Hallo,
ich habe eine Frage: Es geht um meine Schwägerin, sie ist Portugiesin und lebt seit 2 Jahren bei ihrem Bruder hier in Deutschland. Er hat unbegrenzten Aufenthalt, er ist mit mir verheiratet, ich bin Deutsche, wir leben schon seit mehr als 30 Jahren hier.
Da meine Schwägerin eine psychische Krankheit hat, haben wir einen Antrag für eine Arbeit in einer Werkstatt für psychisch behinderte Menschen bei der Arbeitsagentur gestellt. Nach langem Hin und Her, möchten sie jetzt. noch von ihr einen Daueraufenthaltsnachweis.
Da sie noch nie hier gearbeitet hat, von einer portugiesischen kleinen Invalidenrente bei uns lebt, erst 2 Jahre hier ist, lautet meine Frage, ob sie aufgrund ihrer Behinderung und weil ihr Bruder hier Daueraufenthalt hat, ein Recht auf Daueraufenthalt bekommen könnte?
Sie kann nicht mehr in Portugal leben, da sie sie keine Familienangehörige mehr hat, bisher lebte sie zusammen mit ihren Eltern, die sie in allem unterstützten aber verstorben sind. Ohne Familienanschluss ist es für sie äußerst schwer.
Vielen Dank für eine Antwort!!!
-- Editiert von Moderator am 08.06.2018 08:38
-- Thema wurde verschoben am 08.06.2018 08:38
Daueraufenthaltsrecht
7. Juni 2018
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Frage vom 7. Juni 2018 | 19:10
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Daueraufenthaltsrecht
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#1
Antwort vom 7. Juni 2018 | 19:15
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ich denke deine Frage gehört in das Unterforum Ausländerrecht.
edy
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