Bin ich Deutschebürgerin?

22. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513650-43
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin ich Deutschebürgerin?

Hallo zusammen, ich bin 1998 im April in Köln geboren. Meine Familie ist im 2003 in die Schweiz ausgewandert. Nun frage ich mich bin ich Deutsche, wegen dem Geburtsortsprinzip oder nicht. Wenn nicht, muss ich extra wieder nach Deutschland reisen bzw. dort leben um den Pass zu erhalten. Hier muss ich noch beifügen, wir haben unsere Pässe nicht verlängert seit 2000 oder so. Das einzige was ich besitze ist meine deutsche Geburtsurkunde.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von fb513650-43):
Nun frage ich mich bin ich Deutsche, wegen dem Geburtsortsprinzip oder nicht.

Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht gilt, abgesehen von neueren Bestimmungen, in erster Linie das Abstammungsprinzip. Da spielt es keine Rolle wo man geboren ist. Es genügt wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes deutscher Staatsangehöriger war. Der Geburtsort spielt somit keine Rolle.

Zum 1. Januar 2000 wurde neben dem bisher allein geltenden Abstammungsprinzip (ius sanguinis) das Geburtsortprinzip (ius soli) eingeführt (Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 -BGBl. I S. 1618).

Danach können unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Da Du jedoch vor diesen Datum geboren bist, gilt für Dich nur das Abstammungsprinzip, Du hast nur die Staatsangehörigkeit Deiner Eltern.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 22.04.2019 23:34

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fb513650-43):
Meine Familie ist im 2003 in die Schweiz ausgewandert.
Welchen Aufenthaltstitel haben denn die schweizerischen *Einwanderungsbehörden* ausgestellt?
Du bist ja schon volljährig. Welchen alten *Pass* hast du in Besitz?

Eine deutsche Staatsbürgerin bist du nicht.
Zitat (von fb513650-43):
muss ich extra wieder nach Deutschland reisen bzw. dort leben um den Pass zu erhalten.
Das musst du nicht. Kümmere dich in der Schweiz um einen entspr. Pass.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Hier muss ich noch beifügen, wir haben unsere Pässe nicht verlängert seit 2000 oder so.


Welcher Staat hat denn die Pässe, die nicht verlängert wurden, ursprünglich ausgestellt?

Welche Identitätsdokumente besitzen Sie denn seit Erreichen Ihrer Volljährigkeit im April 2016? Ich frage, weil die Pässe ja schon einige vorher abgelaufen waren.

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