Mein Freund hat einen aufenthaltstillen (schon 2) der erster war für 1 Jahr und der jetzige ist für 2 jahre, wir möchten gerne nach Polen fahren (mein Heimatland) wir haben ein gemeinsames Kind der polnische Staatsangehörigkeit. Meine Frage ist darf er denn mit uns kommen oder nicht? Vielleicht orientiert sich hier jemand.. PS. Wir haben Leistungen von Job Center müssen wir dort das anmelden?
Aufenthaltstittel
28. Juni 2019
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Frage vom 28. Juni 2019 | 12:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltstittel
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#1
Antwort vom 28. Juni 2019 | 14:11
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Jetzt hat er einen. Der Ausweis/Aufenthaltstitel nennt einen §.ZitatMein Freund hat einen aufenthaltstillen (schon 2) der erster war für 1 Jahr und der jetzige ist für 2 jahre, :
Welcher § steht dort? Das ist der Grund.
Wenn man in *Urlaub* fahren will, muss man beim Jobcenter um Zustimmung nachfragen. Wenn das JC --ja-- sagt, kann man wegfahren.
Es gibt max. 21 Tage im Jahr.
#2
Antwort vom 30. Juni 2019 | 21:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Jetzt hat er einen. Der Ausweis/Aufenthaltstitel nennt einen §.ZitatMein Freund hat einen aufenthaltstillen (schon 2) der erster war für 1 Jahr und der jetzige ist für 2 jahre, :
Welcher § steht dort? Das ist der Grund.
Wenn man in *Urlaub* fahren will, muss man beim Jobcenter um Zustimmung nachfragen. Wenn das JC --ja-- sagt, kann man wegfahren.
Es gibt max. 21 Tage im Jahr.[/
Da stehst auf jeden Fall ausweisersatz
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#3
Antwort vom 30. Juni 2019 | 21:51
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Warum hat er denn jetzt für 2 Jahre einen Aufenthaltstitel bekommen?ZitatDa stehst auf jeden Fall ausweisersatz :
#4
Antwort vom 1. Juli 2019 | 12:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Warum hat er denn jetzt für 2 Jahre einen Aufenthaltstitel bekommen?[/ZitatDa stehst auf jeden Fall ausweisersatz :
Der ist erst 3 Jahre in Deutschland. Und hatte erst mal 1 Jahr jetzt 2 Jahre, und da steht 25 §
#5
Antwort vom 1. Juli 2019 | 13:28
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Zitatund da steht 25 § :
Der Ausweisersatz---- das ist das grüne Papier. Richtig?
Wenn er einen Aufenthaltstitel nach § 25 AufenthG hat mit 2 Jahren Gültigkeit, dann ist das sicher ein Ausweis (die kleine Plastikkarte).
Wahrscheinlich hat er auch einen blauen Pass.
Damit kann er nach Polen fahren.
Mit dem Pass + Ausweis + grünes Zusatzblatt---> kann er nach Polen fahren.
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