hallo, danke für dieses forum. ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.
ich bin 25 und habe mich mit 14 jahren für die deutsche staatsbürgerschaft entschieden und auch einen deutschen personalausweis erhalten. mit 20 habe ich in der türkei geheiratet und lebe nun seit meiner heirat in istanbul. habe mir in der türkei aber auch noch einen türkischen personalausweis zugelegt. leider habe ich in letzter viele unstimmigkeiten mit meinem ehemann und möchte nun zurück nach deutschland. nun zu meinem problem: leider kann ich meinen deutschen personalausweis nicht mehr auffinden. ich besitze nur noch einen reisepass, der jedoch bereis ende 2005 abgelaufen ist. was muss ich beachten, damit ich wieder nach deutschland einreisen und an welche institution muss ich mich wenden, damit ich meinen personalausweis erhalte, denn ich habe die befürchtung, dass man mir die deutsche staatsbürgerschaft entziehen könnte, da ich mir noch zusaetzlich einen türkischen personalausweis zugelegt habe.
kann dies' geschehen ?
würde mich über eure hilfe riesig freuen.
vielen dank
dilek
Deutsche Staatsbürgerin - wohnhaft Türkei
Notfall?
Notfall?
Danke für Deine Antwort
aber könnte man in deutschen botschaft in der türkei ersehen, dass ich auch noch die türkische staatsbürgerschaft habe.........wenn ja, was geschieht dann mit meiner deutschen staatsbürgerschaft ( Personalauweis und Reisepass ).....werde diese ggf. für Null und Nichtig erklaert........
das türkische hat es versaeumt, mich von der türkischen Staatsbürgerschaft auszuschliessen.....
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Hast du denn die türkishe Staatsbürgerschaft schon besessen oder erst erworben?
Mal sehen was das Gesetz dazu sagt:
"§ 25 STAG:
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen oder privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann."
Wenn ein Erwerb vorliegt: Es braucht dir niemand die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, die ist dann bereits weg.
quote:
das türkische hat es versaeumt, mich von der türkischen Staatsbürgerschaft auszuschliessen.....
Was soll man darunter verstehen?
Es ist kein unübliches Vorgehen, dass nach der Einbürgerung sich die jetzt Deutschen ihre "Stamm-Staatsangehörigkeit" wiederholen. In einigen Ländern kann man nur erben oder Eigentum besitzen, wenn man Staatsangehöriger dieses Landes ist. Vom deutschen Verständnis her muss man sich halt entscheiden, was man denn nun sein möchte (ob die Loyalität dem Land gegenüber damit erreicht wird, sei dahin gestellt).
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