Folgender fiktiver Fall:
Eine junge Dame, 21 Jahre alt, Kriegsflüchtling aus dem Kosovo mit den Eltern als Baby im Alter von 2 Jahren, lebt seit fast zwanzig Jahren in Deutschland. Sie arbeitet seit dem 18.Geburtstag in Deutschland, finanziert sich selber, bezieht keinerlei Sozialleistungen und wohnt alleine.
Im Urlaub in der alten Heimat verliebt sie sich und heiratet dort im Sommer 2011 einen Kosovaren. Der Kososvare lebt weiterhin im Kosovo.
Sie wird schwanger und reist nach dem Urlaub wieder zurück nach Deutschland. Dort beantragt sie Ende 2011 die unbefristete Niederlassungserlaubnis, die ihr im März 2012 erteilt wird.
Im Mai 2012 bringt sie ihren Sohn in Deutschland zur Welt.
Die deutschen Behörden verweigern dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, begründen dies nicht ("Der Fall ist kompliziert.") und fordern die junge Mutter auf, über das Konsulat die kosovarische Staatsangehörigkeit zu beantragen.
Meine Fragen:
1.) Welche Staatsangehörigkeit hat dieses Kind rechtmäßig inne?
2.) Welche Möglichkeiten gibt es, für das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!!!
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-- Editiert gloegg am 22.06.2012 10:05
Deutsche Staatsangehörigkeit für Neugeborenes
Notfall?
Notfall?
quote:
Die deutschen Behörden verweigern dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, begründen dies nicht ("Der Fall ist kompliziert.") und fordern die junge Mutter auf, über das Konsulat die kosovarische Staatsangehörigkeit zu beantragen.
Dann muß sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern, der dann, allerdings auch gebührenpflichtig, erteilt wird.
Wahrscheinlich verfügt die junge Mutter nicht über die erforderlichen rechtmäßigen Aufenthaltszeiten von 8 Jahren ?
Der maßgebliche Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen:
Zeiten einer Duldung können nicht angerechnet werden.
Ein im Inland nach dem 1. Januar 2000 geborenes Kind, dessen Eltern beide Ausländer sind, ist Deutscher, wenn ein Elternteil im Zeitpunkt der Geburt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).
-- Editiert ya338066-97 am 22.06.2012 10:42
"Im Urlaub in der alten Heimat verliebt sie sich und heiratet dort im Sommer 2011 einen Kosovaren."
Welch ein Zufall.
"Der Kososvare lebt weiterhin im Kosovo."
In dem Fall ist die deutsche Staatsbürgerschaft wohl nicht sehr relevant für das Kind. Da beide Eltern Kosovaren sind und sicher nicht auf Dauer getrennt leben wollen, sondern im Kosovo zusammen, ist es sinnvoll, wenn das Kind auch diese Staatsangehörigkeit besitzt.
Oder soll das Mittel zum Zweck sein, den "Kosovaren" nach Deutschland zu holen?
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
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- gelöscht -
-- Editiert ya338066-97 am 22.06.2012 14:51
Erst einmal danke für den hilfreichen Hinweis bezüglich der Aufenthaltszeiten, ya338066-97.
Da die junge Mutter seit dem Tag arbeitet, zu dem sie ihre Arbeitserlaubnis erhalten hat, ist hier eine Überprüfung der Aufenthaltstitel sicherlich angebracht. Zum Tag der Geburt besitzt die Mutter jedenfalls ein unbefristetes Aufenhaltsrecht.
Daher wird sie auch in Deutschland bleiben wollen. Sicherlich verständlich, hat Sie doch 95% ihres Lebens hier verbracht, finanziert sich selber, wohnt und arbeitet hier.
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quote:
Da die junge Mutter seit dem Tag arbeitet, zu dem sie ihre Arbeitserlaubnis erhalten hat, ist hier eine Überprüfung der Aufenthaltstitel sicherlich angebracht. Zum Tag der Geburt besitzt die Mutter jedenfalls ein unbefristetes Aufenhaltsrecht.
Sie müßte bereits am Tage der geburt des Kindes eine Niederlassungserlaubnis und einen 8jährigen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland innegehabt haben, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Optionsmodell erworben hat.
Die vorhandene Arbeitserlaubnis spielt in diesen Zusammenhang überhaupt keine Rolle, denn sie sagt nichts über den Aufenthalsstatus aus.
Auch Duldungsinhaber besitzen oftmals eine Arbeitserlaubnis, obwohl eine Duldung kein Aufenthaltstitel im eigentlichen Sinne ist und auch keinen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt darstellt.
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Vielen Dank auch für diesen hilfreichen Hinweis, ya338066-97!
Wo kann man verbindlich erfahren bzw. erfragen, welche Aufenthaltstitel bei der jungen Dame in den letzten Jahren vorlagen?
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Wo kann man verbindlich erfahren bzw. erfragen, welche Aufenthaltstitel bei der jungen Dame in den letzten Jahren vorlagen?
Bei der jungen Dame selbst, aus ihren Pass oder bei der Ausländerbehörde, sofern man dafür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
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5 Sterne für ya338066-97 und vielen Dank für die Hilfe!
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