Hallo zusammen,
ich habe meine Eltern aus der Ukraine seit 2022 hier bei uns.
Ich selbst bin seit 12 Jahren deutscher Staatsbürger. Meine Eltern sind pflegebedürftig, meine Mutter sitzt im Rollstuhl, mein Vater ist schwer Herzkrank. Sie sind beide Mitte 70 und Rentner.
Sie wohnen hier bei uns und haben sich mittlerweile gut eingelebt. Sie machen sich nur viele Sorgen, dass sie irgendwann nach dem Krieg wieder zurück müssen.
Sie brauchen mittlerweile aber meine Hilfe als Tochter. Sie kommen dort alleine nicht mehr klar.
Ich wollte jetzt mal mit der Ausländerbehörde sprechen, welche aufenthaltstitel für sie in Frage kommen. Aber vorab, kennt ihr ähnliche Fälle?
Es gibt ja den §36 für Härtefälle. Leider können sie ihre ukrainische Rente hier nicht abrufen, haben daher kein eigenes Einkommen.
Wie wäre das beste Vorgehen? Anwalt, oder erstmal bei der Ausländerbehörde vorsprechen?
Daueraufenthalt Eltern aus der Ukraine
Notfall?
Notfall?
Welche Aufenthaltserlaubnis/AE haben sie denn jetzt?ZitatSie machen sich nur viele Sorgen, dass sie irgendwann nach dem Krieg wieder zurück müssen. :
Auf jeden Fall und sehr häufig wurden die AE nach § 24 AufenthG erteilt. Diese AE gelten zunächst bis 4.3.25.
Das ist der vorübergehende Schutz.
Bisher sind keine Bestrebungen von deutschen Stellen bekannt, diesen Schutz enden zu lassen.
Ich meine, solche Fragen kann und wird die ABH nicht beantworten. Die Behörde weiß selbst auch nicht, was nach dem 4.3.25 gelten wird.ZitatIch wollte jetzt mal mit der Ausländerbehörde sprechen, welche aufenthaltstitel für sie in Frage kommen. :
Ihr seid als engste Verwandte bisher für deine Eltern aufgekommen?Zitathaben daher kein eigenes Einkommen. :
Wo sind sie krankenversichert?
nach welchem Gesetz?ZitatEs gibt ja den §36 für Härtefälle. :
Ich teile die Einschätzung meiner Vorschreiberin. Der Status nach Ende der bisherigen Ukraine-Regelung ist zu klären, und das kann man erst, wenn die neue Regelung vorliegt. Wenn keine neue Regelung kommt, dann wird es schwierig. Zwar gibt es diese Härtefallregelung im AufenthG; allerdings stoßen wir da auf das Problem, dass Alter und typische Altersbeschwerden in der Regel kein Grund für einen Verbleib in Deutschland sind. Etwas anderes könnte sich dann ergeben, wenn hier die finanzielle Versorgung inklusive Krankenkasse sichergestellt ist.
wirdwerden
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Die jetzt gültige Verordnung trat am 28.11. 2023 in Kraft.
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO
Es wird *gemunkelt*, dass es eine Folge-VO geben soll. Ob die Verantwortlichen wieder Ende November abwarten, ist unbekannt.
Der mir bekannte Härtefall-§ im AufenthG ist der § 23 a AufenthG.
Ohne Nachfolgeregelung würde das Hunderttausende Geflüchtete betreffen, die ABH würden kollabieren.
Wenn der Lebensunterhalt der Eltern nicht durch ihre Rente sichergestellt werden kann und das Einkommen der Tochter nicht ausreicht, könnte über Grundsicherung nach SGB XII, Kapitel 4 vom Sozialamt nachgedacht werden.
Die Frage der Kranken-und Pflegeversicherung und nach einer Verpflichtungserklärung stellt sich dann auch.
Warum kann man die Rente nicht abrufen/nicht transferieren? Gibts dafür Nachweise?
Jedes Sozialamt würde vorrangig auf die ukrainische Rente verweisen.
Unsere Gedanken gehen ja in eine ähnliche Richtung. Der Ist-Zustand wird immer nur für kurze Zeiträume geregelt werden; ist eben von der Entwicklung in der Ukraine abhängig. Nur, irgendwann wird das vorbei sein. Deshalb meine Überlegung, ob man nicht jetzt schon die Weichen anders stellen kann. Ganz ohne Druck.
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