Darf die Polizei, um eine Abschiebung durchzusetzen, auch die Haustür unbeteiligter Dritter beschädi

27. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
walter55123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf die Polizei, um eine Abschiebung durchzusetzen, auch die Haustür unbeteiligter Dritter beschädi

Guten Tag,

wir haben einen Flüchtling bei uns aufgenommen. Wir sind eine normale Familie. Wir kommen z.B. nicht aus einer Helfer- Szene . Der Kontakt lief per Zufall.

Jedenfalls hat uns unser Flüchtling gefragt, ob, wenn die Polizei ihn abholen und zur Abschiebung mitnehmen will, auch die Haustür mit Gewalt aufbricht, sollte ihr die Tür nicht geöffnet werden oder nicht?

Wir wohnen in einem Einfamilienhaus und habe ihm ein freies Zimmer gegeben.

Ich kenne mich nicht aus und frage darum für ihn hier: Darf die Polizei, um eine Abschiebung durchsetzten zu können, unsere Haustür aufbrechen? Für den Fall, dass niemand auf das Klingeln um 6.00 Uhr in der Früh reagiert.

Vielleicht spielt das Bundesland ( Stichwort Bayern) noch eine Rolle. Wir leben in Berlin.

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33 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von walter55123):
Darf die Polizei, um eine Abschiebung durchzusetzen, auch die Haustür unbeteiligter Dritter beschädigen

Mal davon abgesehen das man hier als Wohnungsgeber des Täters kein unbeteiligter Dritter ist, darf die Staatsgewalt bei der Festnahme durchaus notwendige, angemessene Gewalt anwenden. Sowohl gegen Sachen als auch gegen Menschen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32193 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von walter55123):
Darf die Polizei, um eine Abschiebung durchsetzten zu können, unsere Haustür aufbrechen? Für den Fall, dass niemand auf das Klingeln um 6.00 Uhr in der Früh reagiert.
Bevor die Bundespolizei klingelt, sind schon im Fall des Falles sehr viele Aufforderungen vergangen. Türen aufbrechen ist nicht dabei.
Das Wort Abschiebung macht vielen Angst. Vielleicht kann man dem Flüchtling, der bei euch wohnt, etwas erklären...
WER überhaupt von Abschiebung betroffen sein könnte. Je nach Status. Je nach Herkunftsland.
WANN das erste Mal Post kommt.
WAS in dem Schreiben steht.
Damit können meist viele Ängste schon beseitigt werden.

Berlin schiebt sehr wenige Ausländer ab. Hierzu lesenswert, wenn auch älter:
http://www.zeit.de/2015/42/abschiebung-fluechtlinge-berlin/seite-2

Welchen Status hat *euer* Flüchtling? Was sagt sein derzeitiger Ausweis der Ausländerbehörde? Könnte er überhaupt von einer Abschiebung bedroht sein?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
walter55123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

,,...als Wohnungsgeber des Täters kein unbeteiligter Dritter ist..."

Das habe ich aber anderes erlebt. Kenne Bekannte, die haben nur deshalb ihre Eingangstür VOR dem Ende eines langjährigen Ermittlungsverfahren gegen einen Mieter ersetzt bekommen, weil sie ,,unbeteiligte Dritte" in dem Verfahren sind. Sonst hätte die , wie der Betroffener selbst, erst das Verfahrensende abwarten müssen, um Schadenersatz prüfen lassen zu können.

Und ,,Täter" klingt zwar spektakulär, aber ist in unserem Zusammenhang tendenziös.

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#4
 Von 
walter55123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Anami

Vielen Dank für den Hinweis zur Rechtsberatung. Wir haben mit ihm am Freitag einen Termin in der Sache.

,,Berlin schiebt sehr wenige Ausländer ab."

Darum habe ich das Bundesland erwähnt. Denn er hat uns zwei Fälle aus Bayern genannt. Einmal ein Vollzeit-Beschäftiger Afghane und dann , auch ein Afghane, der aus der Schule, vor den Augen seiner Mitschüler, raus geholt wurde. Im ersten Fall haben Arbeitskollegen, Arbeitgeber und der Kleinstadtbürgermeister sich noch versucht, für ihn einzusetzen und in dem zweiten Fall hat die Polizei sich mit Jugendlichen und Kinder aus dieser Schule geprügelt, weil die die Abfahrt der Polizeiautos vom Schulgelände verhindern wollten.

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#5
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Das hätte man sich doch auch alles ersparen können.
Einer Abschiebung geht immer ein gerichtliches Urteil voraus.
Ein oder auch mehrere Gerichte haben dem Abzuschiebenden das Aufenthaltsrecht abgesprochen und seine Ausreisepflicht verfügt. Somit stand ihm ausreichend Zeit zur Verfügung seine Belange zu regeln und auszureisen.

Das hat er nicht getan und Ihr habt ihn dabei sogar noch unterstützt. Insofern habt Ihr Euch ebenfalls strafbar gemacht und könnt demzufolge auch nicht erwarten, dass man das akzeptiert. Für die Folgen die sich daraus ergeben, seid Ihr deshalb selber verantwortlich.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32193 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
als Wohnungsgeber des Täters kein unbeteiligter Dritter ist,
Es ist hier fraglich, ob es einen Täter gibt.
Selbst, wenn der Flüchtling von Abschiebung bedroht sein sollte, weil er anderen Aufforderungen nicht nachgekommen ist, ist das Aufbrechen von Türen kein Mittel.

@TE
Gehts euch um eure Haustür oder um die Situation eures Flüchtlings?
War der andere Mieter denn eine abzuschiebende Person?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
walter55123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Anami

,,Welchen Status hat *euer* Flüchtling? Was sagt sein derzeitiger Ausweis der Ausländerbehörde? Könnte er überhaupt von einer Abschiebung bedroht sein?"

Das ist ein homosexueller Iraner. Die Mullahs lassen Homos bevorzugt an Baukrähen aufhängen.

https://www.youtube.com/watch?v=rYeatNnx-60

Eine konkrete Abschiebungsankündigung gibt es nicht. Zu Deinen anderen Fragen, kann ich Dir keine Infos geben. Am Freitag geht es in die Rechtsberatung, da wird er eh alles an Unterlagen mitbringen.

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#9
 Von 
walter55123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Neuanmeldung ya 380

Diese juristischen Zwischenschritte gibt es noch nicht. Er vermutet wohl, dass er als Iraner kaum Chance hat, hier dauerhaftes Asyl zu bekommen. Ihm geht es eher um ein was- wäre - wenn .

@ Anami

Uns geht es um den Menschen. Die Tür ist nicht so wichtig.

In dem Fall mit dem Bekannten und deren Anspruch auf Schadenersatz für eine aufgesprengte Hauseingangstür, ist der Hintergrund keine Geschichte im Asylbereich, sondern ein Ermittlungsverfahren auf Grundlage von Strafrecht.

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#10
 Von 
walter55123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Neuanmeldung ya 380

Achgottchen. Beihilfe. Der eine spricht von ,, Täter" und der andere kommt mit Beihilfe.

1. Der Mann hat einen legalen Status noch bis August.

2. Wenn wir den in eine Rechtsberatung bringen, ist das keine Beihilfe.

3. Einfach mal den Ball flach halten.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von walter55123):
Das habe ich aber anderes erlebt.

Echt?

Hier
Zitat (von walter55123):
Kenne Bekannte, die haben nur deshalb ihre Eingangstür VOR dem Ende eines langjährigen Ermittlungsverfahren gegen einen Mieter ersetzt bekommen,

scheint aber doch genau das passiert zu sein, das die Türe aufgebrochen wurde.

Im übrigen ist es ein Unterschied, ob der Wohnungsgeber nur Vermieter der Wohnung ist, oder der Wohnungsinhaber.


Zitat (von walter55123):
Und ,,Täter" klingt zwar spektakulär, aber ist in unserem Zusammenhang tendenziös.

Illegaler Aufenthalt ist soweit mir bekannt eine Straftat.



Zitat (von walter55123):
Eine konkrete Abschiebungsankündigung gibt es nicht.

Gab es denn überhaupt schon ein negatives Verfahren?

Ansonsten sollte man sich eventuell mal über andere - wichtigere Sachen - Gedanken machen als über aufgebrochenen Türen. Ein Pferd von hinten aufzu zäumen ist seltne produktiv.



Zitat (von Anami):
ist das Aufbrechen von Türen kein Mittel.

Naja, das wird von den zuständigen mitunter ganz anders gesehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von walter55123):
Einfach mal den Ball flach halten.

Den Ratschlag mal selber beherzigen ...
Es gibt also - entgegen des Eingangspostings - gar keinen Grund über aufgebrochene Türen zu diskutieren ... :bang:



Zitat (von walter55123):
Wenn wir den in eine Rechtsberatung bringen, ist das keine Beihilfe.

Nö, hat auch niemand behauptet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32193 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Das hat er nicht getan und Ihr habt ihn dabei sogar noch unterstützt.
Bitte lies doch, was der TE hier deutlich schreibt. Der dort aufgenommene Flüchtling ist gar kein Afgahne und auch nicht in Bayern. Er hat auch keine Ausreisepflicht... :kotz:
Mein Gott, immer deine *Peitschen*--- :bang:
und uralte Rechtsprechung... :crazy:

Zitat (von walter55123):
Das ist ein homosexueller Iraner.
Dann läuft sein Asylverfahren noch? Er erhält wahrscheinlich alle 3 oder 6 Monate eine Aufenthaltsgestattung während des Asylverfahrens? Er hat aber gute Chancen... das kann man ihm zumindest guten Gewissens sagen.

Ähnlich, aber anderes Bundesland, welches auch fast nicht abschiebt. Nicht in den Iran:
2 Iraner, seit 14/16 Monaten in der Gestattung während des Asylverfahrens. Seit 4/6 Monaten in der EQ bzw. dualen Ausbildung. Jetzt eigene Wohnung. Weiterhin Gestattung, von der Ausländerbehörde stets *gute Punkte* in der Akte. Insgesamt gute Bleibeperspektiven.
Man nennt es bei uns schon *Spurwechsel*, obwohl die Politik noch knausert.

Abschiebungen nach Afghanistan sind ein Politikum. Stimmt. Trifft doch nicht auf Iraner zu. Und nicht auf Berlin.

Wenn der Iraner bis August seinen Aufenthaltsstatus hat, wird ihm eine Rechtsberatung nicht viel bringen.
Vielleicht hilft ihm aber die Aussage, dass er vorerst und bis zum Ende des Asylverfahrens nicht von Abschiebung bedroht ist.
Ein Asylverfahren muss beendet werden... wie auch immer.
Wenn das negativ ist, erhält die Person eine Duldung. Längst noch nichts mit Abschiebung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
walter55123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Harry van Sell

,,Echt?"

Ja.

,,scheint aber doch genau das passiert zu sein, das die Türe aufgebrochen wurde."

Falscher Punkt. Sie sagten, dass wir keine ,,unbeteiligten Dritten " sind. Das Beispiel zeigt, dass es ,,unbeteiligter Dritte" sind, weil sie sonst ihren Schaden erst am Ende beglichenen bekommen hätten.

,,Illegaler Aufenthalt ist soweit mir bekannt eine Straftat."

Testinterpretation: Der Mann ist nicht illegal hier.

,, Ein Pferd von hinten aufzu zäumen ist seltne produktiv."

Eben.

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#15
 Von 
walter55123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Harry van Sell

,,Nö, hat auch niemand behauptet."

Darum auch der Link zu einem Urteil, in welchem es um Beihilfe geht. LOL.


Warum schreiben Sie mir? Warum so emotional?

Ab jetzt bitte ich Sie, mir keine Kommentare mehr zu schicken.

Im Gegensatz zu Ihnen möchte ich hier etwas lernen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von walter55123):
wir haben einen Flüchtling bei uns aufgenommen. Wir sind eine normale Familie. Wir kommen z.B. nicht aus einer Helfer- Szene . Der Kontakt lief per Zufall.

Zunächst hat sich der Flüchtling in der ihm zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten und darf sich nicht nach eigenen Belieben einen anderen Aufenthaltsort, womöglich noch in einem anderen Bundesland, suchen ohne Zustimmung der dafür zuständigen Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
walter55123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Anami

Ich bedanke mich für Ihre Geduld und Sachlichkeit.

Im Gegensatz zu den beiden anderen Herren haben Sie sich die Mühe gemacht und sind auf MEINE Frage eingegangen, statt von irgendwelchen Illegalen zu schreiben bzw. mich über kriminelle Beihilfe via Link-Beispiele zu belehren.

Ich lese mir später Ihre Kommentare noch einmal in Ruhe durch.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
walter55123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Neuanmeldung ya 380

,,Zunächst hat sich der Flüchtling in der ihm zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten und darf sich nicht nach eigenen Belieben einen anderen Aufenthaltsort, womöglich noch in einem anderen Bundesland, suchen ohne Zustimmung der dafür zuständigen Behörde."

Wie kommen Sie darauf, dass er sich bei uns im Haus illegal aufhält?

Noch einmal: der Mann ist nicht illegal in Deutschland. Der Mann ist nicht illegal in Berlin. Der Mann ist nicht illegal in unserem Haus.

Und da sie grade online sind: Wie darf ich Ihren Link - an mich adressiert - verstehen? In dem verlinkten Urteil geht es um Beihilfe und Unterstützung bei einer Straftat !!!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16526 Beiträge, 9304x hilfreich)

Die Ausgangsfrage war:
Darf die Polizei, um eine Abschiebung durchsetzten zu können, unsere Haustür aufbrechen?
Und da ist die Antwort "Ja" - allerdings ist man ja von einer Abschiebung noch sehr weit entfernt. Aber *wenn* eine Abschiebung anstehen würde, dürfte auch die Tür aufgebrochen werden.

Dann ging es um die "unbeteiligten Dritten":
*Wenn* irgendwann in ferner Zukunft mal der Zustand erreicht werden würde, dass eine Abschiebung anstehen würde, und *wenn* Sie dann diese Abschiebung durch Beherbergung des dann abzuschiebenden Flüchtlings verhindern würden, dann wären Sie kein "unbeteiligter Dritter" mit der Folge, dass ein Ersatz für die aufgebrochene Tür entweder sehr spät oder gar nicht fließt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32193 Beiträge, 5658x hilfreich)

Der User kennt sich (eigentlich) gut im Ausländerrecht aus. Immer öfter aber schreibt er eher unpassend oder schlimmer noch, sehr abfällig und schon fast ***isch.

Einfach ignorieren.
Schliesslich haben wir gerade deutschlandweit die Wochen gegen Rassismus.

Alles Gute!
Und durchaus mal bei der *Helfer-Szene* nachfragen. ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat:
Darf die Polizei, um eine Abschiebung durchzusetzen, auch die Haustür unbeteiligter Dritter beschädigen


Wenn Ihr einen ausreisepflichtigen Ausländer bei Euch aufnehmt und die Polizei daran hindert, den der Abschiebung zuzuführen, seid Ihr alles - aber keine "unbeteiligten Dritten".

-- Editiert von eh1960 am 27.03.2019 13:49

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von walter55123):
Und da sie grade online sind: Wie darf ich Ihren Link - an mich adressiert - verstehen? In dem verlinkten Urteil geht es um Beihilfe und Unterstützung bei einer Straftat !!!

Eben.

Der illegale Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland ist eine Straftat. Reist der Ausländer nicht aus, obwohl er vollziehbar ausreisepflichtig ist, macht er sich strafbar.
Wenn Sie ihm dabei helfen, z.B. in dem Sie den Vollzug einer Abschiebung behindern oder verhindern, machen Sie sich der Beihilfe zu dieser Straftat schuldig, und wer Beihilfe zu einer Straftat leistet, wird gemäß §27 StGB genauso bestraft wie ein Täter dieser Straftat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von walter55123):

1. Der Mann hat einen legalen Status noch bis August.

2. Wenn wir den in eine Rechtsberatung bringen, ist das keine Beihilfe.

Und wieso sollte dann jemand die Tür aufbrechen? Wieso sollte dann überhaupt jemand kommen?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
walter55123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ drkabo @ Anami

Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen für die Beantwortung meiner Frage.

Wir sind eine normale Familie, die einfach einem Menschen hilft und mit dieser ganzen Materie vorher noch nie etwas zu tun gehabt hat. Wir sind weder rechts, noch links.

Dank Ihnen habe ich wieder etwas gelernt. Sehr schön. Das es generell beim Thema Flüchtlinge leider auch zu den üblichen Beißreflexen kommt, gehört wohl zur Folklore.

Noch einmal: Vielen Danke an Sie beide. Der Administrator kann wohl diesen Thread jetzt schließen.

-- Editiert von walter55123 am 27.03.2019 14:00

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32193 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wenn Ihr einen ausreisepflichtigen Ausländer bei Euch aufnehmt
Du hast aber jetzt schon gelesen, wer dort wohnt, oder auch nicht??
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
walter55123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ eh1960

Der Mann hat einfach Angst vor dem möglichen Szenario am Tag X. Darum geht es . Meine Frage dazu ist mir oben beantwortet worden.

Und noch einmal zu dem Link: das Urteil hat weder etwas mit meiner Frage zu tun, noch beschreibt es die Situation von dem Flüchtling, um den es hier geht. Oder finden Sie auch, dass bei Flüchtlingsfragen quasi prophylaktisch schon mal auf mögliche Straftaten abgescannt werden sollte?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32193 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Aber *wenn* eine Abschiebung anstehen würde, dürfte auch die Tür aufgebrochen werden.
Bitte dazu mal die Anweisung oder Rechtsgrundlage. Danke.
Ich hätte sonst kein klares *Nein* geschrieben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von walter55123):
Testinterpretation: Der Mann ist nicht illegal hier.

Was man aber erst in #10 schreibt.
Davor fragt man nur wegen "Tür aufbrechen wegen Abschiebung". Das implziert nicht gerade legalen Aufenthalt.

Wenn man Sachverhalte - warum auch immer - falsch schildert, bekommt man denknotwendigerweise auch falsche Antworten.



Zitat (von walter55123):
Darum auch der Link zu einem Urteil, in welchem es um Beihilfe geht. LOL.

Das zeigt das man den Link nicht gelesen oder den Sachverhalt nicht verstandenen hat.



Zitat (von walter55123):
Warum schreiben Sie mir?

Ich schreibe niemandem, ich kommentiere und stelle mitunter Fragen.



Zitat (von walter55123):
Warum so emotional?

Ich schreibe sachlich, wenn ich emotional schreibe, verwende ich ganz andere Worte.



Zitat (von walter55123):
Wie kommen Sie darauf, dass er sich bei uns im Haus illegal aufhält?

Auch das hat wieder niemand behauptet.

Der Grund ist, das der Satz
Zitat (von walter55123):
Vielleicht spielt das Bundesland ( Stichwort Bayern) noch eine Rolle. Wir leben in Berlin.

impliziert das da 2 Bundesländer und ein Asylbewerber involviert sind.

Kann es sein das man den Sinn eines Meinungs- und Diskussionsforums nicht ganz verstanden hat?



Zitat (von Anami):
Der User kennt sich (eigentlich) gut im Ausländerrecht aus.

Stimmt, "Neuanmeldung ya 380" ist da sehr kompetent.



Zitat (von Anami):
Immer öfter aber schreibt er eher unpassend oder schlimmer noch, sehr abfällig und schon fast ***isch.

Das ist einfach nur Stuß, sorry anders kann man das nicht nennen.
Die (juristische) Realität ist halt nicht so einfach und "heia-popeia" wie sich das manche vorstellen.
Aber das scheint ja inzwischen Standard zu sein, das so was einfaches wie das beachten der Gesetze und einhalten der Regeln dann gleich als "rassistisch" angesehen wird und "Beißreflexe unterstellt werden. Damit disqualifiziert man dann allerdings selbst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
walter55123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Harry van Sell

Das ist nicht richtig. Wie Sie selbst oben lesen können, habe ich uns als ,,unbeteiligte Dritte" bezeichnet und daran haben Sie gezweifelt und darum habe ich das Beispiel von dem Schadenersatz bei den Bekannten gebracht. Ich habe da nichts falsch geschildert, sondern Sie haben die Reihenfolge vertauscht. Zu dem Link über kriminelle Beihilfe: Er ist kein hilfreicher Hinweis auf meine Frage. Unsere Situation passt nicht zu diesem Urteil. Und zu dem illegalen Aufenthalt: wenn ich Hinweise zu Illegalität unseres Mitbewohners bekomme, obwohl er sicht nicht unberechtigt bei uns aufhält, warum soll ich dann nicht anmerken, dass das einfach falsch ist? Der Mann hat einen legalen Status! Aber tun Sie mir den Gefallen und schreiben Sie mir nicht mehr. Ich betrachte unsere Unterhaltung für beendet und werde auf Ihre nächste Nachricht an mich, nicht mehr antworten. Wir wiederholen uns ja auch nur noch.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32193 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist einfach nur Stuß, sorry anders kann man das nicht nennen.
Ich lese, seit ich hier im Forum bin, alle Beiträge von @Ya380. Ich kenne auch frühere Beiträge aus anderem Forum.
Ich will hier auch lernen.
Trotzdem lesen sich seine neueren Beiträge häufig ganz anders. Und es sollte mir erlaubt sein, dass hier anzumerken.

Da aber die Hauptfrage des TE beantwortet ist, könnte die Mod. hier schließen.
Ich werde evtl. anders erfahren, ob das Aufbrechen von Haus-und Wohnungstüren in diesen Fällen erlaubt ist.
Und zur Beruhigung: Es besteht auch bei mir kein aktueller Fall wegen eines illegalen Aufenthaltes in D. Bei keiner Person.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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