Ausbildung/ Arbeitserlaubnis / Nicht EU / Absage

25. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
mariam111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung/ Arbeitserlaubnis / Nicht EU / Absage

Ich komme aus Georgien und bin ich in Deutschland eine Sprachstudentin. Ich habe ein Ausbildungsplatz im Hotel gefunden, aber leider habe ich vom Arbeitsamt eine Abzage bekommen. Den Grund haben sie so erklärt : "dass deutsche Arbeitnehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitaufnahme gleichgestellt sind oder anere Ausländer, die nach dem Recht der europäischen Union einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, zur verfügung stehen."
Ich habe nicht erwartet, dass ich eine Absage bekommen würde, da ich viele Georgier kenne, die Arbeitserlaubnis für Ausbildung problemlos bekommen haben. Können Sie mir vielleicht irgendwie helfen? Ich will nur wissen, welche Rechte habe ich und was kann ich noch Tun? Danke im voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von mariam111):
Ich habe ein Ausbildungsplatz im Hotel gefunden, aber leider habe ich vom Arbeitsamt eine Abzage bekommen. Den Grund haben sie so erklärt : "dass deutsche Arbeitnehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitaufnahme gleichgestellt sind oder anere Ausländer, die nach dem Recht der europäischen Union einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, zur verfügung stehen."

Ja, so will es das Gesetz.
Zitat:
Ich habe nicht erwartet, dass ich eine Absage bekommen würde, da ich viele Georgier kenne, die Arbeitserlaubnis für Ausbildung problemlos bekommen haben.

Vielleicht in anderen Berufen oder in einer anderen Gegend?
Zitat:
Können Sie mir vielleicht irgendwie helfen? Ich will nur wissen, welche Rechte habe ich und was kann ich noch Tun?

Vielleicht sollten sie es in einem gesuchten Mangelberuf oder in einer anderen Gegend Deutschlands versuchen, wo ein Bedarf besteht?
Ein grundsätzliches Menschenrecht auf einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle in Deutschland gibt es, zumindest bislang, noch nicht.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von mariam111):
bin ich in Deutschland eine Sprachstudentin.
Wann endet das Visum zum Spracherwerb ?
Sie können sich um einen anderen Ausbildungsplatz bewerben. Sie benötigen dafür aber wahrscheinlich ein anderes Visum (Visum zur Ausbildung).

Viele Ausländer beginnen zunächst mit einer *VOR-Ausbildung* --- nennt sich meist EQ =Einstiegsqualifizierung.
Dauert meist 6 Monate.
Bitte fragen sie im Hotel danach, ob dieser Weg bekannt und für Sie möglich ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
mariam111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte fragen sie im Hotel danach, ob dieser Weg bekannt und für Sie möglich ist.

Ich habe ein Visum bis Mitte September. Mein Hotel möchte auch, dass ich dort mit der Ausbildung beginne und sie helfen mir. (Briefe sende). aber ich bin nicht sicher, ob es wirklich funktioniert. und ich möchte wissen, ob es eine möglichkeit gibt, dieses ausbildung visum zu nehmen. Z.B. einen Anwalt zu nehmen oder ? ...

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#4
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von mariam111):
Ich habe ein Visum bis Mitte September. Mein Hotel möchte auch, dass ich dort mit der Ausbildung beginne und sie helfen mir. (Briefe sende). aber ich bin nicht sicher, ob es wirklich funktioniert. und ich möchte wissen, ob es eine möglichkeit gibt, dieses ausbildung visum zu nehmen

Zuerst einmal hast Du kein Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb.

Das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis ist mit folgender Nebenbestimmung zu versehen:
"Aufenthaltserlaubnis berechtigt nur zur Teilnahme an einem Sprachkurs der ....schule."

Zur Aufnahme einer Ausbildung ist eine andere Aufenthaltserlaubnis erforderlich, wozu allerdings ein entsprechendes Visum notwendig ist, welches nur im Herkunftsland bei der deutschen Vertretung beantragt werden kann. Eine Änderung der derzeit vorhandenen Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb in eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung ist eben deshalb nicht möglich.


-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 26.05.2019 12:44

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von mariam111):
aber ich bin nicht sicher, ob es wirklich funktioniert. und ich möchte wissen, ob es eine möglichkeit gibt, dieses ausbildung visum zu nehmen. Z.B. einen Anwalt zu nehmen oder ? ...
Nein, so funktioniert es nicht.
Im September musst du zurück nach Georgien. Dort kannst du ein neues Visum beantragen zur Ausbildung. Das Hotel könnte dir den Ausbildungsplatz schriftlich anbieten. Vielleicht bekommst du dann das Visum. Damit kannst du wieder nach D einreisen und von der Ausländerbehörde/ABH eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung erhalten.
Ein Anwalt kann hier nicht helfen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wenn ich mich richtig erinnere, muss der mögliche Ausbildungsbetrieb auch eine Genehmigung bei der Agentur für Arbeit einholen. Die muss bei Beantragung des Visums schon vorliegen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn ich mich richtig erinnere, muss der mögliche Ausbildungsbetrieb auch eine Genehmigung bei der Agentur für Arbeit einholen.

Ja und eben die haben die Aufnahme der Beschäftigung/Ausbildung abgelehnt.

Zudem kann die Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb nicht in eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung/Erwerbstätigkeit geändert werden.

Diese Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung/Erwerbstätigkeit kann sie nur erhalten, wenn sie mit einem entsprechenden Visum hier einreist und die Ausbildung von der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde genehmigt ist.

So wie es @Anami bereits erläutert hat.

Zitat (von mariam111):
Ich will nur wissen, welche Rechte habe ich und was kann ich noch Tun?
Ausreisen und mit dem richtigen Visum und der Zusage der Ausbildungsstätte und dem Plazet der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit wieder zurückkommen.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 26.05.2019 14:45

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