Ausländische Freundin schwanger.Unterhalt?,unterstützung?

19. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
maxicosi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausländische Freundin schwanger.Unterhalt?,unterstützung?

Hallo Forum
Meine Freundin Asiatin ist seit ca 26 monate in deutschland.
Hat noch 10 monate visum
Sie hat demnächst ihre letzten Scheidungstermin,weil der Mann andere vorstellung mit ihr hatte.()
Beidseitig scheidung ok.
jetzt ist sie Schwanger von mir Deutsche bürger.
Sie ist nicht Berufstätig.
ich kann sie leider nicht Heiraten bin verheiratet.
meine Frage:
Wenn sie das kind in Deutschland kriegt Wie geht das weiter mit Visum,Unterhalt etc..
keine missverständnisse ich stehe zur meiner verantwortung
Zaht der Staat für ihrer Miete etc..und ich für das kind.
Bitte keine Predigten.
Es ist nun mal passiert.
ich möchte verhindern das sie mit dem Kind zurück in ihrer heimat zurück kehrt.
Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maxicosi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

soweit meine finanzielle Situation es erlaubt bin ich ja bereit zu zahlen.
jedoch für das Kind als erstes.
danke chavah fürs antwort

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Ein Visum hat sie mit Sicherheit nicht, sondern eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 28.1 Aufenthaltsgesetz.

Wenn sie verheiratet ist, dann gilt der Noch-Ehemann juristisch als Vater, solange die Vaterschaft nicht angefochten wird.

Zudem besitzt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit (wenn der Ehemann Deutscher ist).

Wenn die Ehelichkeit des Kindes (erfolgreich) angefochten wird und Du eine Vaterschaftsanerkennung abgibst, ist es ebenfalls Deutscher, weil Du ja wohl auch Deutscher bist.

Als Mutter eines minderjährigen deutschen Kindes braucht sie (auch nach der Scheidung) keine Ausweisung zu befürchten, sie erhält dann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28.2 und alle Zuwendungen (Sozialhilfe, Kindergeld) wie eine deutsche Staatsangehörige.

Im Übrigen besitzt sie nach 2 Jahren und einem Tag gelebter ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen ohnehin ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
.

-- Editiert von Saxonicus am 19.02.2008 21:42:17

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

und du überflüssige! Was soll das nach mehr als einem halben Jahr?


:spam:

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

und du überflüssige! Was soll das nach mehr als einem halben Jahr?
von Mitleser -
--------------------------------------------

Dann schau doch mal auf Datum und Uhrzeit.
Meine Antwort erfolgte kaum drei Stunden nach der Frage des Themenstarters.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ Saxonicus

Du warst doch gar nicht gemeint, sondern Trailor85. Sein Posting überlesen?

-----------------
"gruß azrael


"

1x Hilfreiche Antwort

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