Ausländerrecht Abschiebung

25. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2019 22:07:21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausländerrecht Abschiebung

Guten Tag,

habe eine dringende Frage. Ich bin am 18.06.1990 in Hamburg geboren und besitze die tunesische Staatsbürgerschaft. Meine Eltern und meine Geschwister besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich habe eine grenzübertrittsbescheinigung von der Ausländerbehörde zum 29.06.2019 (festgelegtes Ausreisedatum) bekommen. Nun ist meine Frage, können die das so einfach tun? Ich habe in der Vergangenheit einige Straftaten begangen, die nicht über eine Geldstrafe hinausgegangen sind. (Keine Bewährungs -oder Haftstrafe)
Leider war ich die letzten Jahre zwischenzeitlich arbeitslos und momentan beziehe ich ALG2, das sie mir in den Gründen mitgeteilt haben.
Die Gründe: Punkt 1: das ich nicht selbst für meinen Lebensunterhalt aufkomme, sondern von SGB 2 lebe.
Punkt 2: meiner Kriminellen Vergangenheit,
Punkt 3: Fehlen meines Passes nach Verlust, den ich in der Tunesischen Botschaft neu beantragt habe. Ich habe in den letzten Jahren immer wieder 3-6- Monatige Fiktionsbescheinigungen erhalten.
Nun habe ich Widerruf eingelegt, aber bis zu meinem Termin beim Anwalt ist es noch eine Weile hin. Geht denn das so einfach oder wie sehen die Chancen aus? Mache mir sehr viel Sorgen, bräuchte mal einen Rat.

Liebe Grüße

-- Editiert von Moderator am 27.05.2019 09:49

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9 Antworten
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#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)
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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31876 Beiträge, 5619x hilfreich)

Zitat (von fb516067-4):
Meine Eltern und meine Geschwister besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Dann darf gefragt werden, warum du nicht auch die dt. Staatsbürgerschaft erhalten hast.
Zitat (von fb516067-4):
29.06.2019 (festgelegtes Ausreisedatum) bekommen.
Und wann ist der Anwaltstermin?

Die ABH hat dir nicht einfach so eine Grenzübertritts-Bescheinigung/GÜB ausgestellt. Da war viel mehr. Vorher.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von fb516067-4):
Meine Eltern und meine Geschwister besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Daraus kannst Du keine Rechte ableiten, schließlich bist Du volljährig.
Aus Jux und Tollerei hat man Dir sicherlich keine Ausweisung erteilt,
dafür gibt es sicher triftige Gründe, die Du wohl auch selbst zu verantworten hast.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.05.2019 22:07:21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die 3 Gründe Stehen oben.
1. Momentan kein Selbstständiger Lebensunterhalt.

2. Straftaten (ohne eine Verurteilung zu einer Haft oder Bewährungsstrafe) Also klein Delikte wie Körperverletzung oder mal schwarz mit der Bahn gefahren.

3. Meinen Tunesischen Pass den ich vor 3 Monaten verloren hab und Verlust Anzeige gestellt hab.

Da werden diese Punkte angesprochen weswegen

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Zitat (von fb516067-4):
Meine Eltern und meine Geschwister besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Daraus kannst Du keine Rechte ableiten, schließlich bist Du volljährig.
Aus Jux und Tollerei hat man Dir sicherlich keine Ausweisung erteilt,
dafür gibt es sicher triftige Gründe, die Du wohl auch selbst zu verantworten hast.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31876 Beiträge, 5619x hilfreich)

Zitat (von fb516067-4):
Die 3 Gründe Stehen oben
Richtig. Aus diesen Gründen kann die Ausweisung erfolgen. Das ist nun passiert.
Du bist 1990 in D geboren. Warum hast du bis heute keine deutsche Staatsbürgerschaft? Nicht beantragt oder nicht bekommen?
Zitat (von fb516067-4):
Ich habe in den letzten Jahren immer wieder 3-6- Monatige Fiktionsbescheinigungen erhalten.
Die Gründe waren damals welche? Die ABH hat dir doch immer Auflagen erteilt.
Jetzt grade noch den tunesischen Pass zu verlieren, war keine hilfreiche Maßnahme. Die hat wohl das Fass zum Überlaufen gebracht.

Hinweis:
Falls dein Anwalt dir keinen anderen Weg erklärt, solltest du ausreisen, deine Passangelegenheit in Tunesien in Ordnung bringen. Du oder deine Eltern sind hoffentlich im Besitz der Geburtsurkunden.
Ansonsten riskierst du die Abschiebung, dazu eine jahrelanges Einreiseverbot und hast die Abschiebekosten zu bezahlen, bevor du wieder einreisen darfst.
Keine tolle Aussicht, oder?

Ich verweise mal auf Absatz 2 und 3
Es besteht Passpflicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__48.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.05.2019 22:07:21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Deutsche Staatsbürgerschafft nie beantragt weil ich bisher dachte man brauch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (die ich nie bessesen habe)

Wiederruf hat der Anwalt eingelegt.

Der Leiter von der ABH der mir die Grenzübertrittsbescheinigung gegeben hat meinte legen sie Wiederspruch ein sie haben gute Karten zubleiben aber legen sie wiederspruch ein !

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb516067-4):
Die 3 Gründe Stehen oben
Richtig. Aus diesen Gründen kann die Ausweisung erfolgen. Das ist nun passiert.
Du bist 1990 in D geboren. Warum hast du bis heute keine deutsche Staatsbürgerschaft? Nicht beantragt oder nicht bekommen?
Zitat (von fb516067-4):
Ich habe in den letzten Jahren immer wieder 3-6- Monatige Fiktionsbescheinigungen erhalten.
Die Gründe waren damals welche? Die ABH hat dir doch immer Auflagen erteilt.
Jetzt grade noch den tunesischen Pass zu verlieren, war keine hilfreiche Maßnahme. Die hat wohl das Fass zum Überlaufen gebracht.

Hinweis:
Falls dein Anwalt dir keinen anderen Weg erklärt, solltest du ausreisen, deine Passangelegenheit in Tunesien in Ordnung bringen. Du oder deine Eltern sind hoffentlich im Besitz der Geburtsurkunden.
Ansonsten riskierst du die Abschiebung, dazu eine jahrelanges Einreiseverbot und hast die Abschiebekosten zu bezahlen, bevor du wieder einreisen darfst.
Keine tolle Aussicht, oder?

Ich verweise mal auf Absatz 2 und 3
Es besteht Passpflicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__48.html

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#7
 Von 
guest-12326.05.2019 22:07:21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mit diesem Land ja absolut nichts zutun war einmal in meinem Leben dort mit 8 Jahren Spreche weder diese Sprache noch habe ich dort Familie

Zitat (von fb516067-4):
Ich habe die Deutsche Staatsbürgerschafft nie beantragt weil ich bisher dachte man brauch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (die ich nie bessesen habe)

Wiederruf hat der Anwalt eingelegt.

Der Leiter von der ABH der mir die Grenzübertrittsbescheinigung gegeben hat meinte legen sie Wiederspruch ein sie haben gute Karten zubleiben aber legen sie wiederspruch ein !
Zitat (von Anami):
Zitat (von fb516067-4):
Die 3 Gründe Stehen oben
Richtig. Aus diesen Gründen kann die Ausweisung erfolgen. Das ist nun passiert.
Du bist 1990 in D geboren. Warum hast du bis heute keine deutsche Staatsbürgerschaft? Nicht beantragt oder nicht bekommen?
Zitat (von fb516067-4):
Ich habe in den letzten Jahren immer wieder 3-6- Monatige Fiktionsbescheinigungen erhalten.
Die Gründe waren damals welche? Die ABH hat dir doch immer Auflagen erteilt.
Jetzt grade noch den tunesischen Pass zu verlieren, war keine hilfreiche Maßnahme. Die hat wohl das Fass zum Überlaufen gebracht.

Hinweis:
Falls dein Anwalt dir keinen anderen Weg erklärt, solltest du ausreisen, deine Passangelegenheit in Tunesien in Ordnung bringen. Du oder deine Eltern sind hoffentlich im Besitz der Geburtsurkunden.
Ansonsten riskierst du die Abschiebung, dazu eine jahrelanges Einreiseverbot und hast die Abschiebekosten zu bezahlen, bevor du wieder einreisen darfst.
Keine tolle Aussicht, oder?

Ich verweise mal auf Absatz 2 und 3
Es besteht Passpflicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__48.html
Zitat (von Anami):
Zitat (von fb516067-4):
Die 3 Gründe Stehen oben
Richtig. Aus diesen Gründen kann die Ausweisung erfolgen. Das ist nun passiert.
Du bist 1990 in D geboren. Warum hast du bis heute keine deutsche Staatsbürgerschaft? Nicht beantragt oder nicht bekommen?
Zitat (von fb516067-4):
Ich habe in den letzten Jahren immer wieder 3-6- Monatige Fiktionsbescheinigungen erhalten.
Die Gründe waren damals welche? Die ABH hat dir doch immer Auflagen erteilt.
Jetzt grade noch den tunesischen Pass zu verlieren, war keine hilfreiche Maßnahme. Die hat wohl das Fass zum Überlaufen gebracht.

Hinweis:
Falls dein Anwalt dir keinen anderen Weg erklärt, solltest du ausreisen, deine Passangelegenheit in Tunesien in Ordnung bringen. Du oder deine Eltern sind hoffentlich im Besitz der Geburtsurkunden.
Ansonsten riskierst du die Abschiebung, dazu eine jahrelanges Einreiseverbot und hast die Abschiebekosten zu bezahlen, bevor du wieder einreisen darfst.
Keine tolle Aussicht, oder?

Ich verweise mal auf Absatz 2 und 3
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#8
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von fb516067-4):
Ich habe mit diesem Land ja absolut nichts zutun war einmal in meinem Leben dort mit 8 Jahren Spreche weder diese Sprache noch habe ich dort Familie

Dieses Argument zieht überhaupt nicht. Du willst uns doch hier nicht weismachen, dass Deine Eltern mit Dir von Anfang an nur Deutsch gesprochen und Dir nicht die Muttersprache beigebracht habe.

Wenn das tatsächlich so wäre, dann ist es umso mehr völlig unverständlich, dass Du nicht schon längst die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hast?
Zitat (von fb516067-4):
Meine Eltern und meine Geschwister besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.


Als Familie zählt nach deutschen Rechtsverständnis nur der Ehepartner und die minderjährigen Kinder. Deine Eltern und Geschwister mit deutscher Staatsangehörigkeit nützen Dir deshalb zum Erhalt einer weiteren Aufenthaltserlaubnis in Deutschland überhaupt nichts.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31876 Beiträge, 5619x hilfreich)

Zitat (von fb516067-4):
Ich habe mit diesem Land ja absolut nichts zutun war einmal in meinem Leben dort mit 8 Jahren Spreche weder diese Sprache noch habe ich dort Familie
1. Jeder kann jeden Beitrag lesen. Du musst ihn nicht nochmal oder 2x zitieren.
2. Du besitzt seit 1990 die tunesische Staatsbürgerschaft
3. Dann wundert es umso mehr, warum deine Eltern oder du für dich nicht schon längst die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt habt. Sie selbst haben es ja gemacht, haben sie auch bekommen, obwohl sie die deutsche Sprache und Behördensachen erst lernen mussten.
4. Wer wie du in D geboren ist, die Schule besucht hat und schon fast 30 Jahre alt ist, bringt JETZT als Begründung, ich hab gedacht...

Zitat (von fb516067-4):
Wiederruf hat der Anwalt eingelegt.
Zitat (von fb516067-4):
legen sie wiederspruch ein !
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