Hallo Leute,
ich habe mal generell eine Frage, gibt es so eine Frist für die ausl. B. einen Antrag zu bearbeiten ? Ein Freund hat im Januar eine Friktionsbescheinigung, die bis Mai 2009 gültig war, bekommen. Seitdem wird jene Rückfrage bei der Ausl. B mit " Sie bekommen von uns Post" . ist das normal? Bitte um Hilfe, was kann er dagegen machen!!!
danke im voraus
Rony
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Bearbeitungsfrist bei der Ausländerbehörde
8. August 2009
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Frage vom 8. August 2009 | 06:41
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bearbeitungsfrist bei der Ausländerbehörde
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#1
Antwort vom 11. August 2009 | 21:29
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 33x hilfreich)
nach Verwaltungsgesetz hat die Behörde Recht bis zu 3 monate zu antworten, danach könnte Untätigkeitsklage in Betracht kommen bzw beantragt werden
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