Aufenthaltstittel

28. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb518506-84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltstittel

Mein Freund hat einen aufenthaltstillen (schon 2) der erster war für 1 Jahr und der jetzige ist für 2 jahre, wir möchten gerne nach Polen fahren (mein Heimatland) wir haben ein gemeinsames Kind der polnische Staatsangehörigkeit. Meine Frage ist darf er denn mit uns kommen oder nicht? Vielleicht orientiert sich hier jemand.. PS. Wir haben Leistungen von Job Center müssen wir dort das anmelden?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fb518506-84):
Mein Freund hat einen aufenthaltstillen (schon 2) der erster war für 1 Jahr und der jetzige ist für 2 jahre,
Jetzt hat er einen. Der Ausweis/Aufenthaltstitel nennt einen §.
Welcher § steht dort? Das ist der Grund.

Wenn man in *Urlaub* fahren will, muss man beim Jobcenter um Zustimmung nachfragen. Wenn das JC --ja-- sagt, kann man wegfahren.
Es gibt max. 21 Tage im Jahr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
fb518506-84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb518506-84):
Mein Freund hat einen aufenthaltstillen (schon 2) der erster war für 1 Jahr und der jetzige ist für 2 jahre,
Jetzt hat er einen. Der Ausweis/Aufenthaltstitel nennt einen §.
Welcher § steht dort? Das ist der Grund.

Wenn man in *Urlaub* fahren will, muss man beim Jobcenter um Zustimmung nachfragen. Wenn das JC --ja-- sagt, kann man wegfahren.
Es gibt max. 21 Tage im Jahr.[/


Da stehst auf jeden Fall ausweisersatz

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fb518506-84):
Da stehst auf jeden Fall ausweisersatz
Warum hat er denn jetzt für 2 Jahre einen Aufenthaltstitel bekommen?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
fb518506-84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb518506-84):
Da stehst auf jeden Fall ausweisersatz
Warum hat er denn jetzt für 2 Jahre einen Aufenthaltstitel bekommen?[/
Der ist erst 3 Jahre in Deutschland. Und hatte erst mal 1 Jahr jetzt 2 Jahre, und da steht 25 §

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fb518506-84):
und da steht 25 §

Der Ausweisersatz---- das ist das grüne Papier. Richtig?

Wenn er einen Aufenthaltstitel nach § 25 AufenthG hat mit 2 Jahren Gültigkeit, dann ist das sicher ein Ausweis (die kleine Plastikkarte).
Wahrscheinlich hat er auch einen blauen Pass.
Damit kann er nach Polen fahren.

Mit dem Pass + Ausweis + grünes Zusatzblatt---> kann er nach Polen fahren.

Signatur:

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