Hallo,
da ich mich im Ausländerrecht nicht auskenne hoffe ich, ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
Folgender Sachverhalt:
Mein Bekannter von mir (Ukrainer) hat vor ca. 3 Jahren in seiner Heimat eine Ukrainerin geheiratet. Die Familienzusammenführung war möglich, da er bereits einen Unbefristet Aufenthaltsstatus hatte und Berufstätig war. Der Frau wurde ein Aufenthalt für jeweils ein Jahr ausgestellt. Nachdem die Integrationskurse (Sprachkurse) jetzt alle absolviert wurden und ihr letzte Visum diesen Monat Ausläuft, wurde ihr gestern nur noch ein Visum für 3 Monate ausgestellt, mit dem Hinweis, dass wenn sie nicht innerhalb dieser Zeit eine Arbeit findet ihr das Visum nicht mehr verlängert wir.
Ich muss dazu sagen, dass der Ehemann, tragischer Weise, seinen Job verloren hat und seit ca. 10 Monaten ALG erhält.
Kann es wirklich sein dass seine Frau ausgewiesen wird? Kann sogar dem Mann die„Niederlassungserlaubnis“ auch wegen seiner Arbeitslosigkeit wieder entzogen werden?
Ich hoffe ihr könnt mich ein wenig „aufklären“.
Danke und Gruss,
Kristijan
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Befristeter Aufenthalt evtl. Abschiebung
17. Oktober 2006
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Frage vom 17. Oktober 2006 | 07:59
Von
Status: Lehrling (1137 Beiträge, 266x hilfreich)
Befristeter Aufenthalt evtl. Abschiebung
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2006 | 10:19
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 441x hilfreich)
Aso zunächst hat sie sicher kein Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis.
Zudem wäre es wichtig zu wissen, nach welchen §§ die Aufenthaltserlaubnis des Ehemannes erteilt wurde ?
Eine *unbefristete* Aufenthaltserlaubnis gibt es nämlich garnicht (mehr), daß wäre eine Niederlassungserlaubnis.
#2
Antwort vom 1. November 2007 | 21:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Mann sollte seit min. 8 Jahren unbefristeten Aufenthalt haben. Dann ist es sehr unwarscheinlich das seine Frau abgeschoben wird. Hilfreich wäre natürlich wenn beide zumindest einein Minijob hätten.
Mfg gamasa
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