Guten Abend,
also, ich komme aus Ägypten, bin in Deutschland seit 2013 wegen Studium. Erstmal musste ich Deutsch lernen. Danach habe ich mit meinem Studium angefangen. Aus finanziellen Gründen konnte ich leider mein Studium bisher nicht abschließen, habe aber momentan eine gute Geschäftsidee, die aber nix mit meinem Studium zu tun hat, aber Erfolg bringen könnte.
Also, mein Aufenthaltstitel -als Student- läuft nächsten September ab, und ich würde wissen, ob es möglich wäre, meinen Aufenthaltszweck vom Studium zur Selbstständigkeit zu ändern, ohne ausreisen zu müssen. Und falls ja, wie könnte man das machen??
Auf Ihre Rückmeldungen würde ich mich freuen.
Freundliche Grüße
Hesham
Aufenthaltszweck vom Studium zur Selbstständigkeit ändern
7. Mai 2018
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Frage vom 7. Mai 2018 | 00:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltszweck vom Studium zur Selbstständigkeit ändern
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#1
Antwort vom 7. Mai 2018 | 07:43
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatAlso, mein Aufenthaltstitel -als Student- läuft nächsten September ab, und ich würde wissen, ob es möglich wäre, meinen Aufenthaltszweck vom Studium zur Selbstständigkeit zu ändern, ohne ausreisen zu müssen. :
Wenn Sie dem Studium nicht mehr nachgehen, dürfte Ihr Aufenthaltstitel als Student bereits jetzt erloschen sein. Ein Aufenthalt als Selbstständiger setzt voraus, dass Sie von vornherein ein akzeptables Programm darlegen, eine Gewerbeerlaubnis besitzen, eine bestimmte Summe investieren (250.000 €uro ?) und einige Arbeitsplätze schaffen.
#2
Antwort vom 7. Mai 2018 | 09:40
Von
Status: Schlichter (7134 Beiträge, 1492x hilfreich)
Zitat:aber Erfolg bringen könnte.
könnte.. das ist die grosse Einschräkung. Ich rate Ihnen dringend mit den entsprechenden Behörden und der IHK zu sprechen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Mai 2018 | 11:01
Von
Status: Lehrling (1239 Beiträge, 1509x hilfreich)
Zitatob es möglich wäre, meinen Aufenthaltszweck vom Studium zur Selbstständigkeit zu ändern, ohne ausreisen zu müssen. :
Kurz und knapp: Der Aufenthaltszweck darf nicht abgeändert werden. In § 16 (4) AufenthG ist genau festgelegt, in welchen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium zu einem anderen Zweck verlängert werden darf. Selbständige Tätigkeit gehört nicht dazu. Die ABH muss eine Verlängerung verweigern.
Die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis für selbständige Tätigkeit sind aber - wie von den anderen Forumsteilnehmern bereits erwähnt - sehr hoch. Aber selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt sein sollten: Die Ausreise und eine Antragstellung von der Heimat aus sind zwingend.
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