Aufenthaltsverlängerung

1. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
MVP99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufenthaltsverlängerung

Ich habe meine Frau die Russische Staatsbürgerin ist in September geheiratet dazu ist zu sagen ich habe sie nicht aus Russland geholt sondern sie war schon mit einem Studentenvisum hier.nach der Hochzeit waren wir normal beim Ausländeramt und sie hat ohne probleme eine verlängerung gekriegt bis Februar weil ihm Februar ihr pass auslief und es länger nicht ging deswegen ohne das irgendwelche Unterlagen verlangt wurden.Nachdem sie aus der russischen Botschaft jetzt den neuen pass bekommen haben sind haben wir den pass abgegeben um das neue visum eintragen zu lassen.Jetzt haben wir vom Ausländeramt ein Brief bekommen das sie v on uns Verdienstnachweiß,Nachweiß über ALg2 usw brauchen und Mietvertrag.Soweit kein problem.Nur haben uns jetzt bekannte gesagt das es in Deutschland ein gesetzt gibt das sie wohnung eine bestimmte größe haben muss und das man mindestens 1500 netto verdienen muss ansonsten wird sie ausgewiesen.Mit der wohnung das würde sich regeln lassen aber mit debn Gehalt daa wäre ein großes problem da meine Frau grad auf Jobsuche ist.Ich wollte fragen ob diese aussage stimmt und wenn ja gibt es da irgendeine möglichkeit das sie trotzdem ihr visum bekommt?

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4 Antworten
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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Bist du denn Deutscher? Du schreibst nichts dazu.

Wie bereits von Saxonicus erwähnt, spielen die Faktoren Einkommen und Wohnungsgröße keine Rolle bei der Familienzusammenführung zu einem deutschen Staatsbürger - wenigstens in der Regel.

Wichtig könnten Höhe des Einkommens und Größe der Wohnung allein dann werden, wenn der deutsche Partner einen engen Bezug zum Herkunftsland des ausländischen Partners hat und ihm deshalb zugemutet werden könnte, dort zu leben - wenn du z.B. einige Jahre in Russland gelebt hättest und gut Russisch sprechen würdest.

Da die Prüfung, ob das einem Deutschen zugemutet werden kann, recht aufwendig ist, neigen manche ABH dazu, bei jeder FZF erst einmal Daten zu Einkommen und Wohnung zu erbitten. In den meisten Fällen muss dann garnicht weiter geprüft werden und die Aufenthaltserlaubnis kann sofort erteilt werden. Der Einblick in die finanzielle Situation des deutschen Partners kann auch wichtig sein für die Frage, für wie lange die Aufenthaltserlaubnis erst einmal vergeben wird.

Also nicht panisch werden: die Ausländerbehörde will sich vielleicht einfach nur Arbeit sparen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MVP99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

ja tut mir leid habe ich vergessen zu chreiben aber ja ich bin deutscher STAATSBÜRGER!!

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