Damit ich die Niederlassungserlaubnis bekommen kann muss ich 60 Monate gearbeitet haben.
Meine Fragen:
- gelten auch 400-Euro Jobs? Welche einschränkungen gibt es?
- Wie sieht es aus wenn man parallel zwei Arbietsstellen hatte? Muss man die Monate zählen oder kann man einfach die Lohnabrechnungen addieren? Also wenn ich z.B im Nov 2007 zwei arbeitsstellen hatte und so zwei Lohnabrechnungen habe gelten das als zwei Monate?
- Was muss ich als nachweis der Ausländerbehörde alles vorlegen?
Danke schon mal allen die mir dazu was sagen können.
Mit freundlichen Grüßen
Suryoyono
Beantragen der Niederlassungserlaubnis
15. November 2008
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Frage vom 15. November 2008 | 18:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beantragen der Niederlassungserlaubnis
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#1
Antwort vom 21. November 2008 | 14:33
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
bei dem 400€ Job immer Rentenversicherung aufstocken (statt 4,5% komplett zahlen d.h. netto 380 statt 400) dann zählt es als kompletter Monat sonst nicht.
Und jetzt?
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