Guten Tag!Ich bin deutsche Statsangehörige.
Mein Verlobter kommt sus dem Ausland,er hat hier eine Aufenthaltsgenemigung bekommen,aber nur auf dauer des Sprachkurses hier.Heiraten können wir noch nicht,da mein Scheiungsverfahren(mitlerweile schon 7 Monate) noch nicht durch ist.Nun möchten wir warten und bis dahin um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen er einen weiteren Sprachkurs besuchen.
1.Frage:Bekommt er eine 2.Aufenthaltsverlängerung ?
2.Habe gehört das man die zweite Erlaubnis nicht bei Ausländerbehörde sondern an der Uni beantragen muß.Stimmt das?
-----------------
""
Aufenthaltsverlängerung - Bekommt er eine 2. Aufenthaltsverlängerung wenn wir heiraten?
21. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 21. Januar 2010 | 10:47
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsverlängerung - Bekommt er eine 2. Aufenthaltsverlängerung wenn wir heiraten?
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
268.350
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten