Ich bin im Vereinigten Königreich geboren, britischer Staatsangehöriger und wurde 2018 zusätzlich eingebürgert, sodass ich heute auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Ich lebe in Deutschland.
Nun möchte ich in Österreich heiraten. Das österreichische Standesamt hat mir mitgeteilt, dass es sich bezüglich des Ehefähigkeitszeugnisses an das zuständige deutsche Standesamt wenden wird.
Für die österreichische Eheschließung werde ich außerdem die erforderliche Bescheinigung bzw. Affirmation über meinen Familienstand von der Britischen Botschaft in Wien vorlegen. Easy!
Meine Frage ist nun:
Kann es sein, dass das deutsche Standesamt zusätzlich noch Unterlagen oder Nachweise von britischer Seite verlangt, obwohl ich deutscher Staatsangehöriger bin und in Deutschland lebe?
Oder wird das deutsche Standesamt in einer solchen Konstellation in erster Linie meine deutsche Staatsangehörigkeit berücksichtigen und die bereits vorhandenen deutschen Personenstands- und Scheidungsunterlagen heranziehen?
Hintergrund meiner Frage ist, dass das Vereinigte Königreich kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt. Für britische Staatsangehörige in Deutschland wird stattdessen häufig ein Befreiungsverfahren von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durchgeführt. Da ich jedoch zusätzlich deutscher Staatsangehöriger bin und ohnehin bereits eine britische Bescheinigung für Österreich vorlegen werde, frage ich mich, ob ein solches Verfahren hier überhaupt erforderlich wäre.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit einer Eheschließung in Österreich?
Deutsch-britischer Doppelstaatsbürger: Ehefähigkeitszeugnis für Heirat in Österreich
31. Mai 2026
Thema abonnieren
Frage vom 31. Mai 2026 | 11:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsch-britischer Doppelstaatsbürger: Ehefähigkeitszeugnis für Heirat in Österreich
#1
Antwort vom 1. Juni 2026 | 08:37
Von
Status: Unbeschreiblich (42570 Beiträge, 14755x hilfreich)
Das deutsche Standesamt wird das nach Österreich im Wege der Amtshilfe liefern, was von dort angefordert wird.
wirdwerden
#2
Antwort vom 1. Juni 2026 | 08:52
Von
Status: Unparteiischer (9898 Beiträge, 2081x hilfreich)
Zitat :Da ich jedoch zusätzlich deutscher Staatsangehöriger bin und ohnehin bereits eine britische Bescheinigung für Österreich vorlegen werde, frage ich mich, ob ein solches Verfahren hier überhaupt erforderlich wäre.
ich denke, es wird nicht erforderlich sein
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Juni 2026 | 11:02
Von
Status: Schlichter (7556 Beiträge, 1706x hilfreich)
Zitat :Kann es sein, dass das deutsche Standesamt zusätzlich noch Unterlagen oder Nachweise von britischer Seite verlangt, obwohl ich deutscher Staatsangehöriger bin und in Deutschland lebe?
Wäre es nicht das sinnvollste, das betreffende Standesamt zu fragen? Einfach mal anrufen?
Denn... was hilft es, wenn ein schlaues WWW-Forum meint "Nö, das verlangen die nicht!" ... aber das Standesamt sagt: "Doch, das wollen wir haben!"
#4
Antwort vom 1. Juni 2026 | 12:04
Von
Status: Philosoph (13437 Beiträge, 4804x hilfreich)
Wenn es von Britischer Seite eh nicht mehr als das hier gibt ->
Zitat :...die erforderliche Bescheinigung bzw. Affirmation über meinen Familienstand von der Britischen Botschaft in Wien vorlegen.
wäre es dann nicht eventuell hilfreich, dieses dem deutschen Standesamt mit dem Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis (unaufgefordert) mitzuschicken?
Erspart im Zweifel viel Zeit für "Hin und Her".
-- Editiert von User am 1. Juni 2026 12:05
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.751
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten