Betriebsbedingte Kündigung während des Einbürgerung-Prozesses

21. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
saak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung während des Einbürgerung-Prozesses

Hallo,

vor ein paar Monaten habe ich einen Einbürgerungsantrag gestellt. Der Antrag befindet sich gerade in einer Fortgeschrittenen Phase und wurde schon an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weiterleitet.

Wegen der Aktuellen Situation (COVID-19) gibt es gerade eine Diskussion in der Firma, ein paar Stellen freizustellen. Könnte eine Betriebsbedingte Kündigung meinen Antrag stark beeinflussen/verzögern? Was kann ich in diesem Fall machen?

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße

-- Editiert von saak am 21.06.2020 13:31

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von saak):
Der Antrag befindet sich gerade in einer Fortgeschrittenen Phase
Hast du eine Einbürgerungs-Zusicherung?
Zitat (von saak):
eine Diskussion in der Firma, ein paar Stellen freizustellen.
Was soll das bedeuten? Diskussion bei der Zigarettenpause?
Zitat (von saak):
Könnte eine Betriebsbedingte Kündigung meinen Antrag stark beeinflussen/verzögern?
Zum jetzigen Zeitpunkt kann man das gar nicht beantworten. Es liegt nichts vor.
Zitat (von saak):
Was kann ich in diesem Fall machen?
Falls du in Kürze eine betriebsbedingte Kündigung erhältst--- bitte hier wieder nachfragen.

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#2
 Von 
saak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du eine Einbürgerungs-Zusicherung?

Nein, das habe ich nicht.
Zitat (von Anami):
eine Diskussion in der Firma, ein paar Stellen freizustellen.

Nein!!!! das war nicht in der Zigarettenpause. Das ist ernst und die Möglichkeit, dass ich betroffen bin, ist nicht so niedrig.
Zitat (von Anami):
Falls du in Kürze eine betriebsbedingte Kündigung erhältst--- bitte hier wieder nachfragen.

Ich glaube, dass jeder vorsichtig sein dürfte und mit allen Folgen rechnen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von saak):
Ich glaube, dass jeder vorsichtig sein dürfte und mit allen Folgen rechnen sollte.
Ja, das ist richtig. Man kann sich alles ausdenken. Damit man auch immer Angst hat... :???:

Du schreibst hier nicht, welche Art der Einbürgerung du beantragt hast. Es gibt verschiedene.
Was bedeutet: fortgeschrittene Phase?

Da du aber noch keine Einbürgerungs-Zusicherung hast, dürfte das ganze Verfahren noch etliche Monate dauern. Scheinbar ist das in Berlin, wo Einbürgerungen erfahrungsgemäß immer viel länger als 1 Jahr dauern. Das war auch schon vor Corona so.

Die schlimmste Folge könnte sein, dass du zum Zeitpunkt der Zusicherung arbeitslos bist und deinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sicherstellen kannst, sondern Sozialleistungen brauchst.
Dann könnte das Verfahren ausgesetzt werden. Du bleibst *Ausländer*.
Es könnte dein Antrag auch abgelehnt werden. Du bleibst *Ausländer* und musst trotzdem 255,- zahlen.
Du kannst den Antrag erneut stellen, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst.

Hast du trotz Kündigung genügend Einkommen, benötigst also keine Sozialleistungen, dann geht das Verfahren weiter.

So ist mein Kenntnisstand.

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#4
 Von 
Kurticim
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Der User 'Anami" ist mit seiner u.a respektlosen Art und Weise imeiner Meinung nach nicht ernst zu nehmen.
Zu deiner eigentlichen Frage:
1-Wenn du arbeitslos wirst und ALG1 beziehst, spielt es keine Rolle. Also ALG1 Bezug ist kein Hindernisgrund.
2- Wenn du die Arbeitslosigkeit nicht selbst herbeigeführt hat, ist es auch kein Hindernisgrund.

-- Editiert von Kurticim am 28.08.2020 13:04

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Kurticim):
Der User 'Anami" ist mit seiner u.a respektlosen Art und Weise imeiner Meinung nach nicht ernst zu nehmen.
Was war hier respektlos? :???:
Seit mehr als 2 Monaten hat der TE sich nicht wieder gemeldet. Zu hoffen ist, dass er nicht betriebsbedingt gekündigt wurde.

Zitat (von Kurticim):
1-Wenn du arbeitslos wirst und ALG1 beziehst, spielt es keine Rolle. Also ALG1 Bezug ist kein Hindernisgrund.
So pauschal ist deine Antwort nicht richtig. Ob der TE ALG1-Anspruch hätte, kann man nicht lesen, nur vermuten.
Zitat (von Kurticim):
2- Wenn du die Arbeitslosigkeit nicht selbst herbeigeführt hat, ist es auch kein Hindernisgrund.
Davon geht man bei einer betriebsbedingten Kündigung aus. Da hier die Rede von eventuellen coronabedingten Kündigungen ist, hätte der TE auf keinen Fall die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt.
Zitat (von Kurticim):
Zu deiner eigentlichen Frage:
Das war ja diese:
Zitat (von saak):
Könnte eine Betriebsbedingte Kündigung meinen Antrag stark beeinflussen/verzögern? Was kann ich in diesem Fall machen?
Nun, was ist mit Hinderungsgrund gemeint und was kann er machen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn es doch zu einer Kündigung kommt, dann solltest Du Dein Einbürgerungsbegehren ruhen lassen, bis Du wieder in einem sicheren Arbeitsverhältnis beschäftigt bist und die Probezeit überstanden hast. Damit ersparst Du Dir eine Ablehnung und die daraus entstehenden Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von Kurticim):
1-Wenn du arbeitslos wirst und ALG1 beziehst, spielt es keine Rolle. Also ALG1 Bezug ist kein Hindernisgrund.


Ohne irgendetwas über die Begleitumstände zu wissen, ist das so nicht richtig.

1. ALG1-Bezug spielt nur dann keine Rolle, wenn es um eine Einbürgerung nach Par. 10 StAG geht. Bei einer Einbürgerung nach einem anderen Paragraphen (von denen es eine Menge gibt) gilt das nicht. Da wäre Arbeitslosigkeit ein großes Problem.

2. Wenn ALG1 bezogen wird, ist noch lange nicht gesagt, dass damit der Lebensunterhalt abgedeckt ist. Selbst wenn es um eine Einbürgerung nach Par. 10 StAG gehen sollte, kann Arbeitslosigkeit mit ALG1-Bezug ein Problem sein, wenn das Geld nicht für den Betreffenden und evtl. seine Familie reichen sollte.

Zitat (von Kurticim):
2- Wenn du die Arbeitslosigkeit nicht selbst herbeigeführt hat, ist es auch kein Hindernisgrund.


1. Die Frage, wie es zur Entlaśsung kam, ist auch nur bei einer Einbürgerung nach Par. 10 StAG wichtig. Bei einer Einbürgerung nach einem der anderen Paragraphen gilt das nicht.

2. Selbst bei einer Einbürgerung nach Par. 10 StAG, reicht es nicht, schuldlos an der Kündigung zu sein. Hier geht es auch darum, ob man alles unternimmt, um wieder in Arbeit zu kommen

Also: Was hier der Fall ist, wissen wir nicht. Nach welchem Paragraphen eingebürgert wird und ob ein möglicher ALG1-Bezug den Lebensunterhalt sichert. Dann sollte man sich aber mit Beiträgen zurückhalten, die so wirken, als würde man die ultimative Rechtsauskunft geben. Wie respektvoll es ist, mit seinem ersten Beitrag hier einem anderen User solche Vorwürfe zu machen, kann jeder für sich selbst entscheiden.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Enbashar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herzlichen Dank für die Ausführliche Beschreibung und die Antworten.


Ich befinde mich momentan in der selben Situation.

Ich habe meinen Einbürgerungsantrag am 5 Oktober nach Par. 10 StAG angestellt (6 Jahre Aufenthalt + C1 Deutsch Zertifikat als besonders Integration Leistung ) und wurde ich am 17 November betriebsbedingt zum ende Januar gekündigt (stellegung des Betrieb ) ich habe auch Bestätigung von meinem Arbeitgeber .

Ich habe mich bei dem Arbeitsamt angemeldet und habe die Einbürgerung Stelle auch über meine Kündigung mitgeteilt da ich mit einer Erkältung verpflichtet über alle wirtschaftlichen Änderungen so schnell wie möglich mitzuteilen.


P.S
Ich hatte unbefristeten Arbeitsvertrag seit 4 Jahren



nun meine Frage wie kann man die Einbürgerung-Behörde zeigen dass man wirklich Mühe gibt um neuen Job zu finden? Fall ich in dieser Corona finanzielle Krise kein neuen Job bis Januar finden könnte , wird meinen Einbürgerungsantrag unbedingt abgelehnt?


Mein aktuelle Einkommen liegt bei 2200 Brutto plus 450 nebenjob am Wochenende. Ich bin ledig und wohne alleine in 310 Euro Mietwohnung.


Danke für Ihre Zeit im voraus.
Enbashro


-- Editiert von Enbashar am 22.11.2020 01:59

-- Editiert von Enbashar am 22.11.2020 02:00

-- Editiert von Enbashar am 22.11.2020 02:01

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von Enbashar):
wie kann man die Einbürgerung-Behörde zeigen dass man wirklich Mühe gibt um neuen Job zu finden?


Z.B. durch Kopien von Bewerbungsschreiben, die man abgeschickt hat, oder durch eine Liste mit Telefonnummern von Firmen, die man durchtelefoniert hat, mit Vermerken zum Gesprächspartnern und den Auskünften zu evtl. offenen Arbeitsplätzen.

Bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG wird jedoch nur darauf geschaut, ob man seinen Unterhalt ohne Sozialleistungen bestreiten kann (wobei auch auf früheren Bezug von Sozialleistungen geschaut werden kann). Wenn ALG1 reicht, um den Lebensunterhalt zu decken, ist das bei einer Einbürgerung nach § 10 unproblematisch. Nachweise, dass man sich um Arbeit bemüht, braucht man in der Regel nur dann, wenn ALG1 nicht ausreicht.

Zitat (von Enbashar):
Fall ich in dieser Corona finanzielle Krise kein neuen Job bis Januar finden könnte , wird meinen Einbürgerungsantrag unbedingt abgelehnt?


Unbedingt sowieso nicht. Man schaut immer auf den einzelnen Fall (siehe oben). Falls die Einbürgerung z.B. im Januar nicht möglich sein sollte, kann man mit der Einbürgerungsbehörde auch vereinbaren, dass man den Einbürgerungsprozess ruhen lässt. Dann wird die Einbürgerung nicht abgelehnt, sondern dann genehmigt, wenn die Voraussetzungen wieder stimmen (z.B. wenn man wieder ausreichende Einnahmen hat).

Zitat (von Enbashar):
Mein aktuelle Einkommen liegt bei 2200 Brutto plus 450 nebenjob am Wochenende. Ich bin ledig und wohne alleine in 310 Euro Mietwohnung.


Das sollte bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG aber kein Problem sein, selbst wenn das aktuelle Einkommen auf den ALG1-Satz reduziert wird.

Ansonsten sollte man sich ansehen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Hier muss man erstmal auf die Fristen achten. Ersten Rat kann hier evtl. das Forum "Arbeitsrecht" geben.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Enbashar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank

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