Ausländer-Recht Studenten-Visum

20. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
go609217-31
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausländer-Recht Studenten-Visum

Ist es möglich für einen Nicht EU Bürger mit Studenten-Visum in Deutschland den Nicht abgeschlossenen Studium ein drittes Mal zu wechseln? Dazwischen liegen 10 Jahren..... Mein Freund merkt, dass er sein Studium irgendwie nicht schaffen kann und möchte gerne was anderes anfangen..... Ist ein neuer Studium oder Ausbildung noch möglich?
Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

So ganz verstehe ich die Frage nicht, v.a.: Geht es um 10 Jahre Studium in Deutschland? Oder hat er vor 10 Jahren mal hier studiert (inkl. zwei Studienwechseln) und hat jetzt von vorne angefangen?

Ganz allgemein kann man sagen:

Dass die Ausländerbehörde einem dritten Wechsel des Studienfaches/der Studienrichtung zustimmt, ist kaum vorstellbar. Schon zwei erlaubte Wechsel wären eine absolute Ausnahme. Das muss man extrem gut begründen.

10 Jahre Studium sind die Höchstgrenze. Wenn die überschritten sind, muss man sehr gute Argumente haben, um das bisherige Studium beenden zu dürfen. Möglich wäre das, wenn man kurz vorm Abschluss ist (nur noch ein Semester/maximal zwei Semester für Prüfungen und/oder Abschlussarbeit). Möglich wäre es sonst nur, wenn man aus einem schwerwiegenden Grund am Studium gehindert worden wäre (z.B. bei einer schweren Erkrankung, ein ärztliches Attest wäre notwendig).

Wenn hier geplant ist, nach 10 Jahren Studium in Deutschland ein neues Studium zu beginnen, kann man das ausschließen. Wenn es um eine Ausbildung geht, gilt diese feste Grenze nicht und er könnte durchaus einen Antrag stellen, wenn er eine Ausbildungsstelle findet. Aber natürlich werden 10 Jahre erfolgloses Studium mit mehreren Wechseln immer mitbedacht, wenn man sich überlegt, wie wahrscheinlich es ist, dass derjenige die Ausbildung wohl erfolgreich beenden wird.

Wenn er vor 10 Jahren hier studiert hat, wäre wichtig, wie viele Jahre er damals von der Höchststudiendauer von 10 Jahren bereits verbraucht hat.

Wenn du mehr als allgemeine Angaben willst, schreibe etwas konkreter mit Jahresangaben/Semesterangaben: Studium ab ..., Art der Hochschule, Studienziel (z.B. Bachelor), Wechsel der Studienrichtung/des Studienfachs am ..., Erlaubnis der ABH begründet durch ...

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