Ausländerrecht - zweiten Pass beantragen für die deutsche Einbürgerung?

14. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
go590540-39
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausländerrecht - zweiten Pass beantragen für die deutsche Einbürgerung?


Ich habe den deutschen Pass beantragt. Meine Mutter ist Afghanin und mein Vater Türke.
Ich habe den afghanischen Pass, aber ich bin hier geboren.
Nachdem ich meine Einbürgerungszusicherung erhalten habe, wurde mir gesagt, dass ein Negativzerfitikat (also dass ich nicht die türkische Staatsangehörigkeit habe) vom türkischen Konsulat nicht reicht. Ich müsste also einen türkischen Pass beantragen und dann austreten.
Als mir das gesagt wurde, war ich schockiert weil mir das davor nicht gesagt wurde. Aber anscheinend ist das eine Zusicherung für den deutschen Bund, dass ich mich nicht nach registrieren kann bei dem türkischen Konsulat, nachdem ich meinen deutschen Pass erhalten habe.

Kann ich diesen Prozess nicht umgehen? Der Eintritt und Austritt aus dem türkischen Pass UND der Austritt aus dem afghanischen Pass sind ein sehr kostspieliger Aufwand.


Ich freue mich auf Ihre Antwort.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von go590540-39):
Ich habe den deutschen Pass beantragt.
Vermutlich hast du die Einbürgerung/die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.
Zitat (von go590540-39):
Nachdem ich meine Einbürgerungszusicherung erhalten habe,
Eigentlich wird stets und überall darauf hingewiesen, dass man VOR der Antragstellung auf Einbürgerung bei der Behörde ein Informations-und Beratungsgespräch wahrnehmen soll.
Dort werden die Möglichkeiten des Einzelfalles geprüft und es wird schon darauf hingewiesen, was unbedingt erfolgen muss.

Nun hast du bereits die Zusicherung erhalten?
Hat man dir nur was gesagt--- oder auch was geschrieben?

Nach welchem § des Gesetzes hast du beantragt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go590540-39):
Nachdem ich meine Einbürgerungszusicherung erhalten habe, wurde mir gesagt, dass ein Negativzerfitikat (also dass ich nicht die türkische Staatsangehörigkeit habe) vom türkischen Konsulat nicht reicht.
Du hast aber die türkische Staatsbürgerschaft. Dein Vater ist Türke und die türkische Staatsbürgerschaft folgt dem Abstammungsprinzip, demnach bist Du auch türkischer Staatsbürger.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von go590540-39):
Nachdem ich meine Einbürgerungszusicherung erhalten habe, wurde mir gesagt, dass ein Negativzerfitikat (also dass ich nicht die türkische Staatsangehörigkeit habe) vom türkischen Konsulat nicht reicht.


Dass ist korrekt. Das Türkische Konsulat kann keine rechtssichere Negativbescheinigung auszustellen. Dafür zuständig ist, nach den Türkischen Gesetzen, alleine das Innenministerium in Ankara.

Zitat (von go590540-39):
Kann ich diesen Prozess nicht umgehen?

Ja. Eine Negativbescheinigung vom türkischen Innenministerium besorgen. Wichtig: Sie müssen auf die Abstammung vom Türkischen Vater hinweisen. Auf der Negativbescheinigung sollte ersichtlich sein, dass sie trotz Abstammung vom Türkischen Vater, nicht Türke sind. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sind Sie jedoch Türke.

Zitat (von go590540-39):
Ich müsste also einen türkischen Pass beantragen und dann austreten.

Falls Sie Türke sind, dann müssen den Pass nicht beantragen. Es reicht wenn Sie austreten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von go590540-39):
Ich habe den deutschen Pass beantragt.

Den deutschen Pass kannst Du erst beantragen, wenn Du eingebürgert bist
und die Einbürgerungsurkunde in der Hand hast.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 15.09.2021 09:58

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