Bekommt bulgarischer Staatsbürger Hartz IV ?

14. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Leonard1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Bekommt bulgarischer Staatsbürger Hartz IV ?

Hallo,
mein Schwager ist seit 3 Jahren in Deutschland gemeldet und betreibt ein
Gewerbe.Seine damalige Freundin, (auch Bulgarin) die er zwischenzeitlich
geheiratet hat,ist jetzt seit 4 Monaten auch in Deutschland.Die beiden
erwarten in den nächsten 2 Wochen ihr gemeinsames Kind.Beide haben noch
nie zuvor staatliche Leistungen in Anspruch genommen.
Leider gehen die Geschäfte immer schleppender.Hinzu kommen Zahlungsausfälle
in existenzgefährdender Höhe.Er ist nun völlig verzweifelt,auch in Hinblick auf
das Baby.
Hat er Anspruch auf Hartz IV ?

Gruß
Leonard

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"Leonard"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

nein. Ihm wäre ja gar nicht erlaubt, als Arbeitnehmer in D zu arbeiten - da gibt es dann auch kein Alg 2.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Leonard1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Mümmel,
schönen Dank erstmal für die Antwort,aber ist das sicher ? Bulgarien ist
doch seit 2007 in der EU.

Gruß Leonard


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"Leonard"

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

HarzIV sichert das Überleben !! Und innerhalb der Eu darf man sich frei bewegen.
Was ist da "leide"r. Durch den Aufbau in Bulgarien verdienen deutsche Firmen auch Geld.

Man muss beiden Seiten einer Medaille nehmen.

Ich frage mich wie man den Bulgaren dann wieder in den Arbeitsmarkt integrieren will wenn er gar nicht arbeiten darf. Wieder mal ne Lücke im System.

Der wird aber seine Selbstständigkeit aufgeben müssen um ggf einen ein Euro Job anzunehmen.

K.




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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

@ TE,

es kann durchaus sein, daß der Kollege Saxonicus bezüglich des Alg-2-Anspruches recht hat. Was aber die Möglichkeit des unselbstständigen Arbeiten angeht - ALLE neuen EU-Bürger haben eine 7jährige Sperrfrist, innerhalb der sie nicht in D arbeiten dürfen, es sei denn, sie haben eine spezielle Arbeitserlaubnis. Insofern sind Menschen aus Bulgarien oder auch Polen Franzosen, Briten etc. NICHT gleichgestellt. Insofern ist Mustermanns Frage, wie man ihn in den dt. Arbeitsmarkt integrieren soll, nur zu berechtigt.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
guest-12315.08.2009 08:57:45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 14x hilfreich)

Hier besteht m.E. ein Anspruch auf Erziehunggeld oder Elterngeld und natürlich auch Kindergeld.

Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU und der Schweiz haben ebenso wie Deutsche nach dem Recht der EU in der Regel dann einen Anspruch auf Elterngeld, Erziehungsgeld und Kindergeld, wenn Sie in Deutschland erwerbstätig sind oder falls sie nicht erwerbstätig sind, in Deutschland wohnen.
Andere Ausländer haben einen Anspruch, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und Ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen ohne Weiteres.


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#8
 Von 
StarofUSA
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich schliesse mich Muemmel uns Saxonicus an, ganz ehrlich, so traurig das Schicksal hier sein mag, ich finde diese Regelung auch richtig, ohne ausländerfeindlich zu sein, denn ich habe selbst für viele Jahre als Ausländerin in den USA gelebt, erhalten die Ausländer in unserem Land schon viel zu viele Begünstigungen. Ich musste obwohl ich mit einem Amerikaner verheiratet war und eine Aufehaltserlaubnis und Arbeitslerlaubnis erhielt, nach einem Jahr auf die Ausländerbehörde um eine Verlängerung meiner Papiere zu beantragen. Zu diesem Termin musste ich einen richtig heftigen Einbürgerungstest ablegen, indem die Sprache in Wort und Schrift abgefragt wurde,auch musste ich über die politischen Verhältnisse im Land Bescheid wissen, sowie Nachweis über berufliche Tätigkeit erbringen, ich durfte keine sozialen Leistungen in Anspruch nehmen, sogar die Tatsache dass meine Tochter damals schon in den USA zur Welt gekommen war, hätte meinen Hintern nicht gerettet, hätte ich den Test nicht bestanden und ich wäre ausgewiesen worden. Leider machen es sich viele ausländische Personen viel zu einfach, man reist nach Deutschland ein, macht von heute auf morgen irgendein Geschäft auf, geht dann Pleite und denkt dass ja nun der deutsche Staat da ist, der erst einmal weiterhilft...dafür habe ich kein Verständnis, zumal ich sicher bin, egal ob EU oder nicht, dass ich als Ausländer in Bulgarien sicher auch keinen Anspruch auf soziale Leistungen hätte, wäre ich dort in derselben Position wie die beschriebenen Personen.

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