Hallo,
Ich habe immer über "deutschen Pass" gehört und ich weiss nicht wirklich was das ist.
Ist der deutsche Pass gleich mit der deutschen Staatsbürgerschaft oder gleich mit der unbefristeten Niederlassungserlaubnis?
danke
one force
Deutscher Pass = Niederlassungserlaubnis?
Notfall?
Notfall?
Eine Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (hieß bis Ende 2005 *Aufenthaltsberechtigung*).
Ab Januar 2005 wurden die Aufenthaltstitel neu gegliedert Aufenthaltserlaubnis (befristet und ggf.mit Auflagen verbunden)/ Niederlassungserlaubnis (unbefristet und keine Einschränkungen). Nach einer angemessenen Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts kann der Inhaber einer Niederlassungserlaubnis einen Einbürgerungsantrag stellen. Wenn er eingebürgert wird ist er deutscher Staatsangehöriger und erhält einen deutschen Pass.
.
-- Editiert von Saxonicus am 19.04.2006 21:54:51
Danke für die Antwort.
Ich möchte noch etwas fragen, und zwar wie lange dauert diese Zeit bis zur Einbürgerung und in welchem Gesetz wird das geregelt.
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Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für eine Einbürgerung. Man unterscheidet nach Ermessens-(3, 4 oder 6 Jahre Aufenthalt in Deutschland), Regel- (3 Jahre Aufenthalt in D) oder Anspruchseinbürgerung (8 Jahre Aufenthalt in D). Nach welchen Kriterien Du persönlich eingebürgert werden kannst: siehe im *Einbürgerungsgesetz*. Bei *www.info4alien.de* kannst Du auch sachkundige Auskünfte für Deine persönlichen und konkreten Möglichkeiten zur Einbürgerung erhalten. Du kannst auch bei Deiner Gemeinde in der *Einbürgerungsstelle* Auskunft erhalten.
Normalerweise sind im wesentlichen folgende Grundvoraussetzungen erforderlich:
*rechtmäßiger Aufenthalt in D
*Sicherung des Lebensunterhaltes aus eigener Tätigkeit
*ausreichende Deutschkenntnisse
*Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
*keine Verurteilungen wege Straftaten
*Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich)
.
-- Editiert von Saxonicus am 20.04.2006 17:09:43
Danke für die Antwort.
Ich möchte eigentlich nicht unbedingt die deutche Staatsbürgerschaft, aber ich möchte mich selbsständig machen.
Kann ich es auch machen, auch wenn ich kein Deutscher bin? Wo wird es geregelt?
Gilt das Gleiche für Freiberufler?
Danke
-- Editiert von oneforce321 am 20.04.2006 18:04:30
Was hast Du für einen Aufenthaltstitel(steht in Deinem Pass)?
Aufenthaltsgenehmigung ?
befristet/unbefristet/Zusätze/Beschränkungen ?
Frag am besten bei Deiner ABH (Ausländerbehörde) nach.
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