Hallo ihr Lieben!
Ich habe eine Frage bezüglich des Beibehaltungsanstrags (nennt man das so...) für die deutsche Staatsbürgerschaft.
Doppelte Staatsbürgerschaft wird ja in Deutschland eher vermieden. Nun habe ich aber von diesem Antrag gehört, es wird aber nirgends erwähnt ob das für bestimmte Länder beschränkt ist, oder ob da bestimmte Voraussetzungen bestehen, die man erfüllen muss um diesen Antrag zu stellen.
Es geht hier um die türkische Staatsburgerschaft, also ein Nicht-EU-Land.
Die Türkei hat ja grundsätzlich nichts gegen doppelte Staatsbürgerschaft. Wie sieht es aus mit der Beibehaltung der deutschen?
Ich hoffe auf baldige Hilfe! Danke im Voraus!
Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft
18. Oktober 2010
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Frage vom 18. Oktober 2010 | 12:17
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 7x hilfreich)
Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 18. Oktober 2010 | 15:37
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 7x hilfreich)
Super, vielen vielen Dank!
Und jetzt?
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