Ich habe den deutschen Pass beantragt. Meine Mutter ist Afghanin und mein Vater Türke.
Ich habe den afghanischen Pass, aber ich bin hier geboren.
Nachdem ich meine Einbürgerungszusicherung erhalten habe, wurde mir gesagt, dass ein Negativzerfitikat (also dass ich nicht die türkische Staatsangehörigkeit habe) vom türkischen Konsulat nicht reicht. Ich müsste also einen türkischen Pass beantragen und dann austreten.
Als mir das gesagt wurde, war ich schockiert weil mir das davor nicht gesagt wurde. Aber anscheinend ist das eine Zusicherung für den deutschen Bund, dass ich mich nicht nach registrieren kann bei dem türkischen Konsulat, nachdem ich meinen deutschen Pass erhalten habe.
Kann ich diesen Prozess nicht umgehen? Der Eintritt und Austritt aus dem türkischen Pass UND der Austritt aus dem afghanischen Pass sind ein sehr kostspieliger Aufwand.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Ausländerrecht - zweiten Pass beantragen für die deutsche Einbürgerung?
14. September 2021
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Frage vom 14. September 2021 | 13:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausländerrecht - zweiten Pass beantragen für die deutsche Einbürgerung?
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#1
Antwort vom 14. September 2021 | 14:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32255 Beiträge, 5669x hilfreich)
Vermutlich hast du die Einbürgerung/die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.ZitatIch habe den deutschen Pass beantragt. :
Eigentlich wird stets und überall darauf hingewiesen, dass man VOR der Antragstellung auf Einbürgerung bei der Behörde ein Informations-und Beratungsgespräch wahrnehmen soll.ZitatNachdem ich meine Einbürgerungszusicherung erhalten habe, :
Dort werden die Möglichkeiten des Einzelfalles geprüft und es wird schon darauf hingewiesen, was unbedingt erfolgen muss.
Nun hast du bereits die Zusicherung erhalten?
Hat man dir nur was gesagt--- oder auch was geschrieben?
Nach welchem § des Gesetzes hast du beantragt?
#2
Antwort vom 14. September 2021 | 15:25
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Du hast aber die türkische Staatsbürgerschaft. Dein Vater ist Türke und die türkische Staatsbürgerschaft folgt dem Abstammungsprinzip, demnach bist Du auch türkischer Staatsbürger.ZitatNachdem ich meine Einbürgerungszusicherung erhalten habe, wurde mir gesagt, dass ein Negativzerfitikat (also dass ich nicht die türkische Staatsangehörigkeit habe) vom türkischen Konsulat nicht reicht. :
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#3
Antwort vom 15. September 2021 | 08:07
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatNachdem ich meine Einbürgerungszusicherung erhalten habe, wurde mir gesagt, dass ein Negativzerfitikat (also dass ich nicht die türkische Staatsangehörigkeit habe) vom türkischen Konsulat nicht reicht. :
Dass ist korrekt. Das Türkische Konsulat kann keine rechtssichere Negativbescheinigung auszustellen. Dafür zuständig ist, nach den Türkischen Gesetzen, alleine das Innenministerium in Ankara.
ZitatKann ich diesen Prozess nicht umgehen? :
Ja. Eine Negativbescheinigung vom türkischen Innenministerium besorgen. Wichtig: Sie müssen auf die Abstammung vom Türkischen Vater hinweisen. Auf der Negativbescheinigung sollte ersichtlich sein, dass sie trotz Abstammung vom Türkischen Vater, nicht Türke sind. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sind Sie jedoch Türke.
ZitatIch müsste also einen türkischen Pass beantragen und dann austreten. :
Falls Sie Türke sind, dann müssen den Pass nicht beantragen. Es reicht wenn Sie austreten.
#4
Antwort vom 15. September 2021 | 09:57
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatIch habe den deutschen Pass beantragt. :
Den deutschen Pass kannst Du erst beantragen, wenn Du eingebürgert bist
und die Einbürgerungsurkunde in der Hand hast.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 15.09.2021 09:58
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