Hallo,
ich bin deutscher Staatsbürger und Sohn eines Serben. Seit ca. 2 Jahren habe ich ofiziell in der BRD die Vaterschaft durch meinen Vater anerkennen lassen. Hiermit wurde mir eine Geburtsurkunde mit Beiden Eltern ausgehändigt (voher hatte ich diese nicht, da meine Mutter keinen Vater angeben wollte bei der geburt, da uneheleich). Jetzt ist es so, dass ich die Vaterschaft auch in Serbien anerkennen lassen möchte. Die serbischen Behörde möchten aber, dass ich dazu eine doppelete Staatsbürgerschaft annheme. Ist das einfach so leicht möglich ? Welche Vor-und Nachteile entstahen und welches Land ist in letzter Instanz für mich veranwortlich ?
DANKE ! =)
DOPPELTE STAATSBÜRGERSCHAFT
Notfall?
Notfall?
Dezenter Hinweis auf § 25 StAG: Der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft bewirkt den automatischen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. Die Angelegenheit sollte daher unbedingt vorher mit der Staatsangehörigkeitsbehörde (Stadt/Landkreis) besprochen werden.
Wenn er die andere Staatsangehörigkeit durch ein Elterteil per Geburt *geerbt* hat, dann hat er eben zwei Staatsangehörigkeiten. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird dadurch nicht tangiert.
Nur wenn man *durch Beantragung* eine andere Staatsangehörigkeit anstrebt und erwirbt, geht man der deutschen verlustig.
Allerdings gibt es auch da Ausnahmen, wenn man eine *Beibehaltungsgenehmigung* erwirkt.
.
-- Editiert von Saxonicus am 25.01.2008 19:04:00
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Doppelte Staatsangehörigkeit ist ein endloses Thema. ALLES ist möglich! Grundsätzlich sollte es m.E. nur eine einzige geben, es sind aber auch drei und mehr möglich - siehe Fall Seiner Kaiserlichen Hoheit Dr.Dr.Dr.Dr.Dr.Dr. Dr. Dr. Otto von Habsburg, vormals CSU-Europaabgeordneter mit vier Reisepässen.
@ Stefan Gropengießer
Laut Abstammungsprinzip steht Dir natürlich die doppelte Staatsangehörogkeit (deutsch und serbisch) zu.
Dabei solltest Du aber nicht außer acht lassen, daß eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten beinhaltet.
Bei Aufenthalt in Serbien zählt dann nur die serbische Staatsangehörigkeit und die deutsche Auslandsvertretung kann Dir in Problemfällen keinerlei Beistand angedeihen lassen.
Es kann Dir durchaus zugemutet werden, Deinen serbischen Wehrdienst abzuleisten.
Wenn Du dann vielleicht einmal die serbische Staatsangehörigkeit aufgeben willst, ist die Entlassung nur mit erheblichen Entlassungskosten verbunden (m.W. 2500 €uro).
Du solltest es Dir deshalb gründlich überlegen, ob der Nutzen einer zweiten Staatsangehörigkeit die damit verbundenen Risiken und Pflichten aufwiegt.
Das Problem ist doch: Hier geht es um die Anerkennung der Vaterschaft. Diese wirkt doch auf den Geburtszeitpunkt zurück, das heißt, der Anerkennende ist nicht erst seit jetzt Vater, sondern schon seit der Geburt des Kindes.
Bei einem deutschen Vater hätte das auch Auswirkungen auf die Staatsbürgerschaft des Kindes, wenn es vorher noch nicht deutsch war. Egal wie alt das Kind ist.
Kann natürlich jetzt nicht sagen, wie die Serben das sehen, aber anscheinend ist hier irgendeine Einwilligung des Kindes erforderlich, damit es die Staatsbürgerschaft des Vaters erhält. Das könnte man durchaus als eine freiwillige Handlung ansehen, die dann nach § 25 StAG den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft zur Folge hat. Daher ja mein dringender Rat, das vorher mit den deutschen Behörden zu besprechen und am besten zur Sicherheit einen Beibehaltungsgenehmigung beantragen.
Zwischenfrage: Ist das Kind schon volljährig?
Und warum ist es wichtig, das man "offiziell" die Anerkennung erhält? Die hattest du ja die ganzen Jahre nicht und konntest damit durchaus gut leben.
Oder geht es hier um eine zu erwartende Erbschaft durch den Vater?
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