Antwort vom 7.12.2017 | 23:51
Von Status: Lehrling (1028 Beiträge, 1311x hilfreich)
Ist eine Wiedereinbürgerung denn möglich, falls ich die deutsche verloren haben sollte? Nö.
Ich lebe seit meiner Geburt hier Genau das ist das Problem - ehemalige Deutsche können nur eingebürgert werden, wenn sie im Ausland leben (§ 13 StAG).
Da hast du etwas prinzipiell falsch verstanden, @mümmel. Natürlich kann man als ehemaliger Deutscher auch im Inland eingebürgert werden. Für ehemalige Deutsche gibt es neben den sonstigen Möglichkeiten zur Einbürgerung (also hier z.B. § 8 oder 10 StAG) eine zusätzliche Möglichkeit nach § 13 StAG. Kein Paragraph, nach dem eingebürgert werden kann, schließt ehemalige Deutsche aus - darauf allein kommt es an.
Also: Falls die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen sein sollte, ist eine Wiedereinbürgerung möglich, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, was bei entsprechend ordentlicher Lebensführung allemal machbar ist nach einer gewissen Wartezeit. Bei einem komplett integrierten Leben als Deutscher für 21 Jahre kommt da eventuell § 8 StAG in Frage. Im Fall des Falles müsstest du dich dann aber um eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland kümmern, @fb47... (Ansprechpartner: Ausländerbehörde).
Aber erstmal solltest du dich darum kümmern, ob du die deutsche Staatsbürgerschaft wirklich verloren hast. Eine Möglichkeit, das ganz sicher zu überprüfen, wäre einen "Staatsangehörigkeitsausweis" zu beantragen. Da wird dann amtlich festgestellt, ob du derzeit deutscher Staatsbürger bist.
http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Staatsangehoerigkeit/FeststellungStaatsangehoerigkeit/feststellungstaatsangehoerigkeit-node.html
Bei der zuständigen Stelle in deiner Stadt kannst du dich am besten da erstmal beraten lassen (bei mir in der Stadt ist es z.B. das Amt für öffentliche Ordnung, Sachgebiet Staatsangehörigkeitsangelegenheiten). Ich kann mir vorstellen, dass das alles nicht so selten ist und es da bei den Behörden sicher einiges an Erfahrung gibt. Vielleicht kannst du ja auch in australischen Foren hierzu etwas finden, das Problem haben sicher einige andere auch.
Bei einer deutschen Mutter gilt auf jeden Fall das, was ich in der ersten Antwort geschrieben haben zur Möglichkeit, die deutsche und australische Staatsbürgerschaft gleichzeitig zu haben, wenn du die australische ab Geburt hast. "Citizenship by descent" legt das eigentlich nahe, aber überprüfen solltest du es auf jeden Fall..
-- Editiert von Felicite am 07.12.2017 23:54