben wurden. Ich lese gerne zurzeit Programmierung Artikeln, der mir sehr interessiert und schon gewußt habe. Aber wenn man in Deutschland leben möchte, sollte man den Gesetz auch lesen und lernen. Sie haben Recht :)

Ich warte auf noch mehrere Antworten und/oder Übereinstimmungen.

Mit besten Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von m0xai):
ist es kein Problem für Minijob,
Richtig. So lese ich das aus dem Gesetz heraus.
Zitat (von m0xai):
Könnte es aber ein Problem zu sein, dass ich nachdem 31.07 mit meiner Fiktionsbescheinigung arbeite?
Nein, ich sehe kein Problem. Denn die FB bedeutet: deine (alte AE nach §16) ist weiter gültig, bis eine Änderung/Zweckwechsel kommt. Mit der FB darfst du auch weiterhin im Minijob arbeiten. Das steht doch auch so in deiner FB---Erwerbstätigkeit (als Student) erlaubt, oder nicht?
Zitat (von m0xai):
auch als normale Arbeitszeiten der Aufenthaltserlaubnis annehmen?
Ich vermute, nein. Denn du hast doch eine AE als Student.
Als Student darfst du nur begrenzt (120/240) arbeiten. Normale (volle) Erwerbstätigkeit ist mit deiner FB/AE nicht erlaubt.
Dafür müsstest du dein Studium abbrechen, eine andere AE mit anderem Zweck (zum Arbeiten) beantragen. Aber das willst du doch nicht und die ABH würde dir diese AE wahrscheinlich nicht geben.

Zitat (von m0xai):
und sie haben mir etwa undetaillierte Informationen gegeben
Weil die ABH nur prüft, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für die AE hat, die er gern möchte.
Die ABH kann und darf nicht empfehlen, was möglich oder besser oder schlechter wäre. Auch nicht dazu, was in den nächsten Jahren geplant ist.
Zitat (von m0xai):
Ich lese gerne zurzeit Programmierung Artikeln,
Ich dachte an andere Texte. Aber wenn du damit auch gut deutsch lernen kannst, ist das völlig in Ordnung.

Wahrscheinlich ist der User @Felicite im Urlaub.
Ich wusste gar nicht, dass es mit der Türkei jetzt noch das Erasmus-Programm gibt.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
m0xai
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein, ich sehe kein Problem. Denn die FB bedeutet: deine (alte AE nach §16) ist weiter gültig, bis eine Änderung/Zweckwechsel kommt. Mit der FB darfst du auch weiterhin im Minijob arbeiten. Das steht doch auch so in deiner FB---Erwerbstätigkeit (als Student) erlaubt, oder nicht? Ich vermute, nein. Denn du hast doch eine AE als Student.
Als Student darfst du nur begrenzt (120/240) arbeiten. Normale (volle) Erwerbstätigkeit ist mit deiner FB/AE nicht erlaubt.
Dafür müsstest du dein Studium abbrechen, eine andere AE mit anderem Zweck (zum Arbeiten) beantragen. Aber das willst du doch nicht und die ABH würde dir diese AE wahrscheinlich nicht geben.


Ich meinte eigentlich als meine derzeitige Erwerbstätigkeit (als Student). Aber ja, meine Sorgen hochwahrscheinlich unnötig und könnte ich grundsätzlich in Deutschland studieren kann.

Danke schön @Anami für alles. Ich warte auf Antworten von andere Forumnutzern. Sie könnten bald diese Beitrag interessieren.

Mit besten Grüßen.

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

@melmando
1. etwas sehr spät
2. Werbung ist hier nicht erlaubt.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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