Ausreise wirklich notwendig?

25. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
suquita
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausreise wirklich notwendig?

Hallo, bin neu hier und hab mich durch die ersten 10 Seiten geälzt, aber keine konkrete Antwort zu meinem Fall gefunden.
Vielleicht könnt ihr mir hier schneller helfen, bin mit meinem Latein am Ende. Aber nun zu meinem Fall:

Ich habe drei Jahre im nicht europäischen Ausland gelebt und gearbeitet, mich da verliebt und bin schwanger geworden.
Unser Kind sollte aber in Deutschland geboren werden und auch unsere Hochzeit sollte in Deutschland stattfinden, daher haben wir für meinen Mann ein Familienzusammenführungsvisum beantragt. Genehmigt worden ist uns aber nur ein Touristenvisum mit der Begründung: "damit können sie in Deutschland auch heiraten!"

Jetzt heiraten wir demnächst (alle Papiere vorhanden und Termin bestätigt) und unser Kind ist auch schon auf der Welt, aber das Touristenvisum meines Mannes läuft Endé Juni aus. Auf Nachfrage bei der Ausländerbehörde gibt es KEINE Möglichkeit für meinen Mann in Deutschland zu bleiben, aber das glaube ich nicht. Kennt jemand eine Möglichkeit wie mein Mann nicht ausreisen muss?

Da ich im Ausland gearbeitet habe, war ich in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig und mit Rückkehr nach Deutschland auf Hartz4 angewiesen.

Wer kann helfen???

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"... warum ist es nur so schwer......"

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

quote:
Wer kann helfen???

Vielleicht die Profis von jener Seite:
http://www.info4alien.de/

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#3
 Von 
Alladin
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 22x hilfreich)

Wenn Du in einem Nicht-EU-Land bspw. Schweiz gearbeitet hast, werden die Zeiten in Deutschland berücksichtigt, sodas Du Anspruch auf Arbeitlosengeld I hast. In welchem Land hast Du gearbeitet?

Viele Grüsse
Alladin

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wie wäre es denn, mit schnell Heiraten, denn schließlich habt ihr alle Papiere zusammen, d.h., Eheschließung wäre innerhalb von 3 Tagen möglich. Ich denke, die Position deines dann Ehemannes wird leichter, wenn ihr verheiratet seid.
Touristenvisum gilt meines Wissens nach 90 Tage, das reicht doch im Normalfall, die Heirat vorzubereiten und durchzuführen.

Und ja, in den 3 Jahren, wo du nicht in D gelebt hast, hat sich hier einiges getan bezüglich Familienzusammenführung. Dazu gehören Sprachkenntnisse des Ehepartners (sind die bei ihm vorhanden?), das man den nachziehenden Ehepartner unterhalten kann (wohl eher nicht bei euch?) und ausreichend Wohnraum.
Verhindert werden sollte damit, dass Ehepartner herziehen und sofort einen "eigenen" Geldanspruch ausnutzen (auch das Thema Zwangsheirat führte mit zu diesen Änderungen). Das die Steuerzahler in D nicht so scharf darauf sind, für Nachzügler aufzukommen, versteht sich in der heutigen gespannten finanziellen Lage von selbst.

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#5
 Von 
suquita
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

"Anspruch auf Arbeitlosengeld I hast."
Habe ich nicht, weil ich dafür vor meinem Auslandaufenthalt nicht 12 Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgekommen bin, sondern direkt nach dem Studium Deutschland verlassen habe. Damit besteht kein Anspruch.

"In welchem Land hast Du gearbeitet?"

In Ecuador...

"Touristenvisum gilt meines Wissens nach 90 Tage, das reicht doch im Normalfall, die Heirat vorzubereiten und durchzuführen."

Mein Mann ist Weihnachten nach Deutschland gekommen um im März bei der Geburt unseres Sohnes dabei zu sein, und bis März hatten wir auch gebraucht eh die deutschen Behörden uns einen Termin zum heiraten gaben (wegen Nicht Erbringeung Ehefähigkeitszeugnis, fehlender Geburtsurkunde unseres Sohnes: der ist ja auch ein Halber Ausländer, da dauert das schon mit der Geb. Urkunde die ja zum Innenministerium muss...)
Jedenfalls muss mein Mann offiziell am 18 ausreisen...

Vielen Dank übrigens Kugelfisch, wir werden es gleich heute früh nochmal versuchen.

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"... warum ist es nur so schwer......"

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#6
 Von 
suquita
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mein Mann denn einfach so in die Schweiz einreisen, oder brauch er dafür ein Visum? (Ist ja kein Schengen Land).
Oder geht das evtl. auf Einladung einer Schweizerin?

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"... warum ist es nur so schwer......"

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#7
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
suquita
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Kugelfish

...weil der Name des Vaters auch der Name des Kindes sein sollte, wir ja aber erst nächste Woche heiraten...

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"... warum ist es nur so schwer......"

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#10
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
suquita
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Kugelfisch
"Wie es aber mit den neugeregelten Deutschkenntnissen Deines Zukünftigen funktionieren soll - das weiß ich nicht."
Da kann ich dir helfen:

Du musst bei allen Visumtypen außer Schengen Deutschkenntnisse nachweisen mindestens die Stufe A1.1.
Das kannst du zum Beispiel über einen Online Internetsprachkurs (deutsche Welle nach Goethe Institut) machen oder über die netten Integrationskurse wenn du schon in Deutschland bist (als Ausländer)
Das haben wir so gemacht mit dem deutsche Welle Kurs (gratis)und haben dann bei der Botschaft in Quito einen Deutschtest machen müssen (also mein Mann nicht ich)

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"... warum ist es nur so schwer......"

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#12
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Bei der Familienzusammenfuehrung zu dem deutschen Kind sind beim nachziehenden sorgeberechtigten Elternteil keine deutschen Sprachkenntnisse erforderlich.

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#13
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Richtig, Saxonicus.

Aber noch sind die Eltern ja offenbar nicht verheiratet und eine Vaterschaftsanerkennung liegt wohl auch nicht vor, folglich gibt es hier noch kein deutsches Kind, jedenfalls keines des Antragstellers (rein rechtlich gesehen natürlich).

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#14
 Von 
suquita
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@mitleser,

also Vaterschaftsanerkennung liegt vor und laut den neuen Gesezten seit August 07 brauch man auch deutsch Kenntnisse wenn man zu seinem deutschen Kind einreisen will.

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"... warum ist es nur so schwer......"

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