Aufenthaltszweck vom Studium zur Selbstständigkeit ändern

7. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
hesham
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltszweck vom Studium zur Selbstständigkeit ändern

Guten Abend,

also, ich komme aus Ägypten, bin in Deutschland seit 2013 wegen Studium. Erstmal musste ich Deutsch lernen. Danach habe ich mit meinem Studium angefangen. Aus finanziellen Gründen konnte ich leider mein Studium bisher nicht abschließen, habe aber momentan eine gute Geschäftsidee, die aber nix mit meinem Studium zu tun hat, aber Erfolg bringen könnte.
Also, mein Aufenthaltstitel -als Student- läuft nächsten September ab, und ich würde wissen, ob es möglich wäre, meinen Aufenthaltszweck vom Studium zur Selbstständigkeit zu ändern, ohne ausreisen zu müssen. Und falls ja, wie könnte man das machen??

Auf Ihre Rückmeldungen würde ich mich freuen.

Freundliche Grüße
Hesham

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von hesham):
Also, mein Aufenthaltstitel -als Student- läuft nächsten September ab, und ich würde wissen, ob es möglich wäre, meinen Aufenthaltszweck vom Studium zur Selbstständigkeit zu ändern, ohne ausreisen zu müssen.

Wenn Sie dem Studium nicht mehr nachgehen, dürfte Ihr Aufenthaltstitel als Student bereits jetzt erloschen sein. Ein Aufenthalt als Selbstständiger setzt voraus, dass Sie von vornherein ein akzeptables Programm darlegen, eine Gewerbeerlaubnis besitzen, eine bestimmte Summe investieren (250.000 €uro ?) und einige Arbeitsplätze schaffen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7134 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat:
aber Erfolg bringen könnte.


könnte.. das ist die grosse Einschräkung. Ich rate Ihnen dringend mit den entsprechenden Behörden und der IHK zu sprechen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von hesham):
ob es möglich wäre, meinen Aufenthaltszweck vom Studium zur Selbstständigkeit zu ändern, ohne ausreisen zu müssen.


Kurz und knapp: Der Aufenthaltszweck darf nicht abgeändert werden. In § 16 (4) AufenthG ist genau festgelegt, in welchen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium zu einem anderen Zweck verlängert werden darf. Selbständige Tätigkeit gehört nicht dazu. Die ABH muss eine Verlängerung verweigern.

Die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis für selbständige Tätigkeit sind aber - wie von den anderen Forumsteilnehmern bereits erwähnt - sehr hoch. Aber selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt sein sollten: Die Ausreise und eine Antragstellung von der Heimat aus sind zwingend.

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