De-tr Notwendigkeit eines Aufenthalttitels

1. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
HTC38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)
De-tr Notwendigkeit eines Aufenthalttitels

Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich der Lage eines doppelstaatlers (De-tr).
Nehmen wir an Person A ist neben deutscher auch türkischer Staatsbürger wie oben beschrieben.Als Türke braucht A eine Aufenthaltserlaubnis (neue Aufenthaltskarte). Diese Karte ist genauso lang gültig wie der Tr Pass, bzw nur in Verbindung des Passes gültig.

Muss A immer einen gültigen tr. Pass bzw eine Karte haben obwohl er auch deutscher Staatsbürger ist.
Rechtlich gesehen ist sein Aufenthalt doch durch die deutsche Staatsangehörigkeit rechtens.

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10 Antworten
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#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Als deutscher Staatsbürger braucht er natürlich keinen Aufenthaltstitel, dass er nebenher noch türkischer Staatsbürger ist, spielt da keine Rolle. Es interessiert nicht. In Deutschland ist er Deutscher.

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#2
 Von 
HTC38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Als deutscher Staatsbürger braucht er natürlich keinen Aufenthaltstitel, dass er nebenher noch türkischer Staatsbürger ist, spielt da keine Rolle. Es interessiert nicht. In Deutschland ist er Deutscher.


Danke für die Antwort.

Sprich wenn A wohnhaft in Deutschland ist, muss er nicht zwangsläufig seinen Pass (türkischen) erneuern lassen und in Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte sein.

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#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Sprich wenn A wohnhaft in Deutschland ist, muss er nicht zwangsläufig seinen Pass (türkischen) erneuern lassen und in Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte sein.

Nein, muss er nicht.

Als Deutscher bleibt die andere Staatsangehörigkeit bei seinen Aufenthalt in Deutschland ohnehin ohne Belang.

Wie das von den Türken bei Besuchen in der Türkei gesehen wird, ist eine andere Sache.

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#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Unbedingt beachten solltest Du allerdings, dass die Ein- und Ausreise in/nach der Türkei oder Deutschland auf jeden Fall mit dem jeweiligen Pass erfolgen muss und das Du dort nicht konsularische Hilfe des anderen Staates in Anspruch nehmen kannst.

in allen anderen Ländern bleibt es Dir aber unbenommen, welchen Pass Du benutzt.

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#6
 Von 
HTC38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Unbedingt beachten solltest Du allerdings, dass die Ein- und Ausreise in/nach der Türkei oder Deutschland auf jeden Fall mit dem jeweiligen Pass erfolgen muss und das Du dort nicht konsularische Hilfe des anderen Staates in Anspruch nehmen kannst.
in allen anderen Ländern bleibt es Dir aber unbenommen, welchen Pass Du benutzt.



mmh ok, also darf ein ein Doppelstaatler nicht mit einem Person in die Türkei einreisen, obwohl das jemand der lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit hat dürfte ?
Wieso verlangt denn die Türkei unbedingt den türkischen Pass wenn die Person doch einreisen dürfte wenn er nur einen pass in dem Fall den deutschen hätte.

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#8
 Von 
HTC38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von flottegabi):
Das musst du in einem türkischen Forum fragen. Die Türkei ist ja nicht das was man einen Rechtsstaat nennt.
Und vor allen nicht mehr in der öffentlichkeit Lachen - als Frau - könnte Probleme geben
Frage mich woran dieTürkei einen Türken erkennt wenn der einen deutschen Pass zeigt



DIESE ANTWORT WAR SO UNPASSEND/UNANGEBRACHT…
Deine Meinung kannst du echt für dich behalten. Ja und die türkischen Frauen, die lachen alle nicht in der Türkei wenn doch werden sie abgeschoben und landen im tiefste Regenwald...

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#10
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Wieso verlangt denn die Türkei unbedingt den türkischen Pass wenn die Person doch einreisen dürfte wenn er nur einen pass in dem Fall den deutschen hätte.

Das betrifft nicht nur Türken, sondern alle Mehrstaater und entspricht internationalen Recht.

Sofern man die Staatsangehörigkeit des zu bereisenden Landes innehat, muss man dort auch mit dem entsprechenden Pass ein- und ausreisen. Die anderen Staatsangehörigkeiten treten in den Hintergrund und spielen beim Aufenthalt in dem Staat dessen Staatsangehörigkeit man (neben einer oder mehreren anderen) besitzt keine Rolle. Man kann dann auch keine Hilfe oder Beistand der Vertretungen dieser anderen Staaten in Anspruch nehmen.
So betrifft das z.B. häufig im Iran lebende Ausländerinnen, die durch die Eheschließung mit einem Iraner automatisch die iranische Staatsangehörigkeit erhalten haben. Sie haben keinerlei Möglichkeiten Hilfe oder Beistand von der konsularischen Vertretungen ihres Herkunftsstaates zu verlangen oder zu bekommen.

Zitat:
Frage mich woran die Türkei einen Türken erkennt wenn der einen deutschen Pass zeigt.

Es wäre nicht rechtens und ein Gesetzesverstoß.
Ich bin auch schon bei Rot über die Straße gegangen und nicht bestraft worden. Rechtens war es trotzdem nicht, es bleibt ein Gesetzesverstoß.

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