Blaue Karte - Betriebsbedingte Kündigung

21. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
saak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Blaue Karte - Betriebsbedingte Kündigung

Hallo,

ich besitze die blaue Karte seit ca. 18 Monaten. Gerade besteht die Möglichkeit, dass mein Arbeitgeber ein paar Stellen wegen der aktuellen Situation (COVID-19) Freistellt.

Worauf sollte achten?

Bleibt die blaue Karte während des Kündigungsfrist (3 Monate) gültig, wenn ich schon freigestellt bin?

Was wird passieren, wenn ich keinen Job während dieser 3 Monaten finde?

Liebe Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich für die Dauer von vier Jahren erteilt wird. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich von drei Monaten erteilt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verlängerung möglich. Für einen Arbeitsplatzwechsel innerhalb der ersten zwei Beschäftigungsjahre ist eine Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde mit erneuter Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen erforderlich.
aus:
https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/BlaueKarteEU/blauekarteeu-node.html

Zitat (von saak):
Bleibt die blaue Karte während des Kündigungsfrist (3 Monate) gültig, wenn ich schon freigestellt bin?
Ja.
Zitat (von saak):
Was wird passieren, wenn ich keinen Job während dieser 3 Monaten finde?
Dann wirst du Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur erhalten.
Denn du hast sicher seit mind. 12 Monaten in diesem Unternehmen gearbeitet?

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