Besuchervisum/FZF für Georgier mit Greencard

17. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb297310-45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Besuchervisum/FZF für Georgier mit Greencard

Hallo liebe Experten,

wahrscheinlich haben Sie genug von solchen Threads, in denen Menschen um Rat bez. Besuchervisum bzw. FZF fragen, aber nun ja, jeder Fall ist ein wenig speziell, nicht wahr? Und so möchte ich nach euren Erfahrungen/Meinungen/Wissen bez. meiner Situation fragen.

Ich bin in der 38 SSW, der Entbindungstermin steht unmittelbar bevor. Ich bin Deutsche, mein Freund ist Georgier, der aber permanent resident in den USA ist, d.h. über eine gültige, uneingeschränkte GreenCard verfügt. Zur Geburt möchte er gerne nach Dtl. kommen (für 3 Wochen). Gestern hat er einen Antrag auf Besuchervisum in dem zuständigen deutschen Konsulat in Amerika gestellt, alle möglichen Dokumente (zum Nachweis der Rückkehrbereitschaft) vorgelegt, u.a. Flugticket zurück, Bestätigungsschreiben von seinem Arbeitgeber, dass er in 3 Wochen zurück zur Arbeit erwartet wird, Verdienstnachweis (Kontoauszüge), er verfügt auch über genügend finanzielle Mittel, d.h. ich habe KEINE Verpflichtungserklärung abgegeben, sondern lediglich ein formloses Einladungsschreiben verfasst, in dem ich den Grund (die Geburt des gemeinsamen Kindes) nenne. Meine erste Frage ist, wie schätzt ihr die Situation ein, ob das Visum bewilligt wird?
Nun ja, angenommen, die Beamten sind doch a weng herzlos und nehmen keine Rücksicht auf die langsam verrückt werdende Schwangere in Deutschland und lehnen das Visum ab. In dem Fall würden wir es gerne mit dem Visum auf Familienzusammenführung versuchen, damit er das Kind doch überhaupt mal sieht. In wie fern stimmen die Gerüchte, dass bei Nachzug des Elternteils zum deutschen Kind (übrigens haben wir schon die Vaterschaftsanerkennung gemacht), der Deutsch-Sprachtest entfällt? Außerdem soll die Visumserteilung in dem Fall besonders schnell gehen. Müssen wir verheiratet sein? Ein geeignetes Einkommen muss ich soviel ich weiß nicht vorweisen, kann ich auch nicht, da ich Studentin bin und von BaFöG lebe.
Soviel zu meiner Situation, ich freue mich auf jede Antwort!
Vielen Dank vorab!

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6 Antworten
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#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Bei Beantragung eines Besuchsvisums ist, wie du schon richtig erwähnt hast, der Nachweis der Rückkehrbereitschaft entscheidend. Und hier könnte der Besuchsanlass (Geburt des eigenen Kindes) problematisch sein, denn wenn das eigene Kind auf einem anderen Kontinent lebt, kann das einem die Rückkehr sehr erschweren. Aber es war vollkommen richtig, das Visum zu beantragen. Wenn er gute Argumente hat (v.a. ein guter, sicherer Job in den USA kann hier helfen), kann er das Visum auch bekommen.

Was eine Familienzusammenführung betrifft: er kann ein FZF-Visum zu seinem Kind bekommen, aber nur, wenn er auch das Sorgerecht für das Kind hat. Das Sorgerecht kann man vorgeburtlich teilen. Das muss aber gut überlegt sein. Wenn die unverheiratete Mutter eingewilligt hat, das Sorgerecht zu teilen, kann sie diese Entscheidung nicht mehr zurücknehmen. Sie müsste im Zweifelsfall das alleinige Sorgerecht vor Gericht einklagen, hier sind die Hürden hoch.

Der Deutsch-Sprachtest entfällt tatsächlich bei der FZF zum deutschen Kind. Die Botschaften geben sich auch regelmäßig Mühe, hier schnell zu arbeiten, weil man einem Kind nicht so viel „Geduld" zumuten kann wie einem Erwachsenen, der auf die FZF mit dem Ehepartner wartet. Ein FZF-Visum zum Kind kann man auch schon für den Zeitraum kurz vor der Geburt erhalten, aber in der 38. SSW ist das doch wohl ein wenig spät.

Alles Gute für die Endphase der Schwangerschaft und die Geburt

Felicite


-- Editiert am 17.05.2011 14:11

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

Sie werfen da Einiges durcheinander. Sie meinen offenbar eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG - das ist kein Visum. Um diese AE zu beantragen, müßten es ein gemeinsames Sorgerecht geben. Im Übrigen erlischt die AE bei 6monatiger Abwesenheit aus D. Insofern sollten Sie mal klarstellen: Will der Mann nun dauerhaft nach D oder nicht? Der § 28 spricht nämlich von "Ausübung der Personensorge" - damit sind nicht bloß gelegentliche Besuche gemeint.

Gruß vom mümmel

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb297310-45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Geplant ist Folgendes: Zuerst ein Besuch zur Geburt hier in Dtl., dann muss er mind. für 3 Monate nach USA zurückkehren, um sich scheiden zu lassen. (Er ist mit einer Amerikanerin verheiratet, aber getrennt lebend, was wir auch auf dem Bewerbungsbogen angegeben haben). Danach würden wir gerne ein Visum auf FZF beantragen, damit er hier in Dtl. lebt, solange ich noch studiere (ich habe noch 2 Jahre). Danach möchten wir zurück in die USA.
Also würde ich sagen, dass man sehr wohl von einem dauerhaften Aufenthalt sprechen kann. Aber das Visum auf FZF ist wahrscheinlich eine Voraussetzung für eine AE, oder?
Momentan ist es mir aber wichtiger, dass der Vater bei der Geburt dabei ist, sprich, dass er sein Besuchervisum bekommt...

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Danach möchten wir zurück in die USA.


Das ist visumstechnisch für die Frau nicht sehr einfach.
Hat man sich mal überlegt, das Kind in den USA zur Welt zu bringen (38 SSW ist zwar ganz schön spät)? Dann hätte das Kind ggf. drei Staatsbürgerschaften.

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb297310-45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Erstmals vielen lieben Dank für euere Antworten! Ich weiß Ihre Hilfe sehr zu schätzen.

quote:
Hat man sich mal überlegt, das Kind in den USA zur Welt zu bringen (38 SSW ist zwar ganz schön spät)? Dann hätte das Kind ggf. drei Staatsbürgerschaften.


Nein, das kam für mich aufgrund etwas diffuser sozialer und medizinischer Versorgung in den USA nicht in Frage. Außerdem dachte ich, dass ich dann als Ehefrau eines GreenCard-Holders problemlos einreisen kann. Und mit meinen deutschen Hochschulabschlüssen wäre es auch kein Problem einen Job drüben zu finden und demzufolge über das Arbeitsvisum einzureisen.

Was mich interessiert, inwiefern sein Familienstand, also "getrennt" auf die Visumserteilung (generell, egal ob Besuchervisum oder FZF) einen Einfluss hat?
Und ob die Tatsache, dass er über genügend eigene finanzielle Mittel verfügt, um diese drei Wochen in Dtl. zu verbringen + ein Reference Letter von seinem Arbeitgeber sich positiv auf die Erteilung des Besuchervisums auswirken können?

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:
Was mich interessiert, inwiefern sein Familienstand, also "getrennt" auf die Visumserteilung (generell, egal ob Besuchervisum oder FZF) einen Einfluss hat?


Für die FZF ist der Familienstand "getrennt" irrelevant, da es ja eine Familienzusammenführung mit dem Kind ist. Durch Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung wäre die Beziehung zum Kind geklärt.

Beim Besuchsvisum könnte der Familienstand nur dann interessant sein, wenn daraus Zweifel am Besuchsgrund entstehen würden. Bei vorliegender Vaterschaftsanerkennung steht der Besuchsgrund aber außer Zweifel.

quote:
Und ob die Tatsache, dass er über genügend eigene finanzielle Mittel verfügt, um diese drei Wochen in Dtl. zu verbringen + ein Reference Letter von seinem Arbeitgeber sich positiv auf die Erteilung des Besuchervisums auswirken können?


Wichtig ist allein, dass sein Aufenthalt hier finanziell abgesichert ist. Bei einem Touristenvisum müssten entsprechende Mittel für Hotel, Verpflegung usw. nachgewiesen werden. Da er zu Besuch kommen soll muss nur glaubhaft gemacht werden, dass er hier Unterkunft und Verpflegung haben wird (kann auch sozusagen die "Sachleistung" des Einladenden sein).

Der entscheidende Faktor wird die Rückkehrbereitschaft sein und hier ist ein Brief des Arbeitgebers hilfreich. Wenn er glaubhaft machen kann, dass in den USA eine gesicherte, gutbezahlte Stelle auf ihn wartet, ist das nur von Vorteil. Ob das ausreicht, kann nur die Botschaft sagen.

2x Hilfreiche Antwort

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