Ausreise Ukraine

8. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
N.na
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausreise Ukraine

Hallo, ich habe vor in den Sommerferien in die Ukraine zu Reise. Ich besitze einen ukrainischen Pass und einen Aufenthaltstitel welcher unbefristet ist, jedoch ist der eAT abgelaufen. Ich habe bereits einen neuen beantragt jedoch kommt dieser nicht rechtzeitig. Mir wurde von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung angeboten bezüglich meiner Dokumente, die wussten jedoch nicht ob diese in der Ukraine gilt bzw. akzeptiert wird, so dass ich ohne Problem wieder nach Deutschland reisen kann. Kann mir da jemand weiter helfen?

-- Editiert von N.na am 08.07.2020 16:08

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von N.na):
Mir wurde von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung angeboten bezüglich meiner Dokumente, die wussten jedoch nicht ob diese in der Ukraine gilt bzw. akzeptiert wird, so dass ich ohne Problem wieder nach Deutschland reisen kann. Kann mir da jemand weiter helfen?

Das solltest Du die ukrainische Grenzbehörde fragen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.918 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen