Aushändigung der Einbürgerungsurkunde 

29. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
pa507018-76
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Aushändigung der Einbürgerungsurkunde 

Guten Tag zusammen, 

liebe leute, endlich ist es so weit und nun habe ich heute den Brief über die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhalten. Bedeutet das für mich, dass der Einbürgerungsverfahren damit entgültig abgeschlossen ist? Mir wurde aufgefordert, dass ich meinen Nationalpass und meinen eAT mitbringen soll, damit der eAT entzogen werden kann. Soweit alles gut, kann jedoch die folgende Situation Schwierigkeit für mich vorbereiten?

Den Einbürgerungsantrag habe ich im Jan 2019 gestellt. Im Juli 2019 ist mein Nationalpass (A) abgelaufen und im Okt. 2019 habe ich einen neuen Nationalpass (N) erhalten.

Das Problem? Meine Niederlassungserlaubnis trägt noch die Passnummer vom A und der Termin für den Übertrag der Niederlassungserlaubnis (Aufenthaltstitlel) vom A auf N findet erst im Jan 2020 statt.  

Den Termin für die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde habe ich bereits am 16. Dez. 2019 bekommen. Ist das jetzt Problematisch, dass die Passnummer auf eAT und die Reisepassnummer von aktuellen, gültigen Nationalpass nicht einstimmig ist?

Vielleicht mache ich mir umsonst sorgen, immerhin der Brief informiert lediglich über die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde und nichts weiteres. 

Würde mich sehr freuen, wenn die Experten hier im Forum deren Meinung zu der Sachlage einmal äußern können. 

Liebe Grüße, 

M

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31955 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von pa507018-76):
Bedeutet das für mich, dass der Einbürgerungsverfahren damit entgültig abgeschlossen ist?
Ja. Das bedeutet das. Herzlichen Glückwunsch, das ging ja schnell.
Zitat (von pa507018-76):
Mir wurde aufgefordert, dass ich meinen Nationalpass und meinen eAT mitbringen soll, damit der eAT entzogen werden kann.
Mir? ;) *ICH* wurde aufgefordert... Ja, dann nimm bitte deinen neuen Nationalpass und deinen eAT mit.
Hast du deine alte Staatsangehörigkeit noch nicht abgegeben? Oder entlässt dein Staat dich nicht?
Du kannst das mit dem alten und neuen N-Pass erklären.
Zitat (von pa507018-76):
Vielleicht mache ich mir umsonst sorgen,
Ich denke, deine Sorgen sind umsonst.

Zur Sicherheit kannst du nächste Woche bei der Stelle vorsprechen, die dir den Brief geschickt hat.. Du kannst erklären, dass du jetzt den neuen N-Pass hast.
Die Stelle weiß auch, wie lange das mit den Pässen und Ausweisen immer dauert.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pa507018-76
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mir? *ICH* wurde aufgefordert.
ahem ahem, na da habe ich wieder mal etwas neues gelernt.
Zitat (von Anami):
Ja.

Das bedeutet das. Herzlichen Glückwunsch, das ging ja schnell.
herzlichen Dank. :)

Zitat (von Anami):
Hast du deine alte Staatsangehörigkeit noch nicht abgegeben? Oder entlässt dein Staat dich nicht?
meiner Meinung nach das kommt noch. Meine "alte" Staatsangehörigkeit muss ich noch abgeben. Vllt, ist das der nächste Schritt.

Zitat (von Anami):
Du kannst erklären, dass du jetzt den neuen N-Pass hast.
das hatte ich der Einbürgerungsbehörde bereits telefonisch erkündigt. Vielleicht hat der Sachbearbeiter dies nicht auf dem Schirm habe.

Ich weiss, dass ich sehr ungeduldig wirke, immerhin warte ich seit 14 Jahren auf diesen Moment. :O :D ( Ich möchte einfach keine Zeit mehr verlieren. Sollte der Übertrag der NE vom A auf N (eAT) eine Bedingung sein, das wird mir locker 2-3 Monate kosten).

Vielen Dank Anami!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31955 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von pa507018-76):
Meine "alte" Staatsangehörigkeit muss ich noch abgeben.
Wann hast du denn die Zusicherung zur Einbürgerung erhalten?
Zitat (von pa507018-76):
Sollte der Übertrag der NE vom A auf N (eAT) eine Bedingung sein, das wird mir locker 2-3 Monate kosten).
Das glaube ich nicht. Dann würdest du doch wegen dem neuen N-Pass erst noch einen neuen eAT beantragen müssen.
Aber dann würdest du den neuen N-Pass und die alte Staatsangehörigkeit abgeben und den alten eAT von Deutschland auch.
Um dann endlich den deutschen Pass und deutschen Personalausweis zu erhalten.

Ich meine, soooo umständlich sind deutschen Behörden nun auch wieder nicht---
Zitat (von pa507018-76):
das wird mir locker 2-3 Monate kosten
Das wird *MICH* ;) --- und das würde DICH außer viel Zeit auch unnötig viel Geld kosten. :sad

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.770 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.