Ausbildung: Arbeitsagentur stimmt der Beschäftigung nicht zu

1. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
5464
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausbildung: Arbeitsagentur stimmt der Beschäftigung nicht zu

Hallo Leute,

ich habe am 01.09 eine Ausbildung zum Fachinformatiker angefangen.
Leider habe ich vorgestern eine Ablehnung von der BA bekommen, sie meinen es sei viel mehr Bewerber für diese Art der Ausbildung als freie Plätze.

Ich habe Berufserfahrung in IT und erweiterte IT-Kenntnisse, die nicht jeder Bewerber hat.
Also es gab tatsächlich sehr viele deutsche Bewerber bei der Firma, aber sie haben mich angestellt.

Kann man in diesem Fall etwas machen? Kann z.B. die Firma beweisen, dass sie mich brauchen, da ich erweiterte IT-Kenntnisse habe? Sie brauchen ja nicht irgendjemanden, wird sind drei Azubis, schon etwas älter (um 30) und alle von uns haben erweiterte IT-Kenntnisse und Berufserfahrung in IT.

Oder ist es in diesem Fall aussichtslos?

Danke!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von 5464):
Ausbildung zum Fachinformatiker
Zitat (von 5464):
Kann z.B. die Firma beweisen, dass sie mich brauchen, da ich erweiterte IT-Kenntnisse habe?
Finde den Widerspruch. Ausbildungsplätze dienen der Ausbildung und nicht der Fortbildung. Warum Dein Arbeitgeber Dich schon hat arbeiten lassen ohne die Zustimmung abzuwarten, solltest Du ihn allerdings mal fragen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von 5464):
Kann man in diesem Fall etwas machen?
In dem Ablehnungsschreiben der BA steht, dass Widerspruch innerhalb 1 Monat möglich ist.

Also kannst du das tun und zusätzlich versuchen, eine Stellungnahme des Ausbildungsbetriebes zu erhalten, warum sie gerade dich für besonders geeignet halten und eingestellt haben.
Eigentlich wissen die Firmen, dass sie Ausländer nur mit Zustimmung der BA einstellen dürfen.
Vielleicht hilft dir jemand von der Firma bei der Formulierung des Widerspruchs... fragen kostet nichts. Aber es steht viel auf dem Spiel.

Oder hat sich das zeitlich überschnitten? Du hattest hier schon deswegen angefragt:
https://www.123recht.de/forum/auslaenderrecht/Auslaenderrecht-__f576614.html

Ist denn deine AE verlängert worden? Die war nur bis 21.9. gültig.
Was hast du jetzt im Moment ? eine FB?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
5464
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von 5464):
Kann man in diesem Fall etwas machen?
In dem Ablehnungsschreiben der BA steht, dass Widerspruch innerhalb 1 Monat möglich ist.

Also kannst du das tun und zusätzlich versuchen, eine Stellungnahme des Ausbildungsbetriebes zu erhalten, warum sie gerade dich für besonders geeignet halten und eingestellt haben.
Eigentlich wissen die Firmen, dass sie Ausländer nur mit Zustimmung der BA einstellen dürfen.
Vielleicht hilft dir jemand von der Firma bei der Formulierung des Widerspruchs... fragen kostet nichts. Aber es steht viel auf dem Spiel.

Oder hat sich das zeitlich überschnitten? Du hattest hier schon deswegen angefragt:
https://www.123recht.de/forum/auslaenderrecht/Auslaenderrecht-__f576614.html

Ist denn deine AE verlängert worden? Die war nur bis 21.9. gültig.
Was hast du jetzt im Moment ? eine FB?

Danke!
Ja, das hat sich zeitlich überschnitten. Ich hatte bis zum 21.9 eine AE fürs Studium. Die ABH hat mich gefragt, ob ich noch immatrikuliert bin hat mir einen Termin zur Verlängerung der Studenten-AE fürs Ende Oktober erteilt.
Jetzt habe ich keine FB, nur den Termin...

Ich habe die Ablehnung gar nicht gesehen, das ganze wurde im internen Verfahren von der ABH durchgeführt.

Dann habe ich von der ABH eine Mail bekommen, dass die BA keine Zustimmung erteilt hat.. Also die Ablehnung selbst habe ich nicht gesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von 5464):
Kann z.B. die Firma beweisen, dass sie mich brauchen, da ich erweiterte IT-Kenntnisse habe?


Eigentlich muss die Firma beweisen, dass sie niemanden für den Arbeitsplatz/Ausbildungsplatz findet unter den Interessenten, die bereits eine Arbeitserlaubnis haben (weil sie Ausländer mit Aufenthaltsrecht sind) oder die keine Arbeitserlaubnis brauchen (deutsche oder EU-Staatsbürger).

Die Zustimmung der BA ist nur möglich, wenn die Firma den Arbeitsplatz/Ausbildungsplatz ansonsten nicht besetzen kann. Sie ist nicht zu erteilen, damit die Firma den bestgeeigneten Bewerber bekommt. Natürlich soll darauf gesehen werden, dass Firmen sich in Deutschland gut entwickeln können. Die Zustimmung der BA soll sich aber an den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt orientieren. Denn wenn es "viel mehr Bewerber für diese Art der Ausbildung als freie Plätze" gibt, würde die Arbeitserlaubnis für einen Ausländer ohne Aufenthaltsrecht bedeuten: Ein deutscher Bewerber oder ein Ausländer mit Aufenthaltsrecht bekommt keine Ausbildung, bleibt arbeitslos, muss vielleicht vom Jobcenter gefördert werden, ... Das wäre letztlich ein Negativgeschäft für die deutsche Wirtschaft.

Jetzt ist die Frage, wie die Anforderungen an Auszubildende aussehen und ob unter den hier Ansässigen, die sich für die Ausbildung interessieren, wirklich niemand zu finden ist, der den Anforderungen entspricht. Die Firma kann natürlich ihre Ansprüche an die Bewerber schildern. Doch kommt es hier auch auf das Profil des Ausbildungsberufes an. Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe haben Ausbildungsverordnungen; dadurch ergibt sich schon ein Teil der Anforderungen an Azubis. Die Firma kann also nicht völlig frei einen Anforderungskatalog erstellen, nach der es jemand mit Berufserfahrung in IT und erweiterten IT-Kenntnissen sein muss. Die Firma sollte nachweisen können, dass sie seit einer Weile vergeblich nach einem Azubi sucht, weil sich 1.) niemand bewirbt oder 2.) die Bewerber ungeeignet sind. Idealerweise hat sie die Ausbildungsstelle(n) bei der staatlichen Arbeitsvermittlung gemeldet und kann auf fehlende Resonanz verweisen.

Wie in Antwort #1 betont, gehören Berufserfahrung im Fachbereich und erweiterte Kenntnisse im Ausbildungsberuf eigentlich nicht zu den normalen Anforderungen an einen Bewerber für eine Ausbildung. Für die Ausbildungsfirma mag das vielleicht hochinteressant sein, jemanden mit Berufserfahrung und erweiterten Fachkenntnissen zu engagieren. So könnte sie evtl. eine fast vollwertige Arbeitskraft für ein Azubi-Gehalt bekommen. Das könnte eine Wettbewerbsverzerrung sein gegenüber anderen Firmen, die wirkliche Azubis ausbilden. Letztlich könnte das dem Arbeitsmarkt in Deutschland schaden und auch dem Wettbewerb.

Das sind die Rahmenbedingungen für eine mögliche Zustimmung der BA. Wie es im konkreten Fall aussieht, solltest du am besten mit der Firma besprechen. Denn es ist ihre Sache der BA darzustellen, weshalb die Stelle nicht andersweitig besetzt werden kann.

-- Editiert von Felicite am 01.10.2020 17:11

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
5464
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Zitat (von 5464):
Kann z.B. die Firma beweisen, dass sie mich brauchen, da ich erweiterte IT-Kenntnisse habe?


Eigentlich muss die Firma beweisen, dass sie niemanden für den Arbeitsplatz/Ausbildungsplatz findet unter den Interessenten, die bereits eine Arbeitserlaubnis haben (weil sie Ausländer mit Aufenthaltsrecht sind) oder die keine Arbeitserlaubnis brauchen (deutsche oder EU-Staatsbürger).

Die Zustimmung der BA ist nur möglich, wenn die Firma den Arbeitsplatz/Ausbildungsplatz ansonsten nicht besetzen kann. Sie ist nicht zu erteilen, damit die Firma den bestgeeigneten Bewerber bekommt. Natürlich soll darauf gesehen werden, dass Firmen sich in Deutschland gut entwickeln können. Die Zustimmung der BA soll sich aber an den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt orientieren. Denn wenn es "viel mehr Bewerber für diese Art der Ausbildung als freie Plätze" gibt, würde die Arbeitserlaubnis für einen Ausländer ohne Aufenthaltsrecht bedeuten: Ein deutscher Bewerber oder ein Ausländer mit Aufenthaltsrecht bekommt keine Ausbildung, bleibt arbeitslos, muss vielleicht vom Jobcenter gefördert werden, ... Das wäre letztlich ein Negativgeschäft für die deutsche Wirtschaft.

Jetzt ist die Frage, wie die Anforderungen an Auszubildende aussehen und ob unter den hier Ansässigen, die sich für die Ausbildung interessieren, wirklich niemand zu finden ist, der den Anforderungen entspricht. Die Firma kann natürlich ihre Ansprüche an die Bewerber schildern. Doch kommt es hier auch auf das Profil des Ausbildungsberufes an. Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe haben Ausbildungsverordnungen; dadurch ergibt sich schon ein Teil der Anforderungen an Azubis. Die Firma kann also nicht völlig frei einen Anforderungskatalog erstellen, nach der es jemand mit Berufserfahrung in IT und erweiterten IT-Kenntnissen sein muss. Die Firma sollte nachweisen können, dass sie seit einer Weile vergeblich nach einem Azubi sucht, weil sich 1.) niemand bewirbt oder 2.) die Bewerber ungeeignet sind. Idealerweise hat sie die Ausbildungsstelle(n) bei der staatlichen Arbeitsvermittlung gemeldet und kann auf fehlende Resonanz verweisen.

Wie in Antwort #1 betont, gehören Berufserfahrung im Fachbereich und erweiterte Kenntnisse im Ausbildungsberuf eigentlich nicht zu den normalen Anforderungen an einen Bewerber für eine Ausbildung. Für die Ausbildungsfirma mag das vielleicht hochinteressant sein, jemanden mit Berufserfahrung und erweiterten Fachkenntnissen zu engagieren. So könnte sie evtl. eine fast vollwertige Arbeitskraft für ein Azubi-Gehalt bekommen. Das könnte eine Wettbewerbsverzerrung sein gegenüber anderen Firmen, die wirkliche Azubis ausbilden. Letztlich könnte das dem Arbeitsmarkt in Deutschland schaden und auch dem Wettbewerb.

Das sind die Rahmenbedingungen für eine mögliche Zustimmung der BA. Wie es im konkreten Fall aussieht, solltest du am besten mit der Firma besprechen. Denn es ist ihre Sache der BA darzustellen, weshalb die Stelle nicht andersweitig besetzt werden kann.

-- Editiert von Felicite am 01.10.2020 17:11


Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Gibt es eine duale Ausbildung, bei den keine Vorrangprüfung notwendig ist? Was ist z.B. mit Gesundsheits- und Krankenpfleger? Der Beruf steht auf der Positivliste, heißt es, dass die Vorrangprüfung auch bei der Ausbildung entfällt?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von 5464):
Gibt es eine duale Ausbildung, bei den keine Vorrangprüfung notwendig ist? Was ist z.B. mit Gesundsheits- und Krankenpfleger? Der Beruf steht auf der Positivliste, heißt es, dass die Vorrangprüfung auch bei der Ausbildung entfällt?


Die Positivliste bezieht sich auf ausgebildete Fachkräfte (mindestens 2-jährige Ausbildung, je nach Beruf mehr). Wenn es im Berufsbereich allerdings einen eklatanten Mangel an Ausbildungsbewerbern gibt, sollte die Vorrangprüfung nicht zum Hindernis werden.

Was ich noch am Rande zu bedenken geben will: Die Wahl einer Ausbildungsrichtung hat eine Bedeutung. Das sollte man nicht auf die Schnelle entscheiden mit dem alleinigen Ziel, irgendwie in Deutschland bleiben zu können. Gerade die Idee mit der Krankenpflege: Hier arbeitet man mit Menschen und hat große Verantwortung - wenn man diese Ausbildung antritt, sollte man sich sicher sein, dass man diesen Beruf mit allen Konsequenzen und nötigen Verantwortung ausüben will.

Der weitere Aufenthalt in Deutschland ist nach Abschluss der Ausbildung daran gebunden, dass dieser Beruf auch ausgeübt wird. Bei kurzentschlossener Wahl der Ausbildung, die nichts mit dem wirklichen Berufswunsch zu tun hat, ist der Abbruch fast vorauszusehen (ist bei der Krankenpflege recht häufig).

Auch für den eigenen Lebenslauf kann es problematisch sein, kurzentschlossen eine Ausbildung anzutreten, nur um direkt in Deutschland bleiben zu können. Abgebrochenes Studium, mit um die 30 eine Ausbildung (in einem vollkommen anderen Bereich), die man abbricht oder die man abschließt, um dann wieder in einem anderen Bereich arbeiten zu wollen, ... das ist nicht unbedingt eine gute Grundlage, um in Deutschland langfristig wegen einer Arbeitsstelle Fuß zu fassen. Hier würde ich dringend raten, nicht einfach irgendetwas gerade Verfügbares zu machen. Eine Alternative kann auch sein: Rückreise in die Heimat und von dort Bewerbung auf eine geeignete Ausbildungsstelle (evtl. im technischen Bereich, wenn dort die Talente und Interessen liegen) oder der Abschluss einer Ausbildung in der Heimat, um dann als Fachkraft wiederkommen zu können.

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