Ausbürgerung Ukraine / Einbürgerung Deutschland

30. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go507966-58
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbürgerung Ukraine / Einbürgerung Deutschland

Hallo und gleich danke für diese Möglichkeit hier Fragen des Rechts zu stellen.

Ich möchte die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, da ich bei der Polizei studieren möchte.
Ich lebe nun seit über 10-15 Jahren in Deutschland und studiere momentan auch schon. Jetzt ist mein Ziel eben der Wechsel. Ich hatte bereits 2014 eine Einbürgerungszusicherung bekommen und 2016 wurde diese verlängert. Da ich noch zu dem Zeitpunkt ein Kind war, haben sich meine Erziehungsberechtigte darum gekümmert. Jetzt wurde bis auf die Einbürgerungszusicherung nichts weiter unternommen. Jetzt möchte ich von mir aus selber (jetzt ist natürlich ein Ziel da) mich darum weiter kümmern. Ich muss jetzt beim Amt mein Zusicherung verlängern, bzw vorweisen, dass ich Bemühungen angestellt habe, die ukrainische Staatsbürgerschaft abzulegen.
Ich habe nichts zum vorweisen und bin auch bereit nochmal den Preis zu zahlen für die Zusicherung. Ist dies überhaupt noch möglich? Und gibt es keinen schnelleren weg um aus der ukrainischen raus zu kommen. Im Endeffekt brauche ich den UA-Pass sowieso nicht. Ich bin als Kontingentflüchtling nach Deutschland gekommen. Allerdings habe ich wenig mit der Kirche zu tun, um vorzuweisen, dass ich jüdisch hier in Bayern festen Fuß habe.

Ist viel, ich hoffe hier kann mir jemand, einen Tipp geben.

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von go507966-58):
...da ich bei der Polizei studieren möchte.

Das war mir bislang nicht bekannt, dass man bei der Polizei studieren kann, ich dachte immer, dass dafür Hochschulen und Universitäten zuständig sind?
Zitat (von go507966-58):
Ich habe nichts zum vorweisen und bin auch bereit nochmal den Preis zu zahlen für die Zusicherung. Ist dies überhaupt noch möglich?

Das Beste wird wohl sein, wenn Sie bei der Einbürgerungsbehörde vorsprechen und dort Ihr Anliegen vorbringen. Wenn Ihre Eltern bereits eine Einbürgerung für Sie beantragt haben, dann gibt es dort auch eine Akte wo drin steht, wie weit Ihr Einbürgerungsprozess fortgeschritten ist und was als nächstes von Ihnen getan werden muss, um alles zu einem guten Ende zu bringen..

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen