Ausländer- + Arbeitsrecht

2. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
saryrod
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)
Ausländer- + Arbeitsrecht

Hallo,
erst mal zur Verständniss:
ich komme aus Südamerika, arbeite seit knapp 2 Jahren in Deutschland bei einer großen Wirtschaftskanzelei, habe einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang und ein Aufenthaltstitel bis Feb 2012. Ich wollte Urlaub, mein Chef wollte es nicht genehmigen. Es kam zu einer kleiner Auseinandersetzung -ohne weiteres- und er hat angeblich das Recht, den bereits gebuchten Urlaub zu verweigern. Jetzt will er, dass ich kündige, damit ich den Urlaub antreten kann. Die Arbeitsatmosphäre ist ganz schlecht geworden und bin sogar vesetzt worden.
(a) Wenn er unbedingt mich los will, warum kündigt er mich nicht? Was hat da die Firma zu verlieren -eine betriebsbedingte Kündigung kann man immer schreiben ohne Risiko einer Anklage.
(b) Kann er mich feuern und den Urlaub verweigern? Mir stehen ja die Urlaubstage bis zur Beendigung des Arbeitsverhältbisses zu.
(c) Wenn ich kündige, habe ich Recht auf Arbeitslosengeld? und wenn ich gekündigt werde?
(d) Da ich ein Aufenthaltstitel habe, das von einer Beschäftigung unabhängig ist (uneingeschräkte Beschäftigung erlaubt), kriege ich keine Probleme mit der Ausländerbehörde bis Ablauf des Visums (Feb 2012), oder?
(e) Warum sollte ich denn kündigen, wenn ich dafür "nur" den Urlaub bekomme, dafür riskiere ich arbeitslos zu werden, wenn ich in den nächsten 3 Monaten (Kündigungsfrist) keine Arbeit finde?
Danke!!!

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17 Antworten
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#2
 Von 
saryrod
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

ok! mache dann auch! danke für den Hinweis. Aber was ist mit meiner Aufenthaltsgenehmigung und meine Rechte und Pflichten als Ausländerin nach einer Kündigung?

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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:
Aber was ist mit meiner Aufenthaltsgenehmigung und meine Rechte und Pflichten als Ausländerin nach einer Kündigung?


Wenn du eine AE hast, die nicht an einen konkreten Arbeitgeber gebunden ist, kannst du natürlich kündigen und dir eine andere Arbeit suchen. Wenn du aber kündigst, um eine Urlaubsreise antreten zu können, wirst du als Arbeitslose erst nach einer Sperrzeit Geld aus der Arbeitslosenversicherung erhalten.

Für deinen Aufenthalt wäre es dann wichtig, ob du die Zeit, in der du kein Geld erhältst und keine neue Stelle hast, durch Erspartes überbrücken kannst (wobei du nicht die Kosten für die Krankenversicherung vergessen solltest, die du dann alleine tragen musst). Der Bezug öffentlicher Mittel ist im Regelfall schädlich für den Aufenthalt in Deutschland (solange man noch keine NE hat). Wenn der Lebensunterhalt nicht mehr durch eigene Mittel bestritten werden kann, kann auch die AE verkürzt werden.

Da du wenig über die Bedingungen sagst, unter denen dir die AE gewährt wurde, ist das alles spekulativ.

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#4
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Es ist kalr, dass DU kündigen sollst, weil mit einer Kündigung würde Dein Chef vermutlich nicht durchkommen.

Also einen Urlaub zu verweigern, dazu brauch ein Chef sehr sehr gute Gründe. ich kenne keinen Fall, wo dem stattgegeben worden ist, also in dem Fall sogar genehmigter Urlaub wiederrufen wird. EInfach zum Arbeitsgericht gehen und auf den Urlaub bestehen.
Vor allem, da er sagt Du sollst kündigen, dann gibt es Urlaub, zeigt, dass er keinen Grund zur Verweigerung des Urlaubes hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:
mit einer Kündigung würde Dein Chef vermutlich nicht durchkommen. (...) ich kenne keinen Fall, wo dem stattgegeben worden ist, also in dem Fall sogar genehmigter Urlaub wiederrufen wird.


Woher nimmst du die Information, dass der Urlaub genehmigt wurde? saryrod hat hierzu Folgendes gesagt:

quote:
Ich wollte Urlaub, mein Chef wollte es nicht genehmigen. Es kam zu einer kleiner Auseinandersetzung -ohne weiteres- und er hat angeblich das Recht, den bereits gebuchten Urlaub zu verweigern.


So, wie es geschildert wurde, heißt das: saryrod wollte Urlaub, der Arbeitgeber hat ihn nicht genehmigt und saryrod hat einfach gebucht (wenn das nicht so stimmt, sollte sie ihre Angaben korrigieren). Da käme ich nicht zu dem Schluss, dass der Chef klar kein Recht auf Kündigung haben sollte.

Wenn ein Urlaub nicht genehmigt wird und der Angestellte einfach bucht und in Urlaub fährt, ist dies natürlich eine Pflichtverletzung, die eine Kündigung rechtfertigen kann. Selbst wenn ein Urlaub genehmigt wurde, kann diese Genehmigung u.U. wieder zurückgezogen werden, wenn das betriebswichtig ist - das müsste der Chef dann nachweisen. Aber von einer Genehmigung des Urlaubs habe ich eben nichts gelesen.

-- Editiert am 02.02.2011 15:14

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#6
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

1. welcher Aufenthaltstitel hast du denn? und nach welchem § wurde diesen ausgestellt?

zu a). Wenn du selber kündigt, dann hast du keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. kündigt dich dein Chef, hast du hier aber viele Ansprüche: z.B. Abfindung, Kündigungschutzklage etc. Nicht jeder kann betriebsbedingt kündigen. wenn diese überhaupt geschieht, dann er müss genau begründen und warum du genau gekündigt wurdest und nicht einen anderen. Wenn dein AG einen Betriebsrat hat, dann mußte er die Kündigung zustimmen.

zu b)er kann dich nicht so einfach feuern, mehr dazu in a.
Gründsätzlich hat der AG deine Wünsche und Interessen bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen.
Urlaub kann er verweigern, wenn diese aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Wenn du den urlaub ohne vorherige Genehmigung antretest, dann ist das einen Grund für dein AG, dich fristlos zu kündigen.

zu c) Wenn du gekündigt wurdest, dann hast du ein Recht auf ALG. Allerdings solltest du dich aber dann als Arbeitssuchende vor mind. 3 Monate vor Ende des Arbeitsvertrages anmelden, sonst drohen Sperrzeiten bis zu 3 Monaten. Recht auf ALG hast du dann, wenn du in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mind. 12 vollbeschäftigt warst, d.h. alle sozialversicherunsgbeiträge bezahlt hast.

Wenn du aber selber kündigt, dann bist du für 3 Monaten von der ALG gesperrt.d.h. du bekommst in den ersten 3 Monaten kein Geld.

zu d). alles hängt von dem ausgestellten AE ab.

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

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#7
 Von 
saryrod
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für Eure Antworten!!

Ich habe ein Aufenthaltserlaubnis § 14 Abs. 4 S.1 AufenthG mit uneingeschränktem Beschäftigung (nicht an einen bestimmten AG gebunden).

quote:<hr size=1 noshade>Der Bezug öffentlicher Mittel ist im Regelfall schädlich für den Aufenthalt in Deutschland (solange man noch keine NE hat). <hr size=1 noshade>
Das wäre ganz doof, denn ich vor habe, die Staatsbürgerschaft zu beantragen.

von Felicite hat Recht: der Urlaub wurde noch nicht genehmigt. Als ich gefragt habe, hieß es, dass es nicht so toll ist, aber er könnte es nicht verweigern (also er wusste auch nicht so genau) und dass ich mir überlegen sollte, dass von den gößeren Chefs nicht so gut gesehen werden könnte und dass ich eine Abmahnung riskiere, aber doch keine Kündigung!! Als ich ihm diese Woche endgültig gesagt habe, dass ich mir es überlegt habe und das Risiko eingehen wollte, hieß: er darf den Urlaub doch verweigern und mit dieser Einstellung (Priorität: Urlaub)braucht er keine Mitarbeiterin und deswegen sieht er es besser so, wenn ich kündige. Er will es mir den Urlaub angeblich wegen Gleichbehandlung nicht genehmigen, da ich mir in der Zeit im Vorjahr auch Urlaub genommen habe. Normalerweise gibt es in der Zeit viel zu arbeiten (saisonale Arbeit) aber im Vorjahr gab es kein Problem und dieses Jahr noch weniger, da wir paar Kunden verloren haben.
Dazu muss ich noch sagen, dass ich mich schon seit mehreren Monaten bewerbe und da eigentlich nicht mehr da arbeiten will. Aber ich beschäftige mich nun sehr unregelmäßig mit den Bewerbungen, da ich erst mal nicht so einen großen Druck habe und zweites kaum Zeit. Dann könnte ich das als Chance endlich mich richtig mit den Bewerbungen zu beschäftigen. Aber das Risiko, dass nach 3 Monate nichts klappt, macht mir Angst.
Er hat dann keinen Grund mich zu kündigen, ich kann eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Deswegen will er dass ich kündige. Er erpresst mich: Es hört sich so an: entweder Kündigung + Urlaub oder Entlassung ohne Urlaub, was mir sehr wichtig ist. Welcher vernünftiges Angebot könnte ich ihm manchen, wie kann ich mit ohm verhandeln?

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#8
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

krank schreiben und in den urlaub fliegen :-)

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#9
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe ein Aufenthaltserlaubnis § 14 Abs. 4 S.1 AufenthG mit uneingeschränktem Beschäftigung (nicht an einen bestimmten AG gebunden). <hr size=1 noshade>


Ach ja?? bist du dir da ganz sicher?? hast du gelesen was in §14 steht??

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#10
 Von 
saryrod
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Hehehe...habe auch daran gedacht! aber 2 Wochen lang?!

So wie er mich unter Druck setzt, will ich ihn auch unter Druck setzen, um ihm auch zu zeigen, dass er mich nicht vearschen kann und dass ich weiss, welche Rechte ich habe! Er darf mich nicht einfach so feuern, weil ihm nicht passt, dass ich Urlaub gebucht habe. Er kann mir mit dringender Gründen den Urlaub verweigern und ich überlege ob ich ihn storniere, umbuche oder was auch immer, aber doch nicht kündigen! Dazu kommt noch, dass erst jetzt, ohne keinerlei von Abmahnungen, sagt, dass ich mich nicht so entwickelt habe, wie erwartet. Ich habe eine Wochenendebeziehung, was der Haupgrund ist, warum ich da nicht mehr arbeiten wollte. Und mein Cef versucht mir jetzt die Idee für meine Kündigung einzureden, dass mit meiner Beziehung so nicht weitergeht und dass ich eh früher oder später gehen würde.

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#11
 Von 
saryrod
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Yep! Sorry! Aufenthaltsgenehmigung nach § 18 Abs. 4 S. 1!!

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#12
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Rein ausländerrechtlich ist deine AE daran gebunden, dass du unabhängig von staatlicher Unterstützung bleibst. Arbeitslosengeld I gilt hierbei nicht als staatliche Unterstützung, weil es eine Versicherungsleistung ist, für die du selber gezahlt hast.

Aber nicht nur, wenn du selbst kündigst, sondern auch wenn du deine Kündigung provozierst (das kann z.B. durch einen eigenmächtigen Urlaub der Fall sein), kann eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld I gelten. Dann musst du dich komplett selber finanzieren, wenn du deinen Aufenthalt nicht riskieren willst. Hierzu solltest du dich aber wirklich besser an das Forum Arbeitsrecht wenden.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Also irgendwas bei dir stimmt nicht

eine AE nach §18 kann nicht so pauschal erteilt werden, diese sei an einem bestimmten AG gebunden. Daß sie unbeschränkt ist und mit keinen Nebenbestimmungen vermerkt ist, glaube ich auch nicht.
Daß du seit 2 Jahren in deutschland bist und schon vorhast, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, ist auch nicht möglich, da diese eine Mindestaufenthaltsdauer von 8 Jahren voraussetzt.

Daß du in eine Wirtschaftskanzlei arbeitest und keine Zeit für Bewerbungen hast, aber doch schon daran denkst, als Arbeitslose zu sein, ist auch merkwürdig.

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#14
 Von 
saryrod
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Aber nicht nur, wenn du selbst kündigst, sondern auch wenn du deine Kündigung provozierst (das kann z.B. durch einen eigenmächtigen Urlaub der Fall sein),

Ich habe nur gebucht, ich bin nicht ohne Genehmigung im Urlaub gegangen! Wenn er mir sagt, dass es keinen Urlaub gibt, sonst werde ich gekündigt, ok! das ist noch kein Selbstbeurlaubung! und damit noch kein Grund für eine Kündigung. Frühstens könnte er mich im April feuern, wenn ich im Urlaub gehe (und bis dahin könnte ich einen Job gefunden haben :) ), oder?!

Ich bedanke mich für Eure Tips und Meinungen, aber was sollen diee Fragen?. Auf mein visum steht das was ich geschrieben habe: §18 Abs. 4 S. 1 mit Zusatzblatt (Beschäftigung uneingeschräkt erlaub) Ich lebe seit 8 Jahren in Deutschland und damit habe ich schon das Recht, die Saatsbürgerschaft zu beantragen! Wenn man ständig unterwegs ist, und von 8 bis 19 vor einem PC arbeite, hat man nicht so viel Lust abends sich mit Bewerbungen auch noch zu beschäftigen! Ich denke auf keinen Fall daran arbeitslos zu werden, ich will mich nur absichern, dass im Fall der Fälle ich meine Ersparnisse nicht anrühren muss. I

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
ich komme aus Südamerika, arbeite seit knapp 2 Jahren in Deutschland bei einer großen Wirtschaftskanzelei,


quote:
seit 8 Jahren in Deutschland und damit habe ich schon das Recht, die Saatsbürgerschaft zu beantragen!


Die Fragen waren auf deine Aussagen bezogen und nicht von Keinem behauptet worden

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#17
 Von 
saryrod
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Habe heute bei der Ausländerbehörde angerufe und es hieß, dass ich es kein Problem ist. Im November (mein Aufenthaltsgenehmigung ist bis Feb 2019) bekomme ich einen Termin für die Verlängerung und bis dahin habe ich kein Problem. Somit kann ich auch von AG wechseln, ohne die Ausländerbehörde wieder einzuschalten. Erst dann im Feb 2012 muss ich beweisen, warum ich hier bleiben will. Man könnte auch für 3 Monate eine Fiktionsbescheingung bekommen, während man nach einen Job sucht. Diese könnte ggf. noch 3 Monate verlängert werden. Ab den 6 Monat werden dann die Sachen etwas komplizieter. Da habe ich gefragt, wo das steht bzw. wo ich das nachlesen kann, denn mir ist es das einfach so nicht sicher genug, wenn mir das die nette Dame am Telefon sagt. Es hieß § 18 Abs. 4 S. 1 AufenthG (was auf meinem Aufenthaltsgenehmigung auch steht) und § 81 Abs. 4 AufenthG . Aber da steht nicht so eindeutig.....

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