Ausbildung zum 01.09 anfangen, zu knapp für das AE-Verfahren

5. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
5464
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausbildung zum 01.09 anfangen, zu knapp für das AE-Verfahren

Hallo,

ich habe erst heute einen Vertrag für eine betriebliche duale Ausbildung unterschrieben. Diese Beschäftigung bedarf einer Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Die Ausbildung fängt bereits zum 01.09 an. Mir fehlen noch paar Unterlagen.

Daher habe ich paar Fragen:
1. Ich habe gelesen, dass die BA innerhalb von 2 Wochen zustimmen muss. Wenn sie zwei Wochen überschreiten gilt die Beschäftigung automatisch als zugestimmt. Gilt das auch für eine Ausbildung?

2. Wenn ich erst z.B. am 14. August einen Termin bei der ABH bekomme, die Unterlagen einreiche und keine Rückmeldung von der ABH/BA bis zum 01.09 bekomme, was würde ich tun sollen? Wird mir eine Fiktionsbescheinigung erteilt, mit der ich die Ausbildung noch vor der Zustimmung der BA anfangen darf? Oder werde ich in mein Heimatland zurückgeschickt, weil ich das ganze Verfahren zu spät angefangen habe?

3. Gilt Fachinformatiker in Systemintegration als Mangelberuf? Kann es passieren, dass die BA dieser Beschäftigung gar nicht zustimmt?




Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von 5464 am 05.08.2020 13:42

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32003 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von 5464):
Diese Beschäftigung bedarf einer Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Dann brauchst du die Zustimmung für genau deine Ausbildung.
Ich empfehle dir, den Ausbildungsvertrag und die notwendigen Unterlagen schnellstens bei der BA zur Prüfung/Zustimmung einzureichen.
Im Jahr der Corona-Einschränkungen gelten die Fristen hoffentlich nicht taggenau.
Falls es doch länger dauert, und die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, würde vermutlich eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.
Was für eine Aufenthaltserlaubnis hast du jetzt und wann endet die Gültigkeit?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
5464
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von 5464):
Diese Beschäftigung bedarf einer Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Dann brauchst du die Zustimmung für genau deine Ausbildung.
Ich empfehle dir, den Ausbildungsvertrag und die notwendigen Unterlagen schnellstens bei der BA zur Prüfung/Zustimmung einzureichen.
Im Jahr der Corona-Einschränkungen gelten die Fristen hoffentlich nicht taggenau.
Falls es doch länger dauert, und die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, würde vermutlich eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.
Was für eine Aufenthaltserlaubnis hast du jetzt und wann endet die Gültigkeit?


Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Die Unterlagen werden bei der ABH eingereicht, an der BA werden sie im internen Verfahren eingereicht (also ich muss nicht direkt die BA kontaktieren).

Meine AE zum Zweck des Studiums endet am 21.09.20

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