Ausländer Heiraten

17. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)
Ausländer Heiraten

Hallo zusammen,
ich möchte meinen Verlobten in Deutschland heiraten. Er ist aber Pole und auch dort gemeldet (wird auch erstmal noch so bleiben). Leider bekommt man beim Standesamt keine tel. Auskunft über die erforderlichen Unterlagen und das genaue Verfahren und die Öffnungszeiten sind eine Katastrophe darum möchte ich euch bitten mir weiter zu helfen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?
Wie ist es dann überhaupt mit der deutschen Staatsangehörigkeit?
Welche Steuerklasse haben wir dann?
Ist es vielleicht einfacher in Polen zu heiraten?

Viele Grüsse Anja

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@anja

zum standesamt, anders geht es eh nicht. die kreuzen auf einem formular an, was die verlobten brauchen

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Auch bei einer Eheschließung in PL werdet Ihr um den *Papierkrieg* nicht herum kommen. Da dürften keine wesentlichen Unterschiede zu Deutschland bestehen.

Es wäre vielleicht ratsam, wenn Ihr Euch bei beiden Standesämtern (in PL + D) erkundigen würdet, dann wißt Ihr ob es eventuell dort oder hier einfacher zu bewerkstelligen wäre.
Da man für gewöhnlich nicht so häufig in den Stand der Ehe tritt, solltet Ihr Euch doch die Zeit erübrigen können, persönlich auf dem Standesamt nachzufragen, dann bekommt Ihr auch hier wie dort die aktuellsten Auskünfte.

.

-- Editiert von Saxonicus am 17.07.2007 15:11:17

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

Wie ist es denn mit der Steuerklasse die ich dann hätte. Wäre es dann 1, wenn mein zukünftiger nicht mit mir in Deutschland leben würde?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Steuerklasse 3+5 oder 4+4.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

quote:
Steuerklasse 3+5 oder 4+4.

Aber nicht, so lange einer der beiden im Ausland lebt. So lange bleibt es bei der EINS.
Also nur mal so pro forma heiraten, um weniger Steuern zu zahlen, ist nicht drin.

quote:
Wie ist es dann überhaupt mit der deutschen Staatsangehörigkeit?

Warum sollte sich daran durch die Heirat etwas ändern?
Ja, früher (als wir noch einen Kaiser hatten) war das anders. Damals hat die deutsche Frau durch die Eheschließung mit einem Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

Also nur mal so pro forma heiraten, um weniger Steuern zu zahlen, ist nicht drin.

Was sollte denn der Text?! Als ob man heirat, um die par Kröten zu sparen. Will mich lediglich informieren was ich noch alles erledigen muss. Mein Verlobter der bleibt erstmal in Polen und ich in Deutschland das wird sich auch leider erstmal nicht so schnell ändern. Solange er keinen Job hier findet oder ich in Polen werden wir halt noch weiter pendeln müssen.

Wegen der Staatsangehörigkeit habe ich leidiglich gefragt, da mein zukünftiger Feuerwehrmann in Polen ist und um einen Job bei der Feuerwehr in Deutschland zu bekommen müsste der deutscher Staatsbürger sein.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Eine Einbürgerung in Deutschland ist im normalfall nach acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich (es gibt auch etliche Ausnahmen).
Genauere Informationen bekommt man bei der Einbürgerungsstelle seiner Gemeinde oder im Internet (Staatsangehörigkeitsgesetz).
.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

ein Bekannter von mir heiratet gerade eine polnische Frau - er sagt, es sei in D leichter.
Was die Staatsangehörigkeit anbelangt: Ihr Gatte bleibt Pole. Nach acht Jahren Aufenthalt in D (muß natürlich durch Meldebescheinigung nachgewiesen werden!) kann er die dt. Staatsangehörigkeit beantragen, wenn er ausreichend deutsch spricht, kein Hartz 4 bekommt und keine größeren Vorstrafen hat.
Ihre Steuerklasse bleibt 1, wenn Sie nicht zusammenleben. 1 gilt ja nicht nur Ledige, sondern auch für dauernd getrennt lebende Ehepartner.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

Hi Mümmel vielen dank für die Antworten. Kannst du dich bei deinem Bekannten vielleicht mal informieren was seine Zukünftige alles für Papiere benötigt. Das wäre toll :augenroll: Wir schaffen es leider nicht so schnell zum Standesamt zu gehen, um das persönlich zu erfragen, da wir zur Zeit kein Urlaub haben und die Öffnungszeiten eine Katastrophe sind. Würde allerdings gerne schon mal einige informationen haben worauf man sich einrichten muss und was man alles benötigt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Hallo.

Das Standesamt benötigt folgende Unterlagen des Ehegatten:
1. gültiger Ausweis/Pass
2. aktuelle Meldebescheinigung des zuständigen Meldeamtes(Urzad Wojewodzwo)
3. Ehefähigkeitszeugnis(wird ausgestellt durch das zuständige Standesamt in Polen) bzw.-falls geschieden-Scheidungsurteil-
Sämtliche Unterlagen sind ins deutsche zu übersetzen(kosten ca. 10Euro pro DIN A4 Seite) und durch das zuständieg Konsulat LEGALISIEREN und BEGLAUBIGEN zu lassen.
Falls Sie in PL heiraten möchten, gilt dieser ganze Verfahrensweg andersrum für Sie. In POlen gibt es einen Vorteil: Seit Jahren braucht barucht man nur in der Kirche zu heiraten und der Priester erledigt alles weitere beim Standesamt.

Grüsse
A.Posen

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

quote:
Wegen der Staatsangehörigkeit habe ich leidiglich gefragt, da mein zukünftiger Feuerwehrmann in Polen ist und um einen Job bei der Feuerwehr in Deutschland zu bekommen müsste der deutscher Staatsbürger sein.

Das stimmt so nicht. Erstens geht das bei der Berufsfeuerwehr oft auch im Angestelltenverhältnis, zweitens kann auch ein EU-Bürger hier in das Beamtenverhältnis berufen werden. Das Problem ist wohl eher, ob die vorhandene Ausbildung ausreichend ist.
Berufsfeuerwehren gibt es hierzulande aber nur in größeren Städten, auf dem platten Land gibts nur die freiwillige Feuerwehr, da bekommt man allenfalls eine kleine Aufwandsentschädigung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
--------------------------------------------
In POlen gibt es einen Vorteil: Seit Jahren braucht man nur in der Kirche zu heiraten und der Priester erledigt alles weitere beim Standesamt.
-------------------------------------------
Hallo Posen,

vielen Dank für deine Antwort:)

Ich würde wesentlich lieber kirchlich in Polen heiraten, aber da ich leider nicht konfirmiert wurde ist das nicht möglich. Dies muss ich erstmal noch nach holen und sobald ich das gemacht habe und die finanzielle Situation es erlaubt werden wir noch mal kirchlich in Polen heiraten.

quote:
--------------------------------------------
Das stimmt so nicht. Erstens geht das bei der Berufsfeuerwehr oft auch im Angestelltenverhältnis, zweitens kann auch ein EU-Bürger hier in das Beamtenverhältnis berufen werden. Das Problem ist wohl eher, ob die vorhandene Ausbildung ausreichend ist.
--------------------------------------------

Hallo Mitleser,

die auch noch mal vielen Dank für die Antworten. Eure Antworten sind für mich sehr hilfreich gewesen.

In den Bewerbungsvorraussetzungen der BF steht folgendes drinne:

Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist.

Laut diesem Text wäre es also möglich, dass mein Verlobter auch in Deutschland arbeiten könnte oder? Alle anderen erforderlichen Anforderung wie Ausbildung etc. liegen ansonsten vor. Das einzige Probleme wäre allerdings die Deutsche sprache. Das müsste noch besser sitzten.

Grüße
Anja

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Hallo.
Um in Polen eine kirchlische Trauung vorzunehmen, müssen Sie zumindestens getauft sein.Ihre -falls erforderliche Firmung-können wir schnell nachholen ;) Da Sie verm. Evangelisch sind, benötigen Sie desweiteren eine Erlaubnis des Bischofs, der zuständig für den Verlobten ist. Die Einholung der Erlaubnis wird durch den Priester veranlasst. Desweiteren werden Sie verpflichtet, in einer katholischen Kirche(Ihr Verlobter ist Katholik?)mind 10 Ehevorbereitungsstunden und 3 Biologiestunden(im Klartext: Sexualkundeunterricht--kein WITZ)mitzumachen und die Anwesenheit des jeweiligen auch nachzuweisen. Sie erhalten hierfür eine Bescheinigung.
Aber am schnellsten und am einfachsten und vor allem am günstigsten würde ich Ihnen eine Heirat in Deutschland empfehlen. Die benötigten Unterlagen habe ich Ihnen schon mitgeteilt. Diese werden ziemlich schnell ausgestellt und meist gegen eine kleine Gebühr durch die entsprechenden Konsulate auch recht schnell legalisiert.

Desweiteren spricht für eine Heirat in Deutschland, dass Sie die Heiratsurkunde nicht ins Deutsche übersetzen lassen müssen.

Pozdrowienia und viel Glück

A.Posen

-- Editiert von posen am 23.07.2007 11:41:19

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

Dzienkuje ci bardzo:) Finde es toll, dass sie mir so schnell und ausführlich antworten. Ich bin Katholikin und mein Verlobter auch. Getauft wurde ich, Komunion hatte ich auch, warum ich dann die Konfifirmation nicht mehr gemacht habe.. keine Ahnung. Mein Verlobter der hat natürlich alles notwendige. Kirchlich heiraten wollen wir aber auf jeden Fall noch. Doch das wird noch etwas dauern. Kann dann also in Ruhe noch die Firmung etc. machen. Hatte gedacht die Firmung dauert länger. Ist dann ja prima, dass das so fix geht.

Gruß
Anja

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Dzien dobry Pani Anja.
Da Sie getauft wurden, reicht es ebenfalls als Nachweis, um in der polnischen KIrche zu heiraten. Sie benötigen für die Kirche so oder so Ihre Taufbescheinigung. aber glauben Sie mir, es ist doch besser in Deutschland zu heiraten. Nicht, dass es in Polen nicht schöner wäre-besser sogar-, sondern, es vereinfacht den ganzen Verfahrensweg.
Es sei denn, die Kaczory(wissen Sie, wen ich meine? ;) )hätten was dagegen.............. ;) :)

Pozdrowienia i Wszystkiego najlepszego

A.Posen

-- Editiert von posen am 23.07.2007 16:23:17

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

Witam Pana. Hm ja nie wiem co to jest. Mein Polnisch ist leider nicht perfekt. Ich muss doch aber konfirmiert (bierzmowanie) sein, um in Polen kirchlich zu heiraten oder nicht? Wie kommt das das es in Deutschland einfacher ist. Ich hätte gedacht es ist in Polen leichter. Die kirchliche Trauung wird aber so oder so in Polen stattginden, da die Kirchen da 1. wesentlich schöner sind und 2. fast meine ganze Verwandtschaft in Polen lebt. Vorallem brauche ich wohl nicht die tollen Feiern in Polen zu erwähnen die dort auch wesentlich preisgünstiger sind:)

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Ale prosze Pani Ania, aber die Ziviltrauung sollten Sie doch in D vornehmen. Die Kirche und die entsprechenden Feierlichkeiten können nachgeholt werden. Wichtig-für die Behörden-ist die Heiratsurkunde. Für die kirchlische Trauung im Kaczor-Land ;) benötigen Sie wirklich nur Ihre Taufurkunde und evtl. Bescheinigung Ihrer Erstkommunion. Beides natürlich ins Polnische übersetzt.Kosten in PL ca.10 Euro pro DIN A4 Seite.

Mit der Heiratsurkunde gehen Sie zur zustänigen Ausländerbehörde und lassen Ihren Mann eine Niederlassungserlaubnis ausstellen und vom Arbeitsamt eine EU Arbeitsberechtigung. Dann kann Ihr Mann auf dem direkten Wege sich zur Straz Porzana begeben und die Feuerchen löschen. ;)

Pozdrowienia i wszystkiego dobrego.
Pan z Wami

A.Posen

-- Editiert von posen am 24.07.2007 13:24:09

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

Dzienkuje Panu bardzo za wszystkie informatcie;) Die Ziviltrauung wird auch in De vorgenommen und die kirchliche dann in Polen. Jetzt weis ich auch was die Kaczory zu bedeuten haben:)

Pozdrowienia i jeszcze raz dzienkuje.
Anja

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Auch wenn die Ehe mit dem Segen der polnischen katholischen Kirche geschlossen wurde, wird die deutsche Ausländerbehörde nicht sofort eine Niederlassungserlaubnis ausstellen, da muß trotzdem noch ein paar Jährchen gewartet und einige andere Auflagen erfüllt werden.

Guckst Du hier:
Aufenthaltsgesetz § 9

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
--------------------------------------------
Auch wenn die Ehe mit dem Segen der polnischen katholischen Kirche geschlossen wurde, wird die deutsche Ausländerbehörde nicht sofort eine Niederlassungserlaubnis ausstellen, da muß trotzdem noch ein paar Jährchen gewartet und einige andere Auflagen erfüllt werden.
-------------------------------------------

Kannst du mir denn genau sagen was mein Verlobter tun müsste, um in Deutschland oder auch in einem anderen EU Land als Berufsfeuerwehrmann zu arbeiten? Hat die Niederlassungserlaubnis überhaupt was mit der Arbeitserlaubnis zu tun?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Die Niederlassungserlaubnis ist der beste, für einen Ausländer zu erreichende Aufenthaltstitel, der nach 5jährigen Aufenthalt (deutsch Verheirate nach 3 Jahren) erteilt werden kann, wenn die anderen erforderlichen Bedingungen erfüllt werden.

Guckst Du hier:
Aufenthaltsgesetz § 9

.

-- Editiert von Saxonicus am 24.07.2007 18:50:47

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
-------------------------------------------
Die Niederlassungserlaubnis ist der beste, für einen Ausländer zu erreichende Aufenthaltstitel, der nach 5jährigen Aufenthalt (deutsch Verheirate nach 3 Jahren) erteilt werden kann, wenn die anderen erforderlichen Bedingungen erfüllt werden.
-----------------------------------------
Hallo,
laut dem Gesetzt:
SGB III § 284 Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten und § 39 Zustimmung zur Ausländerbeschäftigung (soweit ich das Verstand habe) ist es aber möglich vom Arbeitsamt eine EU Arbeitserlaubnis zu erhalten. Mit der Niederlassungserlaubnis hast du recht.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen