Ich bin deutscher Staatsbürger verheiratetet mit einer chinesischen Staatsbürgerinnach deutschem und chinesischem Recht. Jetzt habe ich einen Wohnsitz in Polen und Deutschland. Meine Frau hat einen polnischen Aufenthalstitel. Zur Zeit sind wir in Deutschland , weil meine Frau einen Alphabetisierungskurs mit anschließendem Sprachkurs A1 besucht. Dazu haben wir bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Die Ausländerbehörde will aber meiner nur eine Duldung für 3 Monate ausstellen. Ist das so in dieser Form richtig.
Deutscher Aufenthaltstitel bei vorhandenem polnischen Aufenthaltstitel
8. Juni 2015
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Frage vom 8. Juni 2015 | 08:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 4x hilfreich)
Deutscher Aufenthaltstitel bei vorhandenem polnischen Aufenthaltstitel
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#1
Antwort vom 8. Juni 2015 | 11:30
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Zitat:Dazu haben wir bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Die Ausländerbehörde will aber meiner nur eine Duldung für 3 Monate ausstellen. Ist das so in dieser Form richtig.
In Deutschland kann Deine Frau erst eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen (Sprachkenntnisse) erfüllt. Als Deine Ehefrau unterliegt sie in Deutschland nationalen Recht, wonach das eine Vorbedingung für den Nachzug von Ehegatten ist, in Polen gilt für Dich als deutscher Freizügkeitsberechtigter, sowie deiner Ehefrau EU-Recht, dabei sind diese Sprachkenntnisse keine Vorbedingung.
Es ist sehr entgegenkommend von der Ausländerbehörde, dass sie Deiner Frau die drei Monate zum Sprachkurs einräumt. Normalerweise müssen die deutschen Sprachkenntnisse bereits im Herkunftsland vor der Einreise erworben werden.
#2
Antwort vom 8. Juni 2015 | 11:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 4x hilfreich)
ZitatZitat:Dazu haben wir bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Die Ausländerbehörde will aber meiner nur eine Duldung für 3 Monate ausstellen. Ist das so in dieser Form richtig. :
In Deutschland kann Deine Frau erst eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen (Sprachkenntnisse) erfüllt. Als Deine Ehefrau unterliegt sie in Deutschland nationalen Recht, wonach das eine Vorbedingung für den Nachzug von Ehegatten ist, in Polen gilt für Dich als deutscher Freizügkeitsberechtigter, sowie deiner Ehefrau EU-Recht, dabei sind diese Sprachkenntnisse keine Vorbedingung.
Es ist sehr entgegenkommend von der Ausländerbehörde, dass sie Deiner Frau die drei Monate zum Sprachkurs einräumt. Normalerweise müssen die deutschen Sprachkenntnisse bereits im Herkunftsland vor der Einreise erworben werden.
vielen Dank für die Antwort. Was ist aber nach den 3 Monaten, gibt es dann wieder ein Duldung, da der Kurs ja länger dauert als 3 Monat. Und wie sieht die Angelegenheit dann aus wenn der Sprachtest entfällt.
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#3
Antwort vom 8. Juni 2015 | 12:46
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Zitat:Was ist aber nach den 3 Monaten, gibt es dann wieder ein Duldung, da der Kurs ja länger dauert als 3 Monat.
Solange die Sprachkenntnisse nicht durch das Zertifikat A1 nachgewiesen werden, wird es keinen ordentlichen Aufenthaltstitel in Deutschland geben.
#4
Antwort vom 8. Juni 2015 | 13:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 4x hilfreich)
ZitatZitat:Was ist aber nach den 3 Monaten, gibt es dann wieder ein Duldung, da der Kurs ja länger dauert als 3 Monat. :
Solange die Sprachkenntnisse nicht durch das Zertifikat A1 nachgewiesen werden, wird es keinen ordentlichen Aufenthaltstitel in Deutschland geben.
Es sei denn der Sprachtest entfällt. Die Entscheidung des EuGH steht ja noch aus. Und das Gericht wird ja nicht anders entscheiden als im Fall Dogan
#5
Antwort vom 8. Juni 2015 | 13:46
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Zitat:Und das Gericht wird ja nicht anders entscheiden als im Fall Dogan
Zum Einen ist diese Entscheidung noch nicht umgesetzt und zum Anderen betrifft es nur türkische Staatsangehörige.
Da könnt Ihr natürlich auf eine endgültige Entscheidung noch Monate (oder gar Jahre) warten oder inzwischen Deutsch lernen, was ja so ganz abwegig nicht sein kann, wenn man in Deutschland leben will.
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