Bekommt das Kind die doppelte Staatsbürgerschaft?

2. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)
Bekommt das Kind die doppelte Staatsbürgerschaft?

Hallo zusammen,

ich bin deutscher Staatsbürger, meine Frau hat die doppelte Staatsbürgerschaft (Mutter Belgierin/Vater Deutscher).
Welche Staatsbürgerschaft bekommt ein zukünftiges Kind?
Nur die deutsche?
Oder beide?
Oder kann man sich das aussuchen?

Geburtsort der Frau ist in Deutschland.
Wohnsitz/Geburtsort des Kindes ist in Deutschland.

gruß
car4000

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Die belgische und die deutsche Staatsangehörigkeit.
Aussuchen kann man das nicht.

-- Editiert von ya338 am 02.08.2017 13:08

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#2
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Aha.
Das Kind ist ja dann zu 1/4 belgisch.

1. Also (wenn nur deutsche geheiratet werden) wäre mein Urenkel 1/16 Belgier, hätte aber ebenfalls beide Staatsbürgerschaften? Das geht dann immer so weiter?

2. Was wäre, wenn ich Pole/Deutscher wäre und meine Frau Belgierin/Deutsche? Hätte das Kind dann drei Staatsbürgerschaften? Das könnte sich ja immer mehr mit anderen Nationalitäten aufaddieren? Kann ja irgendiwe nicht sein.

3. Ich selber 1/8 Pole ,also müsste ich ja auch die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Meine Urgroßmutter hatte beide polnische Eltern, ist aber in Deutschland geboren.

4. Kann man selbst eine der Staatsbürgerschaften ablegen?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

1. Wenn 2 Deutsche ein Kind in die Welt setzen, ist es naheliegenderweise deutsch und sonst nichts.
2. Ja, dann hätte es 3 Staatsangehörigkeiten.
3. Völlig unlogischer Schluß - es kommt auf die Staatsangehörigkeit der Eltern an, und zwar zum Zeitpunkt der Geburt.
4. Das kommt auf das nationale Recht an. Die dt. Staatsangehörigkeit kann man jederzeit durch Verzicht ablegen, sofern man noch eine andere Staatsangehörigkeit hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

3. Ist nicht unlogisch, da die Ururgroßeltern Polen waren. Meine Uroma hat dann einen Deutschen geheiratet. Aber dann muss irgendwann die polnische abgelegt worden sein (vllt. auch unter Zwang -> 2.WK), sonst wäre meine Oma deutsch/polnisch, mein Vater d/p und ich d/p.

4. OK

1. Nicht wenn zwei Deutsche ein Kind bekommen, sondern wenn das deutsch/belgische Kind deutsch heiratet und das jeweilige Kind wieder deutsch/belgisch ist. Dann ist der Enkel ebenfalls d/b. Heiratet wieder deutsch und der Urenkel ist ebenfalls d/b.
Also geht das Spiel so weiter, bis sich jemand entschließt, eine der Staatsbürgerschaften abzulegen, richtig?

2. Das deutsch/belgische/polnische Kind produziert mit einer deutsch/spanischen Person Nachwuchs. 4 Staatsbürgerschaften?
Und dann 5, und dann 6...

Ich weiß, ist alles kleinkariert und unwahrscheinlich, aber interessiert mich wirklich.
Zumal mein Nachwuchs ja anscheinend definitiv deutsch/belgisch sein wird, außer meine Frau legt die belgische ab.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Aber dann muss irgendwann die polnische abgelegt worden sein Einbürgerungen nach D erfolgen sogar explizit nur nach Ablegen der ausländischen Staatsangehörigkeit. Davon sind EU-Staatsangehörigkeiten zwar ausgenommen, aber Polen war schließlich nicht immer in der EU...
Das deutsch/belgische/polnische Kind produziert mit einer deutsch/spanischen Person Nachwuchs. 4 Staatsbürgerschaften? Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

.

Zitat (von muemmel):
aber Polen war schließlich nicht immer in der EU...

Deutschland aber auch nicht. Es hat Zeiten gegeben, da gab es die EU überhaupt noch nicht.

Die Weitergabe der polnischen Staatsangehörigkeit an Kinder mit einen polnischen und einem ausländischen Elternteil gibt es auch noch nicht so lange, besonders dann nicht, wenn die Kinder im Ausland geboren wurden.

Staatsangehörigkeitsgesetze sind sehr vielseitig und nicht in jeden Fall wird (wie im Normalfall), die Staatsangehörigkeit an die Kinder weitergegeben wird, wenn es z.B. im Ausland geboren wird.

Auch die deutsche Staatsangehörigkeit wurden nicht immer an die Kinder weitergegeben, sondern (in früheren Zeiten) nur vom Vater übernommen. Frauen verloren bei Eheschließung mit einen Ausländer ebenfalls oftmals ihre Staatsangehörigkeit und bekamen die des Mannes.

Man muss sich schon intensiv mit den verschiedenen gesetzlichen Regelungen der beteiligten Staaten befassen, um zu einen richtigen Ergebnis zu kommen. Eine pauschale Regelung, die für alle Fälle zutrifft, gibt es jedenfalls nicht. Dazu sind die Gesetze der verschiedenen Länder zu unterschiedlich und unterliegen auch immer wieder Änderungen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von car4000):
4. Kann man selbst eine der Staatsbürgerschaften ablegen?

Zitat (von muemmel):
4. Das kommt auf das nationale Recht an. Die dt. Staatsangehörigkeit kann man jederzeit durch Verzicht ablegen, sofern man noch eine andere Staatsangehörigkeit hat.

Nicht unbedingt. Einige Länder erlauben die Abgabe ihrer Staatsangehörigkeit nicht (z.B. etliche islamische Länder, Mexiko, u.a.). In manchen Staaten erhält man die Staatsangehörigkeit auch schon dann, wenn man auf diesen Staatsgebiet geboren wird (z.B. USA, neuerdings in bestimmten Fällen auch in Deutschland), unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern.

Zitat (von car4000):
3. Ich selber 1/8 Pole ,also müsste ich ja auch die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Meine Urgroßmutter hatte beide polnische Eltern, ist aber in Deutschland geboren.

Polin war sie deshalb nicht unbedingt, möglicherweise durch Geburt im Ausland oder durch Eheschließung mit einem Ausländer. Früher wurde die Staatsangehörigkeit auch häufig nur durch den Vater weiter "vererbt".

Um alle Varianten der Weitergabe/Inhabe von Staatsangehörigkeiten zu erklären, müsste man sich schon intensiver mit dem Einzelfall, der zum Zeitpunkt der Geburt/Eheschließung gültigen Gesetzeslage in den beteiligten Staaten befassen. Das ist aber ein sehr weites Feld.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Deutschland aber auch nicht. Doch - Deutschland ist schließlich Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaft. Folglich war D immer in der EG/EU.
Es hat Zeiten gegeben, da gab es die EU überhaupt noch nicht. Da haben Sie allerdings recht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Wieviel oder auch wie wenige Staatsbürgerschaften möglich sind, hängt immer von der Gesetzgebung der beteiligten Ländern ab. Die da sind: Geburtsland, Staatsangehörigkeiten des Vateres, Staatsangehörigkeiten der Mutter.
Bei gewissen Ländern wird die Staatsangehörigkeit nur über die mütterliche oder die vätterliche Linie vererbt und je nach dem ob die Eltern verheiratet sind auch anders rum. Nicht zu vergessen die Möglichkeit, dass das Kind Staatenlos ist wenn die Staatsangehörigkeit der Eltern nur durch Geburt im jeweiligen Land erworben werden kann.
Dies kann übrigens auch bei einem Kind von US Staatsbürger der Fall sein, wenn weder dessen Eltern noch die Grosseltern je in den Vereinigten Staaten lebten!

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