Ausweisung - Aufenthaltsgenehmigung verlängern oder wenigstens eine Duldung?

9. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
SOS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausweisung - Aufenthaltsgenehmigung verlängern oder wenigstens eine Duldung?

Hallo,
unser Freund aus Indien ist vor 10 Jahren nach Deutschland gekommen. Damals illegal. Er wurde von einem Deutschen Mann aufgenommen, der wie ein Vater für ihn war. Unser Freund hat diesen Mann dann während seiner Krankheit gepflegt. Dieser Mann wollte unseren Freund dann adoptieren. Dazu mußte sich unser Freund den Behörden stellen und hat sich selbst angezeigt. Dann ist die Adoptionsvorbereitung gelaufen. Damals war er dann seit 9 Jahren in Deutschland. Leider starb der Mann, der ihn adoptieren wollte vor Abschluß der Adoption. Er hat unserem indischen Freund aber sein Erbe vermacht. Dies muß er sich jetzt mit 2 nichtehelichen Kindern dieses Mannes teilen. Unser indischer Freund hat eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, die immer für 2 Monate verlängert wurde. Er hat sogar eine Arbeitserlaubnis erhalten und auch Arbeit gefunden. Doch jetzt wurde die Aufenthaltsgenehmigung plötzlich nicht mehr verlängert und er soll in 3 Wochen sein Flugticket nach Indien buchen. Die Erbsache ist noch nicht ganz geklärt, es müssen noch Grundstücke verkauft werden, Schulden beglichen werden und ein Haus kommt auch noch zum Verkauf. Unser indischer Freund möchte gerne in Deutschland bleiben, da er hier seine Freunde hat.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern oder wenigsten eine Duldung ? zu erhalten ?

Kann er ausgewiesen werden, wenn die Erbsache noch am Laufen ist ?

Er hat den deutschen Staat während seiner 10 Jahre Aufenthalt in Deutschland noch keine müde Mark gekostet !

Wer kann Rat geben ?

Vielen Dank für Eure Antworten.

SOS

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
SOS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Canary,

Danke für die rasche Antwort.

Ich weiß nicht genau, ob unser Inder nicht schon einmal zu Beginn seines Deutschland-Aufenthalt einen Asyl-Antrag gestellt hat, der abgelehnt wurde. Kann er jetzt trotzdem einen Asylantrag stellen ? Wenn Ja, wie und wo ?

Danke für Antwort

SOS

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ganz dumme Frage, nur als Denkanstoß, da ich wirklich keine Ahnung habe:
Wäre ein Umweg über Großbritannien (als frühere Kolonialmacht) möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Max_Max
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, dass er unserem Staat noch kein eiziges mal zu Last gefallen ist, stimmt nicht so ganz....
Es entgehen dem Staat Steuern....
Es denkt wahrscheinlich jeder so, dass es auf einen mehr oder weniger auch nicht ankommt... Aber wenn das jeder denkt....

dann glück auf......

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Wieso entgehen dem Staat Steuern?
Er arbeitet!!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bungalowa
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo SOS,

die auf 2 Monate befristeten "Aufenthaltsgenehmigungen" sind wahrscheinlich "Duldungen" gewesen, die er entweder wegen des hilfsbedürftigen Freundes oder wegen Abschiebungshindernissen (wie fehlendem Pass) bekommen hat.

Die Erbsache ist irrelevant, wie schon oben geschrieben.

Wenn er nicht SEHR ernsthafte Gründe hat, ist ein Asylfolgeverfahren zwecklos.

Und Vorsicht: Wenn er statt auszureisen ohne Papiere in D untertaucht, kann ihn die Ausländerbehörde in Abschiebehaft nehmen lassen, wo Inder wegen der langwierigen Passbeschaffung oft viele, viele Monate sitzen.

Es kommt auch alles auf das Bundesland an.
Am besten mal von einem guten (Ausländerrechts-)Anwalt beraten lassen?

Grüsse,
bungalowa

PS Wenn er schon ein komplettes Asylverfahren in Deutschland hinter sich hat, hat er den deutschen Staat schon erheblich mehr als eine müde Mark gekostet...

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