Ausländerrecht Strafrecht

28. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
Bice
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausländerrecht Strafrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich habe 1998 geheiratet. Ich bin deutsch/italienisch.

Mein Mann Kosovo-Albaner. Ich habe die Scheidung eingereicht. Ich werde vermutlich

2025 geschieden werden.

Der Ehegatte hat sich seit 1992 bzw. seit 1996 permanent strafbar gemacht, da er mir auch

Morddrohungen machte.

(ca. 40 Strafdelikte). Aus Angst habe ich nie geschafft , die Scheidung einzureichen.

Ich habe im Nachhinein herausgefunden, das er 1994 eine versuchte Vergewaltigung begang.

Und auch 1996 eine Vergewaltigung . Er hat Freispruch bekommen, saß aber 5 Monate in U-Haft.

Ich war damals mit ihm zusammen 1996, ich hatte eine Wohnung mit ihm , ich habe mir auch als

Nachweis eine erweiterte Melderegisterauskunft geholt. Ich war 22 Jahre jung; er 26 Jahre.

Er war gerade 3 Monate aus dem Knast wg. versuchter Vergewaltigung entlassen worden.

Dann begann er die Tat am 11.11.96 und wurde per Haftbefehl gesucht.

Er hat mir bis heute nie die Wahrheit gesagt. Er lügt oder schweigt.

Ich habe damals mitbekommen, das das Mädchen mit Geld beschmiert worden war, damit sie

eine falsche Aussage macht, das alles freiwillig gewesen wäre, Außerdem ist sie nicht

zur Gerichtsverhandlung erschienen. Somit bekam er Freispruch. Ich habe 2 Kinder mit ihm.

Ich fühle mich betrogen und arglistig getäusch eine Heirat eingegangen zu sein 1998.

Denn dann hätte ich ihn niemals geheiratet.

Ist dies eine Straftat seinerseits an mich ? Arglistige Täuschung ? vor der Heirat ?







Strafrecht

Dringend: Antwort so schnell wie möglich
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Heirat 16.01.98 . Scheidung 13.10.25.

Er hat zugestimmt.


Mein Sohn ist schwerbehindert; hat den Pflegegrad 2. Mir wurde geraten eine Wohnungszuweisung zu machen.

Angst vor Eskalationen. Vielleicht gehe ich noch in ein Frauenhaus.

Er ist immer noch nicht zur Ausländerbehörde gegangen, er hat den Scheidungsbeschluss schon erhalten.

Er meint er müsse erst den Bestandskräftigen Scheidungsbeschluss erhalten; dann ginge er zur Ausländerbehörde.

Er hat einen Aufenthalt nach § 28 Aufenthaltsgesetz über mich als Deutsche.

Dann hat er mir vor der Heirat, in der Verlobungszeit, seine Straftaten verschwiegen.

Versuchte Vergewaltigung und ich war mit ihm zusammen Vergewaltigung. mit Freispruch, da das

Opfer nicht zur Verhandlung kam. Meiner Meinung wurde ihr Schweigegeld bezahlt.

Er schweigt bzw. lügt mich bis heute noch an, da wäre nichts gewesen. Nur eine Körperverletzung.

Im Urteil werde ich als damalige italienische Verlobte schriftlich erfasst.

Sie können dies ersehen im Bundeszentralregisterauszug.

Ich fühle mich arglistig getäuscht, Vortäuschung falscher Tatsachen; was mich bei Kenntnis

von der Ehe abhalten können. Sache ist jetzt 29 Jahre her.

Trotzdem. Ich sollte mich damals 1996, 1997 nicht bei der Polizei melden. Die wollten mich vorladen.

Ich als Verlobte ich brauche nicht auszusagen. Jetzt weiß ich warum. ich wurde hingehalten, hintergangen.

Aufenthaltsmissbrauch ? Dann lauter Strafttaten , Widerstand Polizeibeamte. Drogen usw.



Strafrecht , Ausländerrecht, Mietrecht

Zeitnah: Antwort innerhalb von 2-3 Tagen

Es ist doch alles im Nachhinein noch immer mysteriös. Mein Ex-Mann
hat sich noch immer nicht von selber aus bei der Ausländerbehörde gemeldet. Die Behörde sich auch noch nicht zurück gemeldet , da ich den Scheidungsbeschluss per E-Mail gesendet habe an die Ausländerbehörde.
Da mich das tagtäglich seelisch belastet, habe mich anonym an eine psychologische Institution im Internet gewandt. Ich fühle mich auch nach 30 Jahren und seinen anderen diversen Straftaten (40 Stück insg. !; auch wenn es nicht glaubhaft sein sollte; ich weiß dies durch ein Behörden-Schreiben) weiterhin hintergangen.
Aber möglicherweise bin ich auch selber schuld, weil ich mich habe hinhalten lassen und alles brav geduldet habe aus Angst und mich gefügt.
Ich habe mich auch mehrmals an eine Frauenberatungsstelle gewandt.
Ich bin möglicherweise das Opfer und er als Täter kommt mit seiner
Psychose, Drogen , Alkoholkonsum -da Suchtkrankheiten- noch gut davon. Er hat auch nie auf Anraten auf einem Neurologen eine Therapie gemacht. Immer angebliche "Selbst-Abstinenz".
Natürlich interessiert mich das Strafrechtliche, Ausländerrechtliche; Mietrecht.
Ich bin leider mittellos (Bürgergeld), ich will auch kein Mitleid erwecken.
Ich versuche monatlich Geld wegzusparen, um noch einmal in diesem Jahr (wenn ich darf) auf Sie zurück zu kommen.

Vielen Dank für Ihre Mühe und Ihr Verständnis und ich entschuldige mich für die damit ggfs. verbundenen Unanehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen


Mein Ex - Mann *** ist noch immer nicht zur Ausländerbehörde *** gegangen , um den Aufenthaltstitel abzuändern,
er hat einen Aufenthalt über Deutsche, über mich nach § 28 AufthG

Macht er sich strafbar wegen Aufenthaltsmissbrauch ?

und Verschweigung von Straftaten ?


ich bin seit 13.10.25 geschieden ; ich warte leider noch immer auf
den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraft Vermerk, um meinen
Familiennamen abändern zu können.


Er schweigt weiterhin, wegen seinen Sexualstraftaten.



Ein Schreiben an die Ausländerbehörde habe ich bereits erfasst

aber noch nicht in *** abgegeben, was ich im August

demnächst machen werde.



-- Editiert von Moderator topic am 28. Juli 2026 02:14




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20379 Beiträge, 7373x hilfreich)

Ich bin leicht verwirrt:
- Ende Juli des Jahres 2026 schreibst du diesen Riesensermon.
- geschieden bist du praktisch seit einem (in Ziffern: 1) Jahr
- du schreibst von Straftaten deines Ex seit rd. 30 Jahren

Zu deiner Frage: es kann gut sein, dass das Verschweigen von Straftaten vor der Ehe eine 'arglistige Täuschung' bedeutet - im Prinzip jedenfalls; die Ehe könnte dann aufgehoben werden. Insbesondere dann, wenn das Verschweigen drastische Folgen für die Ehe hätte. Dagegen spricht aber vmtl., dass du die Ehe fortgeführt hast nach und trotz Kenntnis dieser Straftaten.
Was die Strafbarkeit anbelangt: es müsste geklärt werden, ob nicht längst Verjährung eingetreten ist, so dass die Straftaten gar nicht mehr verfolgt werden können nach 30 Jahren. Von der Beweisbarkeit deiner Anschuldigungen gar nicht erst zu reden.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42848 Beiträge, 14792x hilfreich)

Alles etwas wirr, vorsichtig formuliert. Was haben wir, was noch juristisch relevant ist? Jedenfalls weißt Du nichts konkretes über seine strafrechtliche Vergangenheit. Und - zumindest eine Sache kann nicht so gewesen sein, wie Du schreibst. Niemand wird vom Tatvorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, nur weil die Hauptbelastungszeugin nicht vor Gericht erscheint. Dann wird die Verhandlung unterbrochen, die Zeugin wird polizeilich vorgeführt, und wenn unauffindbar, dann werden die ermittlungsführenden Beamten vernommen. Worauf ich hinaus will: Du weißt (was die Vergangenheit Deines Ex angeht) nichts genaues. Das ist aber auch einerlei. Ihr seid seit fast einem Jahr geschieden. Sein Leben, seine Vergangenheit geht Dich nichts mehr an.

Halte Standanfrage beim Familiengericht hinsichtlich der Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk. Das Teil sollte Dir zügig zugehen. Vielleicht kannst Du es auch nach Terminvereinbarung abholen. Wie der Ex seine ausländerrechtlichen Belange regelt, das geht Dich auch nichts mehr an. Realisiere doch endlich, dass Ihr getrennte Wege geht. Einerseits hast Du Angst vor ihm, andererseits willst Du weiterhin in sein Leben rein regieren. Das geht gar nicht. Genieße Dein neues freies Leben und gut ist.

Das mit der Wohnung ist mir auch nicht so ganz klar. Lebst Du denn noch mit ihm zusammen, oder wie, oder was?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19218 Beiträge, 10348x hilfreich)

Alle in Frage kommenden Straftaten sind verjährt.
Die strafrechtliche Seite können Sie vollkommen vergessen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40811 Beiträge, 6602x hilfreich)

Das rechtskräftige Scheidungsurteil aus 2025 hast du inzwischen erhalten.
Damit kannst du eine Namensänderung beantragen. Beim Standesamt
Du bist Deutsche und hast nichts mit der Ausländerbehörde zu tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42848 Beiträge, 14792x hilfreich)

Anami, sie hat nach ihrem eigenen Sachvortrag eben noch keine Scheidungsurkunde erhalten. Kann sein, dass ihr Anwalt die erhalten hat, da kann sie nachfragen oder eben auch direkt bei Gericht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40811 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von Bice):
Ich werde vermutlich 2025 geschieden werden.
Das scheint ein alter (nicht abgesendeter) Text zu sein, denn später folgt weiteres, auch, wann die Scheidung war.
Aber ein Schreiben des FG mit Rechtskraftvermerk sollte doch nach so vielen Monaten längst vorliegen.

Falls es nicht auffindbar ist, beim Familiengericht als Zweitschrift anfordern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42848 Beiträge, 14792x hilfreich)

Kann ja auch sein. Eben beim Rechtsanwalt. Oder ist mit der Post verloren gegangen. Und der Rechtskraftvermerk kommt auch nicht automatisch auf das Teil rauf.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130528 Beiträge, 41541x hilfreich)

Zitat (von Bice):
Natürlich interessiert mich das Strafrechtliche,

Da ist nach aktuellem Sachverhalt wohl alles verjährt.



Zitat (von Bice):
Ausländerrechtliche;

Was konkret?



Zitat (von Bice):
Mietrecht.

Auch hier die Frage, was konkret?



Zitat (von Bice):
Ein Schreiben an die Ausländerbehörde habe ich bereits erfasst aber noch nicht in *** abgegeben, was ich im August demnächst machen werde.

Sollte das Schreiben im gleiche Stil wie oben verfasst sein, ist die Chance groß, dass es nicht verstanden wird oder erst gar nicht gelesen wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42848 Beiträge, 14792x hilfreich)

Einerseits hat man Angst, will nichts mehr mit ihm zu tun haben, schon deshalb die Scheidung. Und jetzt hat man die Chance, das neue Leben anzufangen, und was tut man? Hält Kontakt zum Bösewicht, mischt sich in seine Angelegenheiten ein, wohl wissend, dass die sie nichts mehr angehen, aber provozieren. Was soll das? So groß kann ja dann die Angst nicht sein.

Halt Dich aus allen Sachen raus, die Dich nichts angehen. Kläre die Sache mit der Scheidungsurkunde. Und fange Dein neues Leben an.

wirdwerden

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