Ich arbeite seit etwa zweieinhalb Jahren in Deutschland auf Basis einer Blauen Karte. Ich wurde gefeuert. Ich habe nur A1-Niveau in Deutsch. Und erst im Dezember habe ich das Recht, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen (der dreiunddreißigste Monat ist der November).
Das Unternehmen bietet an, mich im Juli zu feuern. Dann gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist. Und dann bieten sie mir noch drei Monate (bis Ende Januar 2023) eine Abfindung an.
Bekomme ich bei monatlicher Abfindung regelmäßige Gehaltsabrechnungen und kann ich trotzdem eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn ich keine Stelle finde?
Wann muss ich eine Kündigung bei der Ausländerbehörde melden und was sind die Folgen, wenn ich mich nicht melde? Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich beim Arbeitsamt bewerben soll oder nicht?
Und welche 3 Monate habe ich, um einen Job zu finden, während der 3-monatigen Kündigungsfrist oder danach?
-- Editiert von Moderator topic am 29.06.2022 13:29
-- Thema wurde verschoben am 29.06.2022 13:29
Blaue Karte und Kündigung
29. Juni 2022
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Frage vom 29. Juni 2022 | 07:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Blaue Karte und Kündigung
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#1
Antwort vom 29. Juni 2022 | 08:31
Von
Status: Weiser (16480 Beiträge, 6197x hilfreich)
Deine Frage postest du besser unter Ausländerrecht.
#2
Antwort vom 29. Juni 2022 | 09:51
Von
Status: Unbeschreiblich (29714 Beiträge, 5348x hilfreich)
Damit kannst du heute beginnen.ZitatUnd welche 3 Monate habe ich, um einen Job zu finden, :
Klingt ja nicht gerade nach *feuern*.ZitatIch wurde gefeuert. ...Das Unternehmen bietet an, mich im Juli zu feuern. :
Ich denke, damit ist freundlicherweise gemeint, dass man dir 1x eine Abfindung von 3 Monatsgehältern anbietet.ZitatUnd dann bieten sie mir noch drei Monate (bis Ende Januar 2023) eine Abfindung an. :
Gehaltsabrechnung gibt es für die Abfindung nicht.
Im Juli solltest du dich telefonisch ---arbeitsuchend--- bei der Arbeitsagentur/Arbeitsamt melden.
Dann, wenn du tatsächlich zu Ende Oktober gekündigt bist, und noch keinen anderen Job hast, solltest du dich persönlich am 1.11. ---arbeitslos-- melden und ALG1 /Arbeitslosengeld beantragen. Du würdest du Arbeitslosengeld/ALG1 erhalten, wenn dein Job jetzt ein sozialversicherungspflichtiger ist.
Ohne neuen Job endet die Blaue Karte zu Ende Oktober/Kündigung. Dann musst du das der ABH mitteilen, weil dein Arbeitsvertrag ---endet---.
Ohne Blaue Karte verlangen die meisten AG mind. den B1-Nachweis.
Eine Niederlassungserlaubnis wirst du ohne neuen Job nicht erhalten.
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#3
Antwort vom 29. Juni 2022 | 09:53
Von
Status: Bachelor (3181 Beiträge, 498x hilfreich)
ZitatDas Unternehmen bietet an, mich im Juli zu feuern. :
Die bieten eine Kündigung an?
ZitatUnd welche 3 Monate habe ich, um einen Job zu finden, während der 3-monatigen Kündigungsfrist oder danach? :
Sobald sie wissen, dass ihnen gekündigt wird, müssen sie auf Arbeitssuche gehen.
#4
Antwort vom 29. Juni 2022 | 10:06
Von
Status: Schüler (486 Beiträge, 59x hilfreich)
ZitatIch habe nur A1-Niveau in Deutsch :
Bis Du sicher das dein deutsches Sprachniveau nur A1 ist? Aufgrund des Beitrages würde ich eher ein wesentlich höheres Sprachniveau, bzw. einen Muttersprachler annehmen.
-- Editiert von Gerd61 am 29.06.2022 10:07
#5
Antwort vom 29. Juni 2022 | 10:25
Von
Status: Unbeschreiblich (29714 Beiträge, 5348x hilfreich)
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