Deutsche Einbürgerung

2. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
jaso123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Deutsche Einbürgerung

Hallo zusammen,

ich frage mich wie folgende Situation rechtlich gesehen aussehen würde.Ein Ausländer Iranischer Herkunft wird im Jahre 1990 in Deutschland(Köln) geboren. Die Mutter kam als Flüchtling aus dem Iran und entschied sich bei der Geburt des Kindes nicht für die Deutsche Staatsangehörigkeit. Das Kind besaß nun bis zum 18ten Lebensjahr das reisedokument(schengener abkommen). Die Mutter kümmerte sich nicht um einen Iranischen Pass und der Vater gilt als Unbekannt in Deutschland. Das selbe gilt für die Iranische Botschaft. Die Eltern sind nicht verheiratet. Das Kind ist schließlich 23 und absolviert einen Realschulabschluss. Anschließend ist es ein Jahr in einer Ausbildung und aktuell macht es Abitur. Nach Ablauf des Reisedokuments wird dem Jugendlichen mit dem 18ten Lebensjahr im Rathaus dieser entzogen mit der Begründung, dass dieser ja nur bis zum 18ten Lebensjahr gelte. Auf die Frage was nun jetzt geschehe wird gesagt, dass er sich um einen Iranischen Ausweis kümmern solle. Es wird zwar ein Ausweisersatz erstellt für ein halbes Jahr, aber nur mit der Vorlage sich um die Iranische Staatsbürgerschaft zu kümmern. Anschließend geht der Jugendliche zum Einbürgerungsamt. Dieses sagt ihm, dass er ohne gültigen Ausweis keine Einbügerung beantragen könne und sich ans Iranische Konsulat wenden solle. Er soll entweder mit dem Iranischen Pass wieder kommen oder das graue Reisedokument beantragen, wenn die Iranische Botschaft ihm bescheinigt, dass er keine Möglichkeit hat einen Iranischen Pass zu erlangen. Die Situation ist ab hier heikel. Der Vater des Jugendlichen hat alle für die Iranischen Botschaft relevanten Unterlagen gefälscht, wie die Vaterschaft. Die Mutter des Jugendlichen schickt diese Unterlagen ein und die Botschaft bestätigt dies. Anstatt sich um seinen Fall zu kümmern, will die Botschaft nach dem Vater suchen, der untergetaucht ist und garantiert unauffindbar ist! Er befindet sich weder im Iran noch in Deutschland. benchpoint: Der Jugendliche hat einen abgelaufenen Ausweisersatz und kann sich somit nicht mal mit einem gültigen Ausweis ausweisen (Polizeikontrollen etc.), das Deutsche Einbürgerungsamt braucht einen gültigen Ausweis, das Rathaus stellt ihm keinen Ausweisersatz mehr aus (mit diesem ist keine Einbürgerung möglich), solange er nicht beweisen kann, dass er keine Rechte auf eine Iranische Staatsbürgerschaft habe. Die Iranische Botschaft wiederrum will jetzt erst mal nach dem Vater suchen und kümmert sich nicht um die unangenehme Lage des Jugendlichen, der nun nichts in der Hand hat, trotz Geburt in Deutschland, trotz angehendem Abitur. Was kann man in so einem Fall tun?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
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Die Mutter kam als Flüchtling aus dem Iran und entschied sich bei der Geburt des Kindes nicht für die Deutsche Staatsangehörigkeit.


Was soll das heißen ?
Durch die bloße Geburt in Deutschland kann man keine deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Zumindest nicht zur damaligen Zeit und in der geschilderten Konstellation sowieso nicht.

Zitat:
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Das Kind ist schließlich 23 und absolviert einen Realschulabschluss.


Mit 23 ist man kein Kind mehr und auch kein Jugendlicher, sondern eine erwachsenen Person. Da hätte er sich schon wesentlich eher darum kümmern müssen. Mit zunehmender Zeit wird die Sache immer schwieriger (und teurer).
Leider fallen die Versäumnisse der Eltern, hier die der Mutter, den Kindern irgendwann vor die Füße. Allerdings sollte er inzwischen in seinem Alter schon so viel Verstand besitzen, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.


Zitat:
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Der Jugendliche hat einen abgelaufenen Ausweisersatz und kann sich somit nicht mal mit einem gültigen Ausweis ausweisen (Polizeikontrollen etc.), das Deutsche Einbürgerungsamt braucht einen gültigen Ausweis, das Rathaus stellt ihm keinen Ausweisersatz mehr aus (mit diesem ist keine Einbürgerung möglich), solange er nicht beweisen kann, dass er keine Rechte auf eine Iranische Staatsbürgerschaft habe.



Wenn ihm die iranische Botschaft bescheinigt, dass er (trotz iranischer Mutter) die IR-Staatsangehörigkeit nicht besitzt, dann bekommt er einen Ausweis für Staatenlose, mit dem er sich, sofern er alle Voraussetzungen erfüllt, nach gegebener Zeit auch einbürgern lassen kann

Zitat:
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Die Iranische Botschaft wiederrum will jetzt erst mal nach dem Vater suchen und kümmert sich nicht um die unangenehme Lage des Jugendlichen, der nun nichts in der Hand hat, trotz Geburt in Deutschland, trotz angehendem Abitur.


Die Geburt in Deutschland spielt hier überhaupt keine Rolle und das "angehende Abitur" im zarten Alter von 23 Jahren ist nun sicher auch kein Ruhmesblatt, das haben andere bereits mit achtzehn und mit 23 dann schon ein abgeschlossenes Studium.

Zitat:
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Was kann man in so einem Fall tun?


Alles um an einen iranischen Pass oder eine entsprechende Negativbescheinigung der iranischen Behörden zu kommen, die ihm bestätigt, dass er keine IR-Staatsangehörigkeit besitzt.

Wenn er (oder seine Mutter) dieses Prozedere bereit früher begonnen hätte, dann hätte er auch schon längst einen Pass, möglicherweise sogar einen deutschen.






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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jaso123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hier wurde nur eine Sachlage geschildert und eine Frage zur Lösung dieser Situation. Hier hat sich keiner gerühmt oder sonstiges. Ich finde deine Ausdrucksweise äußerst bedenklich und kontraproduktiv. Du solltest dir ernsthaft Gedanken machen, ob du den Leuten hier hilfst oder einfach nur darauf aus bist den Leuten Vorwürfe zu machen und unqualifizierte Bemerkungen von dir zu geben.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Du solltest dir ernsthaft Gedanken machen, ob du den Leuten hier hilfst oder einfach nur darauf aus bist den Leuten Vorwürfe zu machen und unqualifizierte Bemerkungen von dir zu geben.

Dann solltest Du Dir die Mühe machen, meinen gesamten Beitrag zu lesen, denn ich habe sehr wohl beschrieben, wie zu verfahren ist.

Aber es ist sehr schwierig und oft nicht mehr möglich, Versäumnisse nachzuholen oder zu reparieren.

Ergo bleibt nur Negativbescheinigung oder Pass von der iranischen Botschaft besorgen und alle Bemühungen dazu zu dokumentieren. Auf die Verfahrensweisen, Zeitdauer oder Kosten, die dafür von den iranischen Behörden für notwendig erachtet werden, haben deutsche Behörden keinen Einfluss.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jaso123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank. So ist der Umgang doch viel besser miteinander :) . Die Sache ist leider wegen der Einstellung zu unehelichen Kindern seitens Konsulat sehr schwierig. Anufe werden blockiert und auf Terminanrfragen wird entweder verneint oder sogar manchmal aufgelegt. Ich denke ein Anwalt ist hier die beste Option.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Gegenüber den deutschen Behörden ist es erforderlich, seine Bemühungen bei der iranischen Botschaft zum Erhalt eines Passes bzw. dieser Negativbescheinigung nachzuweisen.

Es empfiehlt sich dies hinreichend zu dokumentieren, indem man den Schriftverkehr über Einschreiben abwickelt und bei persönlichen Vorsprachen einen Zeugen mitnimmt, der seine Bemühungen bestätigen kann.

Nur wenn er alles menschenmögliche versucht hat und ein Erfolg ausbleibt, wird die Ausländerbehörde bereit sein, ihm einen Pass für Ausländer oder ein anderes Identitätsdokument auszustellen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jaso123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

in deutschland ist es ja gesetzeswidrig ohne gültigen ausweis zu verkehren. Wie sieht es aus, wenn man aktuell keine möglichkeit hat derartiges zu erlangen? Die Ir botschaft stellt ja nichts aus und vom Rathaus bekommt man auch keinen ausweisersatz mehr. Muss man dann damit vorerst leben und ggfls bei zB. Polizeikontrollen die Sachlage erläutern?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Du solltest dir ernsthaft Gedanken machen, ob du den Leuten hier hilfst oder einfach nur darauf aus bist den Leuten Vorwürfe zu machen und unqualifizierte Bemerkungen von dir zu geben.

Niemand zwingt Dich meine Antworten zu lesen oder meinen Einschätzungen zu folgen. Wahrscheinlich wäre es wohl für Dich besser einen Anwalt zu konsultieren, aber was der Dir sagen wird, dürfte Dir ebenso wenig gefallen. Zudem gibt's den nicht zum Nulltarif.

Auch wenn es Dir nicht gefällt, er hatte doch lange genug Zeit sich darum zu kümmern.

Als Ausländer unterliegt er grundsätzlich der Passpflicht, wieso kümmert er sich erst jetzt darum ? Wieso hat seine Mutter das so lange schleifen lassen ? Nun muss er halt sehen, wie er damit klar kommt (Ordnungsgelder inclusive).



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jaso123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Fragen wieso etwas passiert ist, sind generell immer privater Herkunft und haben dich generell auch nicht zu interessieren, da diese nicht zur Lösung beitragen. Wenn du von selbst antwortest, dann solltest du sachlich bleiben und dich nur auf Informationen fokussieren, die für die Klärung eines Falles notwendig sind. Es ist imens unsersiös private Zustände zu ermitteln und noch unseri9ser Urteile zu fällen, wenn man die Lebenssituation und Umstände der Betroffenen nicht kennt und nicht kennen braucht. Man sollte sich in dem Falle auch einen Anwalt suchen, da Kontraproduktivität, selbst wenn stimmige Informationen gegeben sind nicht wirklich förderlich sind. Ein Anwalt kennt auch immer Wege die unstudierten verwehrt sind, ergo Schlupflöcher etc . Aber zu meinen einen unpassenden Ton und unangebrachte Neugier an den Tag legen zu können, nur weil hier Menschen Fragen haben ist arrogant und unpassend. Ich möchte dich wirklich nicht angreifen, aber deine Art ist wahrlisch sehr respektlos und da solltest du dir wirklich mal einen anderen Ton aneignen.

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