Blaue Karte und Kündigung

29. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
juda89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Blaue Karte und Kündigung

Ich arbeite seit etwa zweieinhalb Jahren in Deutschland auf Basis einer Blauen Karte. Ich wurde gefeuert. Ich habe nur A1-Niveau in Deutsch. Und erst im Dezember habe ich das Recht, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen (der dreiunddreißigste Monat ist der November).

Das Unternehmen bietet an, mich im Juli zu feuern. Dann gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist. Und dann bieten sie mir noch drei Monate (bis Ende Januar 2023) eine Abfindung an.

Bekomme ich bei monatlicher Abfindung regelmäßige Gehaltsabrechnungen und kann ich trotzdem eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn ich keine Stelle finde?

Wann muss ich eine Kündigung bei der Ausländerbehörde melden und was sind die Folgen, wenn ich mich nicht melde? Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich beim Arbeitsamt bewerben soll oder nicht?

Und welche 3 Monate habe ich, um einen Job zu finden, während der 3-monatigen Kündigungsfrist oder danach?

-- Editiert von Moderator topic am 29.06.2022 13:29

-- Thema wurde verschoben am 29.06.2022 13:29

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16480 Beiträge, 6197x hilfreich)

Deine Frage postest du besser unter Ausländerrecht.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29714 Beiträge, 5348x hilfreich)

Zitat (von juda89):
Und welche 3 Monate habe ich, um einen Job zu finden,
Damit kannst du heute beginnen.
Zitat (von juda89):
Ich wurde gefeuert. ...Das Unternehmen bietet an, mich im Juli zu feuern.
Klingt ja nicht gerade nach *feuern*.
Zitat (von juda89):
Und dann bieten sie mir noch drei Monate (bis Ende Januar 2023) eine Abfindung an.
Ich denke, damit ist freundlicherweise gemeint, dass man dir 1x eine Abfindung von 3 Monatsgehältern anbietet.
Gehaltsabrechnung gibt es für die Abfindung nicht.

Im Juli solltest du dich telefonisch ---arbeitsuchend--- bei der Arbeitsagentur/Arbeitsamt melden.
Dann, wenn du tatsächlich zu Ende Oktober gekündigt bist, und noch keinen anderen Job hast, solltest du dich persönlich am 1.11. ---arbeitslos-- melden und ALG1 /Arbeitslosengeld beantragen. Du würdest du Arbeitslosengeld/ALG1 erhalten, wenn dein Job jetzt ein sozialversicherungspflichtiger ist.

Ohne neuen Job endet die Blaue Karte zu Ende Oktober/Kündigung. Dann musst du das der ABH mitteilen, weil dein Arbeitsvertrag ---endet---.
Ohne Blaue Karte verlangen die meisten AG mind. den B1-Nachweis.
Eine Niederlassungserlaubnis wirst du ohne neuen Job nicht erhalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3181 Beiträge, 498x hilfreich)

Zitat (von juda89):
Das Unternehmen bietet an, mich im Juli zu feuern.

Die bieten eine Kündigung an?
Zitat (von juda89):
Und welche 3 Monate habe ich, um einen Job zu finden, während der 3-monatigen Kündigungsfrist oder danach?

Sobald sie wissen, dass ihnen gekündigt wird, müssen sie auf Arbeitssuche gehen.

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#4
 Von 
Gerd61
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von juda89):
Ich habe nur A1-Niveau in Deutsch


Bis Du sicher das dein deutsches Sprachniveau nur A1 ist? Aufgrund des Beitrages würde ich eher ein wesentlich höheres Sprachniveau, bzw. einen Muttersprachler annehmen.

-- Editiert von Gerd61 am 29.06.2022 10:07

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29714 Beiträge, 5348x hilfreich)

Es gibt keine Pflicht, seine Beiträge selbst /höchstpersönlich zu verfassen. :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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