Beschäftigung gemäß Westbalkan-Regelung

5. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb494654-15
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschäftigung gemäß Westbalkan-Regelung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Arbeitsvertrag von der Deutsche Post NL Brief Bonn bekommen. Den Termin bei der Deutschen Botschaft habe ich für den 30. Juli gebucht.

Mein Bruder lebt in Olpe und er arbeitet dort ebenso bei der Deutschen Post und mir wäre es lieber bei ihm zu arbeiten.

Ich möchte fragen wenn ich das Visum von der Deutsche Botschaft bekommen werde, kann ich mit dem gleichen Visum in Olpe bei der Deutschen Post arbeiten oder das Visum ist nur für Bonn beschränkt?

Lg,

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von fb494654-15):
...kann ich mit dem gleichen Visum in Olpe bei der Deutschen Post arbeiten oder das Visum ist nur für Bonn beschränkt?

Das solltest Du vorab mit dem Arbeitgeber, der Deutschen Post klären. Wenn die Post in Olpe Dich einstellen will/wird, sehe ich da kein großes Problem.

Wenn allerdings im Visum steht "Gilt nur zur Arbeitsaufnahme bei der Deutschen Post in Bonn", dann solltest Du das schon bei der Visumsbeantragung zur Sprache bringen.

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#2
 Von 
fb494654-15
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Antwort.

Wo kann ich nähere Informationen bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)


Zitat (von fb494654-15):
Wo kann ich nähere Informationen bekommen?

Im Ausland beim deutschen Konsulat, in Deutschland bei der Ausländerbehörde

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#4
 Von 
tapedeck
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Arbeitgeberwechsel nach Einreise kommt vor. Darfst dann halt die ersten Tage nicht arbeiten, bis die Bundesagentur für Arbeit dem neuen Arbeitgeber zugestimmt hat. Und wenn die nicht zustimmen, dann musst du dir schnellsten eine andere Arbeit suchen oder ausreisen.

Benötigt wird aber auf jeden Fall ein Arbeitsvertrag mit der Deutschen Post in Olpe.

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#5
 Von 
fb494654-15
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von tapedeck):
Darfst dann halt die ersten Tage nicht arbeiten, bis die Bundesagentur für Arbeit dem neuen Arbeitgeber zugestimmt hat


Ich verstehe es nicht, warum ich eine neue Zustimmung brauche, wenn es sich um den selbe Arbeitgeber handelt.

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#6
 Von 
fb494654-15
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Für wie lange Zeit muss der Arbeitsvertrag gültig sein um das Visum zu bekommen?

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Das Visum gilt nur für die Einreise ist 90 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit musst Du bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb494654-15
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Ich habe den Antrag am 30. Juli gestellt.

Laut Botschaft, wurde mein Antrag bei der Arbeitsagentur zur Bearbeitung weitergeleitet.

Bitte könnt ihr mir sagen wie lange kann es dauern maximal bis die Entscheidung von der Arbeitsagentur getroffen wird?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von fb494654-15):
Bitte könnt ihr mir sagen wie lange kann es dauern maximal bis die Entscheidung von der Arbeitsagentur getroffen wird?

Nein, das weiß hier niemand, das solltest Du die Behörde fragen, welche für die Bearbeitung des Antrags zuständig ist-

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#10
 Von 
fb494654-15
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Wie kann ich wissen welche Behörde zuständig ist? Einsatzort ist Leverkusen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von fb494654-15):
Wie kann ich wissen welche Behörde zuständig ist?

Haben Sie doch selbst geschrieben:
Zitat (von fb494654-15):
....bis die Entscheidung von der Arbeitsagentur getroffen wird?

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