Bearbeitungsfrist bei der Ausländerbehörde

8. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
rony00
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bearbeitungsfrist bei der Ausländerbehörde

Hallo Leute,
ich habe mal generell eine Frage, gibt es so eine Frist für die ausl. B. einen Antrag zu bearbeiten ? Ein Freund hat im Januar eine Friktionsbescheinigung, die bis Mai 2009 gültig war, bekommen. Seitdem wird jene Rückfrage bei der Ausl. B mit " Sie bekommen von uns Post" . ist das normal? Bitte um Hilfe, was kann er dagegen machen!!!
danke im voraus
Rony

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.02.2010 23:35:07
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 33x hilfreich)

nach Verwaltungsgesetz hat die Behörde Recht bis zu 3 monate zu antworten, danach könnte Untätigkeitsklage in Betracht kommen bzw beantragt werden

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